Unser verdunkelter Rechtsstaat!
Die Mentalität des Kapitalismus ist, auf die Schwächsten, Hilflosesten und Kritikern des Systems einzuschlagen, die ihnen die Stärke nehmen könnten!
Zu den Verfassung verletzenden Gruppierungen in Deutschland, den angeblichen Rechtsstaat präsentierenden Organen gehören u. a. die Musikbranche, die Politik, Staatsanwaltschaften und die Justiz. Es werden lange eigentlich nicht notwendige Verfahren geführt, da die Anträge der Beklagten hier GVL zur Berufung keine Richterfehler vorlagen und zum Andryk-Verlag zur Unterlassung der Nutzung von Verwertungsrechten zum Lied „Heja BVB“, unsererseits, vor dem Landgericht Köln abzuweisen sind, da einerseits Verjährung vorliegt und handfeste Beweis vorgelegten wurden, dass wir die Verwertungsrechte halten und uns zustehen, so zum Verfahrensweg Unsummen verschlingen, dich in die Insolvenz, in Elend, Not und/oder Schulden treiben. Dies können keine rechtsstaatlichen Verfahren sein.
Wir konnten im Versagten von Prozesskostenhilfe, die angeblich personenbezogenen Gesellschaften GbR nicht zustehen würden, wegen der Hohen Gerichtskosten von über 20.000,– € nur diese Vergütungen zur Intonierung des Liedes im Dortmunder Stadion für das Jahr 2018 gelten machen. Der Streitwert liegt bei etwa 6.000,– €. Die Kosten für unsere Rechtsanwältin hingegen liegen im Stundensatz bei 350,– € und jetzt bei ca. 15.000,– € insgesamt.
Das Landgericht Berlin hat für das Jahr 2018 nach Vorbringen der Gründe zur pauschalen Abgeltung durch die GVL festgestellt, dass dies rechtswidrig war und die zu Grunde liegenden Verteilungspläne nichtig seien. Und dies kann nicht nur für 2018 gelten. Es gilt seit 1977. Es handelt sich um eine Veranstaltung, die grundsätzlich eine individuelle Intonierungsausweisung verlangt. Bands mussten zu allen Zeiten ihr gespieltes Repertoire erfassen bzw. eine Playliste erstellen und der GEMA melden. Der Richter am Landgericht meinte, zu dem, was die GVL zur pauschalen Abgeltung vortrug, gelte nicht für Fußballvereine der 1. und 2. Liga.
Die GVL sieht ihren Fehler bzw. Betrug nicht ein, sondern geht in Berufung, die dem Richter Fehler vorhält, die überhaupt nicht zutreffen. Es ging um eine Feststellungsklage, die eben feststellen sollte, dass die pauschale Abgeltung rechtwidrig war und eine individuelle geboten war.
Jetzt bot die GVL plötzlich über ein angeblich 2019 erstelltes Formular, über das wir vorher nie unterrichtet wurden trotz der Klage seit 2019, eine Direktausschüttung ab 2016 an, wenn wir dieses Formular ausfüllen würden. Wir füllten pro Jahr von 2016 bis gegenwärtig dieses Formular aus und schickten es der VGL zu. Es sollten uns ca. 60.000,– € ausgezahlt werden.
Plötzlich genau zu diesem Zeitpunkt erschien aus dem Nichts ein Rechtsanwalt, Dr. Andryk, der von dem Urheber des Werkes, Reiner Hömig, von ihn selbst nie genutzten Verwertungsrechten von 45 Jahren, diese Rechte für sich gelten macht. uns nun diese absprechen will, die er uns aber nachweislich zugestanden hat bzw. wir selbst erworben hatten, weil der Urheber und Produzent des Liedes nicht als freier Produzent aufgetreten war und alle Produktions- und Promotion- und andere Aufwendungen von uns übernommen und finanziert wurden und Herr Hömig dies auch selbst vielfach geäußert hat, dass er für mich, Manfred Wehrhahn, gearbeitet hätte, wie er uns über seine Recherchen , die er im Dortmunder Stadion erfahren hatte, weil er gegen die GEMA wegen Verweigerung seiner GEMA-Lizenzen vorgehen wollte, unterrichtete und dies durch andere Dritter bewiesen ist, dass wir die Verwertungsrechte seit 1977 auf unserem Label mit entsprechen Rechtscode und einer Bestellnummer über PhonoNet GmbH und Zebralution GmbH vertreiben. Es kamen CDs, Downloads usw. auf den Markt mit diesem Lied, wofür Herr Hömig GEMA-Lizenzen erhielt. Auch in dieser Form Kenntnis der Verwertung seines Liedes hatte. Die Behauptung, dass er uns keine Verwertungsrechte gewährt hätte, die er uns auch überhaupt nicht gewähren konnte, weil wir dieses Lied auf unsere Kosten und unseren Rechten herausgebracht haben, belegt den Straftatbestand des Betruges, wie die GVL uns betrogen hat, was sich rein soweit belegt, wie sie hier alle Mittel schöpfen, um uns mit allen Mittel diesen Wert zu versagen,
Der uns über die Formulare der Jahre 2016 bis 2023 zugesagte Betrag von etwa 60.000,– € wird wegen des Streites mit dem Andryk-Verlag gesperrt, weil jetzt auch der Andryk-Verlag hierauf Ansprüche erhebt. Der Andryk-Verlag müsste, wenn er gegen uns Forderungen hat, diese eigentlich uns gegenüber gerichtsanhängig gelten machen, ein Gerichtsverfahren gegen uns wegen der Unterlassung, diese Verwertungsrechte zu nutzen, wurde vom Andryk-Verlag eingeleitet. Dies rechtfertigt eigentlich keine Zahlungssperre durch die GVL zumal diese Forderung nicht im Innenverhältnis zur GVL abgesiedelt ist, sondern von einem ordentlichen Gericht entscheiden wird, ob der Andryk-Verlag hierauf überhaupt einen Anspruch hat. Aber entscheidend ist, dass uns die Vergütungen versagt werden können, die uns zum Gerichtsverfahren liquide gemacht hätten. Und das will man verhindern bzw. wollte man verhindern, dass wir unsere Rechtsanwältin nicht zahlen können.
Die GVL scheinen auch nicht an den uns uns zustehenden finanziellen Vergütungen interessiert zu sein, da sie keine Kosten scheut, um das richterliche Urteil aufzuheben, sie ging in Berufung, sondern möchten die Sache vom Tisch haben. Die GVL will kein rechtskräftiges Urteil der Gestalt, dass die intonierten Lieder in Stadien nutzungsbasiert individuell zu allen Zeiten hätten vergütet werden müssen, weil es ihre strafrechtliche Verfehlungen belegen würde. Um einen Fehler kann es sich nicht gehandelt haben. Die Straftat versucht selbst die Staatanwaltschaft Berlin zu decken und hat auf meine Strafanzeige aus 2023 diese mit dem damaligen Strafverfahren und den damaligen verstrichenen Rechtsmittel aus 2019 verbunden ohne zu der neuerlichen Strafanzeige mit dem richterlichen Urteil, dass die pauschale Abgeltung rechtwidrig war und der dem zugrunde liegende Verteilungsplan nichtig sei, Ermittlungen aufzunehmen, so dass wir weder über die eigentlich rechtsbindende neue Strafanzeige kein Aktenzeichen und noch darüber informiert wurden, dass die Ermittlungen eingestellt wurden und somit kein Rechtsmittel gewährt werden musste.
Erst nach dem wir unsere Rechtsanwältin eingeschaltet hatten, wurden wir hierüber informiert. Die Strafanzeige aus 2023 gleichen Inhaltes aus 2019 wurde, damit begründet, dass das Landgericht Berlin die Abgeltungsform als rechtwidrig beurteilte. Die Strafanzeige 2023 legte weitere Beweise vor, die die Aufnahme von Ermittlungen zwingend verlangt hätten, gerade auch wegen der Manipulationen zum Formular, das 2019 entwickelt worden sein soll, aber uns trotz des Gerichtsverfahrens nicht zur Kenntnis gelangte, erst zum Gerichtstermin, nach dem der Richter äußerte, dass die vorgetragenen Gründe der GVL rechtswidrig wären, aus den Hut gezaubert wurde, aber mit der Feststellungsklage nicht in Verbindung stand, und eines möglichen Deals bzw. eines Mandatsverrates mit unserem damaligen Rechtsanwalt, hätten auch schon 2019 ermittelt werden können.
Der Streitwert zur Klage für das Jahr 2018 steht dem Schadens- und Aufwandswert entgegen. Das Klageverfahren kostet uns einiges Mehr als die Vergütung für 2018. hergibt. Wenn die GVL glaubt, dass wegen die Geringfügigkeit wir dieses Verfahren nicht begehen würden, hat sie sich geirrt. Nach dieser Prozedur für 2018 stehen weitere Prozesse an, wie der seit 1977 bis 2015 uns zugefügte finanzielle Schaden zu bereinigen und wie er zukünftig gewährt werden soll. Die GVL, die sich so sozial und fair gibt, ist genau das Gegenteil davon. Sie nutzt ihr Machtmonopol scharmlos aus. Würde sie ihren eigenen Ansprüchen gerecht, würde sie ohne viel Federnlesen uns den Schaden beheben, aber den, der ihre Musikcharts über das Bundeskartellamt ändern ließ, weil ein Preiskartell vorlag, versagt die GVL einfach die uns zustehenden Vergütungen, Es haben sich die Superstars der Branche an unseren Vergütungen, die überhöht den Fußballvereinen auferlegt wurden, wie es scheint, bereichert und den Wettbewerb verletzt, und dies unter der Kontrolle des Marken- und Patentamtes, des Bundeskartellamtes, der GEMA und des Bundesverbandes Musikindustrie e. V.! Wir wollen nur das, was sic widerrechtlich diese Superstars zugeschanzt haben mit allerdings Zins und Zinseszins und den Kosten, die hier rechtmissbräuchlich geschöpft werden, um uns fertigzumachen, die Gerichts- und Anwaltskosten in voller Höhe erstattet haben. In der Regel gibt es nur eine gerichtsfestgesetzte Honorierung für Rechtsanwälte, die bedeutend geringer ausfällt. Selbst wenn du den Prozess gewinnst, zahlst du drauf, weil du nur das gerichtsfestgesetzte Honorar erstattet erhältst. Es soll unattraktiv sein, zu klagen. Recht erhältst du nur, wenn du Geld hast.
Das Musikbusiness und andere aus Politik, Kultur und Medien haben sich den Markt nach ihren Dünken und nach ihrer Profitsucht aufgeteilt, so ebenfalls auch die Rechtsanwälte, die sich an dem Prozessverlauf schadlos halten. Sie gewinnen immer, um zu länger und durch alle Instanzen er geht, selbst wenn der Prozess verloren wird, und dies selbst dann, wie in der Politik, sie daran wegen Fachinkompetenz usw. schuld haben.
Staatsanwälte decken und verfolgen nicht Straftaten der Mächtigen und Einflussreichen, und wenn doch, weil es gesichtswahrend anders nicht mehr geht, gehen diese Strafverfahren für den Straftäter, wie Bundeskanzler Olaf Scholz u. w. straffrei aus oder sie erhalten eine geringen Strafe, wie Herr Fröhlich von den Höhnern für zwei eidesstattliche Falschaussagen. Er ging straffrei aus dem Gerichtssaal und wir erhielten zwar die Rechte zurück aber wir blieben auf den aus den verlorenen Zivilprozesskosten von 7.500,– € sitzen , sondern die Kleinkriminellen, wie Schwarzfahrer, Holocaustlügner, selbst wenn sie den Holocaust nicht geleugneten sondern nur kritisch beleuchten, usw.,, werden diese auch widerrechtlich verfolgt und kriminalisiert. Zu Mehr scheint die Politik, die Staatsanwaltschaften und der Verfassungsschutz nicht fähig zu sein, als sich von den Interessen einer kriminellen und verfassungsfeindlichen Klientel instrumentalisieren zu lassen, wie sie gegen die AfD vorgeht, der Befreiung/Oppositions-Partei, widerrechtlich, ungemessen und unverhältnismäßig und diese als verfassungsfeindlich einzustufen. Zu mehr sind sie nicht im Stande oder wollen sie nicht im Stande sein. Deutschland wird von einem Haufen Krimineller regiert und beherrscht. Und auch das ist ein Grund, wir die Verwertungsrechte vorzuenthalten.
Wer Wehrhahn und seine Partner Schaden zufügt, in den sie Lügen und Unwahrheiten verbreiten, der wird nicht bestraft aber Wehrhahn und seine Partner haben hohe Kosten am Hals!
Wer kein Geld hat, um zu Klagen, weil er um etwa 250.000,– € mit Schadensersatz 400.000,– € betrogen wurde, hier war das Handeln rechtswidrig und die Verteilungspläne nichtig, wie das Landgericht Berlin feststellte, der erhält keine Prozesskostenhilf und kann sein Recht nicht erstreiten. Es sind die gleichen allerdings subtileren Rechtsbeugungen, wie z. B. in Nordkorea. Hier wird hintergründiger in Formalismus und Bürokratismus das Recht missbraucht und ist im Ergebnis gleich derer, die hier Staaten wegen Grund- und Menschenrechtsverletzungen anprangern. Am jahrelangen Betrug verdient die Justiz (Gerichte und Anwälte) im Stundensatz mehrerer Hunderter solange, bis du pleite bist, von der Intuition, die dir eigentlich zum Recht verhelfen sollte.
Das größte Unrecht ist, wenn es sich hinter verfassungsgetreues Recht verbirgt.
Um sein Ziel zu erreichen, zitiert selbst der Teufel aus der Bibel
.William Shakespeare
Übrigens, der selbe Artikel steht auf der www.radar-music.de Webseite. Diese Webseite ist häufig nicht erreichbar. Ob das ein Zufall ist oder wurde daran manipuliert?
Manfred Wehrhahn
Leave us a comment