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Der Staatskomplott!

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Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Landgericht Köln
Luxemburger Str. 101

50939 Köln

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Dei beiden vorgenannten Verfahren werden wohl zusammengeschmissen! Es gehr im Gerichtsverfahren 14 O 141/25 darum, ob der Andryk Verlag GmbH das Lied „Heja BVB“ physisch und digital veröffentlichen durfte. Dr, Andryk hat meine Nutzungs- und Verwertungsrechte zum Lied widerrechtlich auf Tonträger und Download veröffentlicht, was er nicht durfte. Es ging Sekundär nicht darum, ob ich die Nutzungs- und Verwertungsrechte seit 1977 erworben habe oder nicht! Im Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Köln zum Aktenzeichen: 14 O 307/23 geht es darum, ob ich die Rechte am Lied erworben habe oder nicht. Dass ich sie habe, ist zweifelsfrei bewiesen und durch die bewiesene unwahre Zeugenaussage des Urhebers und Produzent Reiner Hömig, der das Lied zu meinen Konditionen und Vorgaben, welche Interpreten mitwirkten, schuf, nachgewiesen, dass seine Aussage falsch sein muss, was er selbst zu Interviews in Medien bestätigt.

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In dieser Form eines Verfahrenskomplotts bzw. einer Verschwörung wird durch die Judikative der Bundesrepublik Deutschland gegen meine Person vorgegangen, um mir die Nutzungs- und Verwertungsrechte zum Lied „Heja BVB“ nach fast 50-zig Jahren zu entziehen in Lug und Betrug:


Film: Unter Verdacht – Verdecktes Spiel

Die Judikative scheint vielfach, wenn es um Staatsinteressen geht, korrumpiert, was bedeutet, dass sie „verdorben“, „bestochen“ oder „moralisch zersetzt“ sind. Er beschreibt Personen oder Institutionen, die ihre Positionen missbrauchen, aber auch beschädigte Daten oder Texte. Je nach Kontext wird der Begriff unterschiedlich verwendet:

Moral & Politik:

Personen (z. B. Politiker) lassen sich bestechen oder nutzen Macht und Vertrauen für persönliche Vorteile aus. Oft werden auch Systeme durch Lobbyismus oder unfaire Spielregeln als „korrumpiert“ bezeichnet.

Informatik:

Daten oder Dateien sind fehlerhaft, beschädigt oder unbrauchbar, oft durch einen Systemfehler oder einen Hackerangriff.

Sprache & Texte:

Alte Texte, Schriften oder Handschriften, deren ursprünglicher Inhalt im Laufe der Zeit durch Fehler verfälscht wurde.

Der paranoide Persönlichkeitsstil ist durch tiefgreifendes Misstrauen, Argwohn und eine feindselige Weltsicht geprägt.

„Das Volk wird Indoktriniert“ dies beschreibt Menschen, deren Meinung, Weltanschauung oder Verhalten durch einseitige Informationen, psychischen Druck oder Manipulation gezielt und beharrlich geformt wurde. Wir leben in einer Scheindemokratie und leben nicht die Freiheit und Gerechtigkeit.

In Glanz & Gloria zur Propaganda unsere Politiker, die uns eine Demokratie, ein Rechts- und Rechtsstaat verkaufen wollen, die es überhaupt nicht gibt, sind wir der Lüge anheimgefallen. Jenseits des in öffentlichen Glitzers inszenierte Freiheit gebärt jenseits unpopulärer Gegebenheiten genau das Gegenteil von dem, was die Politiker zum Stimmenfang rausposaunen, dies beschreibt Dinge, Personen oder Maßnahmen, die bei der Mehrheit der Menschen vernebeln und gerne gehört wird. Die Wahrheit wird nicht geliebt, wenig geschätzt oder nicht gern gesehen.

Eine Intrige (von lat. intricare „in Verlegenheiten bringen“) ist eine heimliche, hinterhältige Handlungsstrategie. Sie dient dazu, anderen bewusst zu schaden, sie gegeneinander aufzuhetzen oder sich selbst unrechtmäßig Vorteile (wie Macht oder Ansehen) zu verschaffen.

Urteil_Abschrift_20250929_0e03ce2abefe4776.pdf
Reiner Hömig – Zugenaussage 2.pdf 
Unser ganzes Leben – Fans des BVB_pdf
GEMA Anmeldung des Liedes „Heja BVB“!
Zum-Tod-von-Karl-Heinz-Bandosz

 

01. Mai 2026

14 O 307/23 und 14 O 141/25

 

Im Rechtsstreit 

Andryk Verlag ./. Wehrhahn u.a.

nimmt der Beklagte zur Zeugenaussage des Zeugen Reiner Hömig wie folgt Stellung:

  1.  Gregor Arz hat die Nutzungs- und Verwertung nicht erworben.
  2.  Der Zeuge Reiner Hömig, Urheber und anhängiger Produzent des Liedes „Heja BVB“ kann keine medizinische Gutachten über seinen gesundheitlichen Zustand und  seinen Fähigkeit, in wieweit er aussagefähig ist, machen. Es hätte hier ein fachlich versiertes Gutachten eingeholt werden müssen.
  3.  Es ist  nachweislich unwahr und widerlegt, dass seine Crew das Lied „Heja BVB“ alleine eingesungen haben. Die noch lebenden Crewmitglieder  wurden nicht angehört und ebenso wurde keine Analyse des Originallieder auf der Single-Vinyl-Scheiben vorgenommen, was die Zeugenaussage von Herrn Hömig widerlegt hätte, wie andere Belege dies widerlegt hätte.
  4.  Herr Hömig, wie seine fast 50-zig jährige Duldung und Begünstigung in Förderung des Lied-Wertes und selbst angegebenen Interpreten seit 1977: Karl-Heinz Bandosz zu Medien-Interviews, widerspricht seiner Zeugen-Aussage extrem, so dass es sich nur um eine Luge zum Betrug der gegenwärtigen Absicht mir die Nutzungs- und Verwertungsrechte zu entreißen, zugedacht sein kann. Zu den Interviews sagt er, dass er sich sehr wohl an den Sänger Karl-Heinz Bandosz erinnere und dass er für mich der Lied-Werk geschaffen habe.
  5.  Helmut Jacobs war bereits verstorben, so dass er nicht im Studio sein konnte, wie ich ebenso nicht anwesend war.
  6.  Herr Hömig hat die Interpreten zu den Lied nicht bestimmen können, da der BVB dies vorgegeben hatte.
  7.  Die Zeugen-Behauptung, dass seine Crew das Lied eingesungen habe, ist nachweislich bzw. muss eine Lüge sein und wird in betrügerischer Absicht abgegeben.
  8.  Ich habe alle Kosten der Produktion  zur Studioproduktion und den Studiomusikern übernommen.
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    Beweis: das Label NEW BLOOD Schallplatten Manfred Wehrhahn hält dieRechte uneingeschränkt zum Lied „Heja BVB“ seit 1977. Ein Label trägt die Rechte.

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  9. Ich habe alle angefallenen Kosten, wie zur Studioproduktion, den Studiomusikern mit dem Sänger Karl-Heinz Bandosz u. w. übernommen. Herr Hömig war kein freier Musikproduzent zur Produktion des Liedes „Heja BVB“, sondern in der Kostenentstehung usw. Ausrichtung mir gegenüber weisungsgebunden und seine Crew kann das Lied nicht eingesungen haben, nicht von Herrn Hömig bezahlt worden sein.
  10.  Mit der Aussage,dass er auf sein Honorar zur Produktion des Liedes „Heja BVB verzichtet habe, mir dies nicht in Rechnung gestellt habe, weil er wegen der in Aussicht stehenden Verkäufe des Liedes von 20.000 Vinyl-Singles GEMA-Vergütungen erhalten würde, sagt aus, dass er, wie er selbst sagt, für mich zu meinen Konditionen und Bedingungen die Musikproduktion geschaffen hatte. Er hatte mir gegenüber ein Honoraranspruch! Wofür?
  11.  Nichts ging auf die Initiative von Herrn Hömig aus. Er war weisungsge-bunden, was die Kostenentstehung und die Auswahl der Interpreten-Festlegung anging.
  12.  Herr Hömig war, da als abhängiger Produzent einmalig honoriert worden bzw. hat er darauf verzichtet, da er GEMA-Vergütungen erhielt, nicht an den Verkaufsumsatzerlösen des Großhandelspreises beteiligt. 
  13.  Herr Zimmermann, mit dem ich in einem Geschäftsverhältnis stand, kam eines Tages ins Büro in der Flandrischen Str. in Köln und meine, dass der BVB ein neues Vereinslied bräuchte und sagte weiter, dass das Lied von Herrn Reiner Hömig komponiert und getextet werden sollte. Herr Zimmermann bat Herrn Hömig auf meine Initiative hin, ein BVB Lied zu komponieren und zu texten. Zwar trat Herr Zimmermann an Herrn Hömig heran, aber deswegen, weil ich dies gewünscht hatte.
  14.  Herr Zimmerman war zu allen weiteren Produktionsvorgänge, wie Tonträgerherstellung, Vertrieb, grafische Gestaltung von Cover und Label nicht mehr beteiligt...
  15.  Die Vinyl-Singles wurden im Dortmunder Stadion an den Fans verkauft aber auch in Schallplattengeschäften auslagen.
  16.  Bei der GEMA und bei der GVL ist diese Lied-Variante mit den Chor seiner Crew nicht angemeldet worden ebenso deren Crewmitglieder nicht. Es gibt diese Lied-Variante überhaupt nicht! Es gibt nur die Lied-Variante mit dem Sänger Karl-Heinz Bandosz.
  17.  Ihren GVL Vergütungsanspruch als Mitwirkenden einer Musikproduktion müssen die Mitwirkenden selbst gelten machen. Das Lied mit dem Sänger Karl-Heinz Bandosz war ordnungsgemäß beim Deutschen Schallarchiv und der GVL gemeldet worden.
  18.  Tonträger-Hersteller ist nicht nur der, der die Pressmaschinen hat, um Tonträger herzustellen, sondern auch der, der die Tonträgerpressung unter seinem gesicherten Label bei Dritten in Auftrag gibt.
  19.  Herr Hömig hat mir persönlich das Masterband übergeben. Er hat mir durch diesen Akt die Rechte übertragen, die sowieso mir zustanden. Wie sollte ich dieses Lied veröffentlichen, wenn ich nicht im Besitz des Masterbandes gelangt wäre. Es ist auch ein Beweis, dass das Lied in meinem Namen und zu meinen Konditionen geschaffen wurde. 
  20.  Herr Hömig sagt, dass er meine, nicht wisse, alles bezahlt zu haben. Über Herrn Hömig lief nichts Finanzielles. Zwar zeigt er an, was wie viel kosten würde, aber letztendlich entschied ich, was durchgeführt wird und was nicht, da ich die Kalkulationshoheit der Produktion inne hatte.
  21. Eigentlich ist es wegen der Urheberrechte verbindlich die Mitwirkenden zu einer Musikproduktion zu melden. Hier zeigt Herr Hömig an, dass er die Rechte der Mitwirkenden bzw. nicht Mitwirkenden so zu verschleiern versucht.
  22.  Was haben der Verlag Hömig/Petry der GEMA gemeldet: Sänger Karl-Heint Bandosz.
  23.  Herr Hömig konnte allenfalls die Studiomusiker auswählen für die Instrumentierung, da der Sänger und der Chor bereits festgelegt waren.  
  24.  Herr Zimmermann kannte Herrn Hömig länger, aber ging mit seiner Idee nicht direkt an ihn heran, weil er wusste, dass Herr Hömig kein Label hat und keinen Vertrieb. Deswegen war es Herrn Zimmermann wichtig, dass das zu schaffende Lied auf den Label NEW BLOOD Schallplatten Manfred Wehrhahn erscheinen möge, weil es sich so als Mitproduzent ausgeben konnte.
  25.  Der Vertrieb lief nicht über den BVB. Richtig ist, dass das Erreichen der Fans bestmöglich über den Verkauf im Stadion ablief, aber formell über den Handel vollzogen wurde.
  26.  Die Single hat im Läden ca. 5,– DM gekostet. Wir haben aber an Horst Mester für weniger als 2,– DM die Singles verkauft.
  27.  Die Singles wurden von Lamping Schallplatten oder Schallplattenfabrik Pallas GmbH beide in Diephotz hergestellt und von mir bezahlt, die ich mit einem geliehenen Transit überwiegend ins Dortmunder Stadion gebracht habe.

 

Die Aussagen des Zeugen Reiner Hömig waren ungenau, wässerig, widersprüchlich, gelogen, rechtswidrig, wie das Urteil, und falsch zensiert, weil keine umfassenden Analysen und Begutachtungen vorgenommen wurden. Eine Überprüfung seiner offensichtlichen Falschaussagen zum Werk „Heja BVB“, das Original – Vinyl-Single-Veröffentlichung aus dem Jahre 1977, wie er fast 50-zig Jahre diese Angaben, dass der Sänger Karl-Heinz Bandosz und der Seniorenclub BVB das Lied eingesungen haben, bestätigte, wurde nicht vorgenommen. Das hierauf ergangene Urteil ist unter Rechtsbeugung ergangen. Dass, was  der Zeuge angeblich wusste und wesentlich zum Verfahren führte, ist eine Lüge, anders können diese Aussagen nicht gewertet werden. Ich habe Reiner Hömig und die Richter der 14. Kammer am Landgericht Köln deswegen strafrechtlich angezeigt. Ich höre von meiner Strafanzeigen seit viele Monaten nichts mehr, wie bereits zu den vorherigen Gerichtsverfahren gegen Jan-Peter Fröhlich von den Höhnern, wegen eidesstattlichen Falschaussagen, und gegen Kulturelles Jugendbildungswerk e.V. , Ole Seelenmeyer vertreten durch Dr. Hauke Scheffler, wegen Mandatsverrat, die nachweislich zu ihren Straftaten gegen mich straffrei, trotz eines hohen finanziellen Schadens. davon kamen, weil sie zum Mittel des Zwecks, mich zu schädigen und aus dem Musikbusiness zu katapultieren, gehandelt haben.

Soweit ich mich selbst, was eigentlich nicht möglich ist wegen des Anwaltszwanges, verteidige, kein Jurastudio absolviert habe, werden die hieraus unzulänglichen Fehler aber auch Fallen konstruiert, die gegen mich eingesetzt werden, belegt sich der Komplott.

Meine mich/uns vertretende Rechtsanwältin Anastasia Baumann von der Kanzlei LHR zu einem Stundensatz von 350,– € gegen die GVL in Berlin und den Andryk Verlag GmbH bzw. gegen Reiner Hömig vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Andryk zu den über Jahre hinziehenden Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Köln hat es am Engagement fehlen lassen, da sie nicht, wir zu erwarten war, Fachanwältin für Urheberrecht war, wie sich später rausstellt, sondern für Sport war, die Verfahren in Willkür und Schikane in der Sache nicht betreffende und unbewiesene oder nicht rechtsverfolgende Klageinhalten geführt wurden, um mich/uns zu zermürben und finanziell zu zerstören, nicht entgegengetreten. Was dazu führt, dass das Landgericht Berlin, was einst die Rechtslage der GVL zu  nutzungsbasierten intonierten Vereinsliedern in Fußballstadien der 1. und 2. Fußball Bundesliga pauschal an Unberechtigte, deren Genre und Repertoire diese Lieder nicht einmal sind, abgelten hat lassen, als rechtswidrig urteilte,  zu meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe diesen, wegen keiner Erfolgsaussichten, abweist, wie dies heute auch zu anderen Gerichtsverfahren, wie gegen Herrn Hömig, wegen seiner uneidlichen Falschaussagen,  geschieht. Es handelt sich um Rechtsverletzungen, Strafvereitlung im Amt und Rechtsbeugung! Da zum Entscheidungstermin vor dem Landgericht Köln, wegen Versagens einer Rechtsvertretung nunmehr kein Rechtsanwalt anwesend sei wird, ergeht Versäumnisurteil.  Dieses Urteil basiert auf Strafvereitelung  im Amt der Richter, da sie die Falschaussage des Zeugen Hömig zur Begründung der Abweisung von Prozesskostenhilfe selbst herbeigeführt haben,um ein Urteil gegen mich inszenieren zu können.  

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Manfred Wehrhahn

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