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Die Diktatur Deutschland

FIFA-23

Die Gewaltenteilung in Deutschland ist ein Fake! Die deutsche Justiz ist kriminell, wie nach der Politik das Musikbusiness. Die teuren und aufwendigen Verfahren hier zu einem Betrug an Verwertungsrechten durch die GVL, die unsere uns zustehenden Vergütungen über den Zeitraum von 45-zig Jahren im Wert von über 200.000, — € zur Intonierung des Liedes „Heja BVB“ im Dortmunder Stadion über die Pauschale Unberechtigten bzw. den Stars aus dem Mainstream zuschanzte, sind nicht geeignet, seine Rechte einzuklagen, wenn der Kläger nicht über die nötigen Geldmittel verfügt, wie dies der Beklagte kann. Er kann durch alle Instanzen gehen und ihrem Rechtsanwalt bezahlen. Der Kläger muss sich verschulden und wird in die Insolvenz getrieben. Das Recht, die Gerechtigkeit bleibt auf der Strecke! Die eingelegten Strafanzeigen werden ohne Bekanntgabe des Aktenzeichens und der Gewähr eines Einstellungsschriftstück einfach untern Tisch gekehrt. Strafvereitlung im Amt, nennt man dies.

Das Landgericht Berlin zur Feststellungsklage, Az.: 15 O 219/21 hat klar und deutlich festgestellt, dass die Abgeltungsform Pauschal für 2018 rechtswidrig war und die Verteilungspläne nichtig. Man muss jetzt nicht annehmen, dass wir doch ein Rechtsstaat seien! Nein, ein Rechtsstaat sind wir nicht, denn ein ordentliches Gerichtsverfahren sieht anders aus und schafft rechtliches durchgängig klare Verhältnisse auf gerichtliches Gehör und erfüllt den Gleichheitsgrundsatz. Vor Gericht sind alle gleich! Es ist entscheidend, dass der Kläger zu seiner finanziellen und wirtschaftlichen Situation Gerichtsverfahren führen kann und nicht deswegen, dass er die notwendigen Mittel nicht hat, diesen zum Opfer fällt. Der Rechtsweg bzw. die Rechtswahrnehmung wird, um das Gesicht zu wahren, hintergangen. Anstatt, dass die GVL jetzt sich eingesteht, dass uns zu Unrecht Verwertungsvergütungen seit 1977 in Höhe von über 200.000, — € + Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzaufwendungen erstattet würden, einen annehmbaren Vergleich mit uns anstrebten, wird weiter mit Kanonen, Strategien, formellen juristischen Spitzfindigkeiten auf Spatzen geschossen und nicht, dass die Straftatschädigungen behoben würden. Das Verfahren zieht sich in die Länge, da die Beklagte Berufung gegen das Urteil eingelegt hat. Eigentlich müsste die Berufung abgewiesen werden, weil es festgestellt wurde zur Feststellungsklage, dass die pauschale Vergütung rechtwidrig war, ordnungs- und rechtsgemäß erfolgte und kein Rechtsfehler oder des gleichen inne hatte. An dem Streit verdienen die Rechtsanwälte, die das Verfahren strecken, um sich zu begünstigen, bis eine Seite ruiniert ist. In der Mentalität des Kapitalismus! Das Unrecht ist dort, wo das Recht gesprochen werden wird. Wir sind kein Rechtsstaat mehr. Recht bekommst du nur, wenn du Geld hast.

Diese dumme und psychisch hochgradige gestörte Form in Politik, Wirtschaft, Juristerei usw., wird erkennbar Vielerorts.  Die Dummheit, die Albert Einstein meint, wenn er von der Unendlichkeit des Universums und der menschlichen Dummheit spricht! Und: Die, die uns die Probleme aufgeladen haben, werden niemals die sein, die diese Probleme werden beseitigen können! Seht euch die Welt an, sie ist zu allem Elend, Hunger, Kriegen usw., der angeblichen Intelligenz, der Gier und Dummheit in Exzess psychischer irrer Ideologien der Elite entsprungen, von denen, die sich über Parteien indoktriniert haben, sind im Stande die Oase im Weltraum, die unvorstellbare Kreativität der göttlichen Schöpfung in Schutt und Asche zu legen, was alle die, die durch diese Volksvertreter ihr Mandat erhielten, nicht wollen, weil die Völker der Welt vernünftiger, reifer und intelligenter scheinen und Kanonenfutter und Opfer, in Gefühlen reifer sind als die Intelligenzbestien, die nicht spüren, was sie anrichten. Es wird ein unvorstellbares Blut fließen, Millionen Menschen elendig verrecken, Kinder, Alte, Frauen, Männer und Tier und Pflanzen werden zerstört wegen irgend welche hanebüchenen Ideologien und es geht um irgendwelchen Ressourcen. Es geht nur die Interessen von Reichen und Mächtigen, sprich, um Schachköpfe. Ein Werk des Schwachsinns. Die Krönung der Evolution zerstört sich und alles Leben wegen was? Das Wissen und Erkenntnis ist der Feind der Evolution, denn das Universum und der Menschen ist nicht der Erkenntnis entsprungen, sondern der Wahrnehmung und des Erfühlens. Es ist der Geist, der sich den Körper schafft. Danach, was wir hinterlassen, müssen wir schwachsinnig sein. Und wir fühlen nicht mehr! Wir sind dem Materialismus, der Funktionalität, Anonymisierung und Uniformierung erlegen.

Der Beklagte ist raffiniert und baut einen Nebenschauplatz auf, der uns die Verwertungsrechte, die bei der GVL jetzt im Streit stehen, zum Titel „Heja BVB“, den wir 1977 auf verschiedenen Tonträger rausbrachten, promotet und an Medien bemustert haben, gänzlich abspricht: Reiner Hömig, der Titel für Wolfgang Petry, Jürgen Drews, Bläck Fööss u. w. komponiert und getextet hat, wurde explizite instrumentalisiert und gegen uns aufgebracht. Herr Hömig hat uns zu seinem Streit gegen die GEMA und daraufhin vorgenommenen Besuch im Stadion des BVBs uns wichtig Informationen geliefert, die wir zur Feststellungsklage benötigten und gegen ihn selbst zurückschlug. All das zu einem über 40-zig Jahren zurückliegenden angeblichen Pressauftrag eines Tonträgers? Es gab ein Gespräch in einem Cafe an Heumarkt zu Köln. diesem Gespräch wohnte unser damaliger Rechtsanwalt Dr. Besau bei und er kann bezeugen, dass an den uns zustehenden Rechten 1977 seitens Herr Hömig, wie zu anderen Gelegenheiten, kein Zweifel bestand. Wir hatten 45-zig Jahre ein einvernehmliches Verhältnis mit Reiner Hömig. Es gab nie Streitigkeiten zwischen den Parteien und selbst zu einem angeblich unserseits zu Unrecht vergebenen Filmrechten an EA-Sports nicht. Herr Hömig hatte sein Mandat einen Rechtsanwalt übertragen, der zu keinem Zeitpunkt die von uns gehaltenen Verwertungsrechte des Liedes Zweifel hatte, sondern im Gegenteil wurde im Auftrag von Herrn Hömig, da die Filmrechte im Streit standen, die Rechte an EA-Sports unter unserem Rechtsverhältnis für weitere Jahre durch ihn vergeben. Herr Hömig behauptet heute allen Ernstes, dass er uns nicht das Verwertungsrecht für das Lied „Heja BVB“ übertragen habe und nur einen Pressauftrag von uns durch-führen ließ. Was aber widerlegt ist. Herr Hömig hat selbst nie diese Rechte zu irgendeinem Zeitpunkt zu seinem Titel wahrgenommen noch diese uns versagt! Die Angaben auf dem Label weisen auf unsere Rechtehaltung hin, wie der Label-Code, der Label-Name und die Angabe des Hergestellt von Jacobs und Wehrhahn, was, wie die Staatsanwaltschaft Köln bereits zum Strafverfahren gegen Jan-Peter Fröhlich von den Höhnern 2006 erkannte, dass diese Angaben deutungsfrei belegen, dass es sich nicht um einen Pressauftrag gehandelt haben kann und feststellt, wer die Verwertungsrechte hält. Wir erhielten die uns im Zivilprozess entzogenen Rechte zu den Liedern „Höhnerhoff-Rock“ und „Ich liebe Dich wie Apfelmus“ zurück.

Der Kläger kann diesen hohen Geldaufwand zu den Instanzen auf Dauer nicht standhalten, und genau das sollen die Inszenierungen bewirken, und muss sich den Betrug durch die Musikindustrie bzw. den Superstars ausliefern, weil wir nicht durch die Instanzen mitziehen können, müssen wir klein beigeben. Wir müssen aufgeben! Unsere Rechtsvertretung macht wegen noch ausstehenden Honorarrechnungen druck.

Prozesskostenhilfe wird gerichtsseitig trotz des Anwaltszwanges und der Erfolgsaussichten abgelehnt, da eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts hierauf angeblich keinen Anspruch hat. Dies verletzt Grund- und Menschenrechte, da es sich um eine Personen- und nicht um eine juristische Gesellschaftsform handelt. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts! Allerdings bekommt man nur schwerlich auf Prozesskosten einen fachversierten kompetenten engagierten Rechtsanwalt. Es scheint so, dass durchweg Rechtsanwälte ein weitaus höheres Honorar verlangen – über 300,– bis 500,– € und mehr – als es die Prozesskostenhilfe bzw. der Bundesjustizminister vorsieht.

Die Bundesrepublik Deutschland verweigert der GbR Gregor Arz und Manfred Wehrhahn rechtliches Gehör und verletzt andere Grundprinzipien eines Rechtsstaates unter dem Mantel der Gewaltenteilung. Recht erhält nur der, der die nötigen Finanzmittel hat. Das Verfahren allein zur 1. Instanz dauerte ca. 4 Jahre und die Kosten liegen insgesamt bei ca. 25.000– €. Wer gegen seine z. B. Rente klagt, ist bereits verstorben, bis er eine richterliche Entscheidung erwarten kann.

Subtil, hinterhältig in geheuchelter Gerechtigkeit und im Fassadenglanze eines propagierten Rechtsstaates lässt sich dieses Prinzip der Rechtsstaatlichkeit unbemerkt umgehen, so im Ergebnis einer Diktatur zumal die Presse diese Vergehen verschweigt dazu Verblödungs- und Verdummungsinhalte publiziert.

Um sein Ziel zu erreichen, zitiert selbst der Teufel aus der Bibel.

William Shakespeare

Jedenfalls muss der Systemkritiker Manfred Wehrhahn, der schon einmal die Musikchart-Regeln über das Bundeskartellamt ändern ließ, weil hierauf ein Preiskartell lag, ausgeschaltet werde. In dem er um seine Lebensleistung betrogen werde, so er in Elend und Not sein Lebensabend dahinvegetieren muss. Ich beziehe eine Rente von 950,– €, weil ich auch selbstständig war. Wir werden systemkonform an Bürokratismus und Rechtmissbrauch förmlich zermahlen und aufgerieben.

Es ist unstreitig, dass wir die Rechte erhielten und nutzungsbasiert verwerten durften, da seit 45-zig Jahren Tonträgerveröffentlichungen (CDs) und Downloads von uns rausgebracht wurden und Herr Hömig schon allein über seine GEMA-Vergütungen hierüber Kenntnis erlangt haben musste. Er hat auch nie selbst den Anspruch auf Eigennutzung der Verwertungsrechte gelten gemacht. Erst in dem Augenblick, dass wir gerichtlich gegen die GVL 2023 vorgingen, kam Herr Hömig auf die glorreiche Idee, zu behaupten, dass er uns diese Rechte damals nicht übertragen habe und es sich nur um einen Pressauftrag der 20.000 Vinyl-Singlescheiben gehandelt habe. Zu den gepressten Vinyl-Singles für den Stadionverkauf haben wir selbst für den Lagerbestand, Promotion- und Bemusterungszwecken weitere Vinyl-Singles fertigen lassen. Für einen reinen Pressauftrag bedurfte es all die Rechtsangaben auf den Label nicht und da wir nicht selbst Tonträger gepresst haben, sondern von einem Presswerk ausführen ließen, hätte Herr Hömig gleich selbst dort diesen Tonträger mit dem Lied pressen lassen können. Herr Hömig kennt den Sponsor, der dem BVB dies finanziert hatte, nicht.

Es gibt zum Lied und den BVB jede Menge Presseberichte, Bücher über den BVB, Informationen und Vertriebswege physischer/analoger Tonträger über PhonoNet GmbH in Hamburg und digitaler über Zebralution GmbH in Berlin, die auf uns hinweisen. Der Titel findet sich im Deutschen Musikarchive, in den Schallarchiven der Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten usw. wieder und dies weist seit 45-zig Jahren auf unsere Rechtehaltung hin. Selbst Herr Hömig behauptet in einem Bericht, dass er 1977 die Produktion, die Komposition und Textierung zum Lied „Heja BVB“ in meinem Namen vollzogen habe. Er habe für Manfred Wehrhahn gearbeitet.

Es läuft ein Strafverfahren gegen Herrn Hömig wegen dieser Lügen und Betrügereien, der jetzt nicht einmal mehr bereit ist, die Streitigkeit gegen die GVL gemeinsam zu verfolgen und die zwischen den Parteien bestehenden Streitigkeit informell zu bereinigen.

In dem Augenblick, dass wegen der gerichtlichen Entscheidung des Landgerichtes Berlin klar war, dass die Pauschalisierung der intonierten Lieder in der 1. und 2. Fußballbundesliga rechtswidrig ist und die Verteilungspläne nichtig seien, hätte die uns zustehenden GVL-Vergütungen aus den Jahren 2016 bis 2023 zu jährlich 6.000,– € gezahlt werden müssen bzw. einen Vergleich verhandelt werden und es zur Auszahlung kommen müssen, in diesem Moment wurde durch Herrn Hömig, die von ihm nicht gehaltenen Rechte, die er seinerseits an den Andry-Verlag 2023 rechtswidrig übertrug, diese Zahlung über die GVL streitig gestellt, was aber rechtswidrig ist und die Auszahlung blockiert, trotz die GVL kein Rechtsurteil zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung machen darf. Die GVL durfte nicht die Vergütungszahlung aussetzen, da sie hierzu nicht berechtigt ist. Unsere Rechtsanwältin äußerte, wenn der Andryk-Verlag eine Forderung an uns habe, dann muss sie sich an uns wenden und diese einfordern, aber die GVL dürfe nicht Richter spielen und uns die Vergütungen vorenthalten.

Dass die GVL sich den Rechtsfehler nicht zuschreiben will und die Vergütungen uns vorenthält, belegt gerade den Straftatbestand des Betruges, der Schikane und Willkür. Hätte die GVL sich den Fehler zugestanden, hätte sie sofort angemessen und verhältnismäßig den finanziellen Schaden behoben, aber nicht den Andryk-Verlag bzw. den Komponisten und Texter des Liedes zugezogen, der eine Vergütung von 2016 bis 2022 jetzt ebenfalls beansprucht, die uns so entzogen wurden. Die GVL wollte den Eindruck machen, dass sie zahlen wolle, aber wegen der Streitig-Stellung der Vergütungen nun nicht zahlen darf/kann. Die Verweigerung der Zahlung hat den Sinn, uns nicht liquide zu halten, da dies den weiteren Verfahrensverlauf für uns begünstigen würde. Die von der GVL eingelegt Berufung, die auf Formfehler des Gerichtes Bezug nehmen muss, da gerichtsseitig aber ordnungsgemäß die Feststellungsklage abgewickelt und endschieden wurde, müsste  abgewiesen werden, wie die Unterlassungsklage des Andryk-Verlages, da nachgewiesen wurde, dass Herr Hömig uns die Verwertungsrechte 1977 übertragen hat bzw. weil damals NEW BLOOD Schallplatten Helmut Jacobs und Manfred Wehrhahn die Produktion und Herstellung des Tonträgers zum Lied „Heja BVB“ selbst eigenständig finanziert haben, also das heute Gregor Arz und Manfred Wehrhahn Rechtehalter sind. Herr Hömig musste uns überhaupt nicht die Rechte übertragen, da er nicht als selbstständiger Produzent auftrat, sondern damals rein in meinem Namen handelte, wie er auch selbst versichert, dass er für Manfred Wehrhahn gearbeitet habe und die Wahrnehmung des Rechtes durch uns duldete.

Erst, wie oben, soll Herr Hömig uns diese Rechte 1977 nicht zugestanden haben und klagt gegen uns, jetzt 2024 aber sollen wir gemeinsam kooperativ gegenüber die GVL die gleichen Interessen haben und uns zusammenschließen. Ich habe Herrn Hömig diesbezüglich sogar ein Angebot unterbreitet, dass wir gemeinsam stärker und effektiver gegen die GVL vorgehen könnten, denn der Andryk-Verlag bzw. Herr Reiner Hömig sehen sich auch als Rechtehalter. Uns würde die Streitigkeit viele Aufwendungen abverlangen allein im Streit gegen Herrn Hömig/Andryk-Verlag bis heute ca. 20.000, — €. Die Klage bzw. die gerichtliche Entscheidung des Landgerichtes Berlin, dass die GVL sich rechtswidrig verhalten habe, kommt auch den Andryk-Verlag und Herrn Hömig zugute, wie dies auch GEMA-Vergütungen generieren könnte, wenn wir uns verständigen und den Streit beilegen. Keine Antwort von Herrn Hömig! Man will uns auch nicht in dieser Form stärken. Es geht darum, dass uns die Rechte entzogen werden, um den Streit so unterm Tisch zu kriegen. Es war nie unsere aber wohl auch nicht die Absicht von Herrn Hömig gemeinsam gegen die GVL vorzugehen und die Streitigkeit beiderseits auszuräumen, denn dies würde die Vergütung auszahlungsfrei machen. Die Musikindustrie will uns die Rechte entziehen, damit der Skandal nicht auffliegt. Der BVB und alle 1. und 2. Bundesfußballligavereine haben über die Pauschale Unberechtigten, da es nicht ihr Genre und Repertoire ist, viel zu viel zur Intonierung ihrer Lieder in Stadien gezahlt. Die Unberechtigten haben sich hohe Vergütungen zugeschanzt und die Berechtigten um ihre Vergütungen betrogen.

Der Andryk-Verlag legt dem Landgericht Köln ein Gerichtsentscheid aus dem Jahre 2004, in dem Jan-Peter Fröhlich von den Höhnern behauptet hatte, dass es sich seinerzeit um ebenfalls einen Pressauftrag gehandelt habe und wir keine Verwertungsrechte erhalten hätten. Wir verloren daraufhin den Prozess und mussten ca. 7.5000,– € an Gerichts- und Anwaltskosten zahlen. Die Höhner erhielten die Rechte zurück.

Gegen das Urteil zum Zivilverfahren und Rechteentzug der Höhnertitel folgte meinerseits eine Strafanzeige wegen der dort gemachten eidesstattlichen Falschaussagen des Pan-Peter Fröhlich, dies wird hier nicht dem Gericht zugespielt. Die Staatsanwaltschaft Köln stellte fest, dass es sich nicht um einen Pressauftrag gehandelt habe, da, was zu einem Pressauftrag nicht nötig gewesen wäre und ein Pressauftrag auch ohne Angaben von NEW BLOOD Schallplatten Helmut Jacobs und Manfred Wehrhahn von den Höhnern selbst durchgeführt hätte werden können, die Angaben auf dem Label eindeutig die Rechtstellung belegt, wie in diesem Falle, mir die Verwertungsrechte zustanden und mir folgend  im Opfer-Täter-Ausgleich zum Strafverfahren wieder zugestanden wurden. Wir halten zu den Höhnerlieder heute noch die Rechte.

Also, die Musikindustrie zieht alle Register, um uns finanziell und wirtschaftlich zu vernichten, anstatt den gravierenden Fehler, na, wenn dies überhaupt ein Fehler sein kann, die uns zugestandenen Vergütungen seit 1977 fair und gerecht abzuwickeln. Und genau dies belegt den strafrechtlichen Hintergrund.

Das Aufsichtsorgan ist das Patent- und Markenamt, das Bundeskartellamt. Involviert ist als Gesellschafter der Bundesverband Musikindustrie, der VUT u. w.! Die alle für diese Machenschaften verantwortlich sind.

All dies interessiert die Presse bzw. dem Mainstream nicht. Nur System zuträgliche Inhalte sind berichtswürdig. So geht unparteiische Informationsgewährung gerade durch die Öffentlich Rechtlichen Anstalten. Heute werden diese Skandale nicht recherchiert und aufgedeckt sondern verdeckt.

Manfred Wehrhahn

 

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