Mein Plädoyer
Ein Plädoyer ist der abschließende Schlussvortrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung in einem Strafprozess, der vor der Urteilsverkündung gehalten wird. Es dient dazu, den Sachverhalt aus der jeweiligen Sicht zu bewerten, Beweise zu würdigen und einen Strafantrag (Freispruch oder konkretes Strafmaß) zu stellen.
- Struktur:
Meist Einleitung (Zusammenfassung), Beweiswürdigung, rechtliche Bewertung und konkreter Antrag. - Ziel:
Richter/Jury durch Argumentation von der eigenen Rechtsauffassung überzeugen. - Inhalt:
Analyse der Beweislage, Berücksichtigung von Zeugenaussagen und Tatumständen. - Kontext:
Im nicht-juristischen Kontext ist es ein leidenschaftliches Eintreten für eine Sache oder Person.
- Anrede:
Höfliche Anrede des Gerichts und der Gegenseite. - Einleitung:
Kurze Darstellung, worum es in dem Fall im Kern geht (Thesenbildung). - Hauptteil (Argumentation):
- Bewertung der Beweisaufnahme (z. B. „Die Zeugenaussage von X hat bestätigt, dass…“).
- Rechtliche Würdigung: Anwendung der Beweise auf die Anspruchsgrundlagen.
- Entkräftung der gegnerischen Argumente.
- Schluss / Fazit:
- Eine prägnante Zusammenfassung (keine bloße Wiederholung).
- Anträge:
Stellung der konkreten Anträge (z. B. Klageabweisung, Verurteilung zur Zahlung).www.endlich-jura.de
- Beweiswürdigung:
Im Fokus steht, welche Tatsachen durch die Beweisaufnahme (Zeugen, Gutachten, Urkunden) bewiesen sind und welche nicht. - Zweckmäßigkeitserwägungen:
Einbeziehung wirtschaftlicher Aspekte, Kostenfragen oder prozesstaktischer Überlegungen (z. B. Vergleichsangebote). - Schwachstellen:
Besonderes Augenmerk auf kritische Punkte für die eigene Position legen. - Kürze und Prägnanz:
Lange Wiederholungen langweilen. Es gilt: „Ende gut, fast alles gut“.
„Sehr geehrte Frau Vorsitzende, …die heutige Beweisaufnahme hat die Position meiner Mandantschaft vollumfänglich bestätigt. Wie der Zeuge Müller glaubhaft dargelegt hat, wurde der Mangel nicht nur fristgerecht angezeigt, sondern bestand bereits bei Übergabe der Sache. Die Argumentation der Beklagtenseite, es handle sich um Verschleiß, ist damit widerlegt. Wir halten daher an unserem Klageantrag fest…“
- Flexibilität:
Passen Sie die Argumentation an die neuen Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme an. - Freier Vortrag:
Möglichst wenig ablesen, Blickkontakt zum Richter halten. - Letzter Eindruck:
Die letzten Sätze bleiben in Erinnerung. Ein starkes Schlusswort ist wichtiger als eine Wiederholung aller Details.
Mein Plädoyer:
Die gesamten Gerichtsverfahren vorm Kammergericht Berlin, Landgericht Köln und Oberlandesgericht Köln gegen den Bundesverband Musikindustrie e. V., der GEMA und GVL sind unter Rechtsbeugung erfolgt, in Verletzungen des Rechts in kriminellen Manier, in der lancierten Weise, strategisch subtil, gegen mich die Verfahren zu lancieren, und verletzt Grund- und Menschenrechte massiv!
Zum Verfahren gegen die GVL vor dem Landgericht Berlin galten zu mindestens richterseitig noch rechtsstaatlichen Verfahren, aber bereits zu diesem Verfahren wurde von der GVL rum manipuliert. Erst sollte eine Gütevereinbarung stattfinden, deshalb war ich zu meinen Rechtsanwalt ja selbst vor dem Landgericht Berlin vorgeladen gewesen, diese Güteverhandlung fand plötzlich nicht mehr statt. Der Richter wusste schon bescheid und begann gleich mit der Sache und hörte sich die Gründe, warum durchweg zu allen Ligen und allen Fußballvereinen, die gleichen Regeln der pauschalen Abgeltung von intonierten Liedern in deren Stadien gelten müsse, an!
Er äußerte, dass dies aber nicht für die 1. und 2. Fußball Bundesliga gelten kann, da die wenigen dort meist immer die selben wiederkehrenden Fangesänge intonierten Vereinslieder , hier im Dortmunder Stadion im Schnitt 12 Lieder, nutzungssbasier erfasst werden können, da sie einen sehr hohen Stellenwert innehaben und von einer hohe Langlebigkeit sind. Ferner sind die bisherigen Begünstigten nicht die Berechtigten dieser pauschalen Vergütungen, da es ja nicht einmal ihr Genre und Repertoire ist, das intoniert wird.

Ich will mich über die Rechtsverletzungen zu Landgerichtsverfahren der Unterlassungen von Äußerungen meinerseits und am Oberlandgericht Köln nicht auslassen, dass sie gedacht, um mich finanziell ruinieren, um mir das Recht auf Prozesskosten versagen zu können , damit ich keinen Rechtsanwalt finde, der wegen angedrohter Erfolglosigkeit des Verfahren, nicht zu finden sei dürfte, und somit zu einem Versäumnisurteil, das in Willkür und Beliebigkeit ergeht, so die Rechte meint entziehen zu können.
Wo rauf würde das Gericht dies begründen. Natürlich auf die Zeugenaussage von Reiner Hömig. Der vor Gericht gesagt hatte, dass der Sänger Karl-Heinz Bandosz 19777, also vor 49-zig Jahren, nicht im Studio gewesen sein und somit auch das Lied nicht eingesungen haben soll. Das Lied „Heja BVB“ wurde von seinem Crew-Chor eingesungen. Eine solche Lied Variant gibt es überhaupt nicht.
Das Gericht hätte umfangreiche Ermittlungen führen müssen, wie es sein kann, das fast 50-zig Jahre ein Lied unter den Label-Angaben auf den Markt ist ohne das sie je irgendwer diese reklamiert hätte, zum in vielen Buch und Zeitungsartikel immer auf den Sänger Karl-Heinz Bandosz hingewiesen wurde. Herr Hömig konnte die Namen seiner CREW nennen, die er sicherlich nicht nur zu diesem Liede eingesetzt haben will, sondern über Jahre hinweg mit ihm in Kontakt stand. Mit Wolfgang Petry führt einen Musikverlag bis heut. Also, wer so meint die Wahrheit gefunden zu haben, hat das Recht gebeugt.
Keine Fragen, keine Beweisvorlagen, einfach keine Reaktionen, keine Recherchen, keine Begutachtungen, selbst meine Rechtsanwältin findet keine Worte derart auf diese Zeugenaussage, die so viele Fragen stellt und Möglichkeiten führt, um das Lied, das Dr. Dr. Andryk unter der gleichen Label Angabe erhielt, wie ich 1977: Sänger Karl-Heinz Bandosz. mir ent glaubt entreißen zu können.
Ich habe Tage des Hungers, bisweilen muss ich Krahneberger trinken, konnte Rezepte nicht einlösen und kann am sozialen Leben nicht mehr teilhaben, wie mein Freund und Geschäftspartner Gregor Arz!
Manfred Wehrhahn


Leave us a comment