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Die Zeugenaussage von Reiner Hömig

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Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Landgericht Köln
Luxemburger Str. 101

50939 Köln

 

Reiner Hömig – Urteil PDF
Reiner Hömig – Zugenaussage 2  PDF

 

01. Mai 2026

14 O 307/23 und 14 O 141/25

 

Im Rechtsstreit 

Andryk Verlag ./. Wehrhahn u.a.

nimmt der Beklagte zur Zeugenaussage des Zeugen Reiner Hömig wie folgt Stellung:

  1.  Gregor Arz hat die Nutzungs- und Verwertung nicht erworben.
  2.  Der Zeuge Reiner Hömig, Urheber und anhängiger Produzent des Liedes „Heja BVB“ kann keine medizinische
    Gutachten über seinen gesundheitlichen Zustand und  seinen Fähigkeit, in wieweit er aussagefähig ist, machen. Es hätte hier ein fachlich versiertes Gutachten eingeholt werden müssen.
  3.  Es ist  nachweislich unwahr und widerlegt, dass seine Crew das Lied „Heja BVB“ alleine eingesungen haben. Die noch lebenden Crewmitglieder  wurden nicht angehört und ebenso wurde keine Analyse des Originallieder auf der Single-Vinyl-Scheiben vorgenommen, was die Zeugenaussage von Herrn Hömig widerlegt hätte, wie andere Belege dies widerlegt hätte.
  4.  Herr Hömig, wie seine fast 50-zig jährige Duldung und Begünstigung in Förderung des Lied-Wertes und selbst angegebenen Interpreten seit 1977: Karl-Heinz Bandosz zu Medien-Interviews, widerspricht seiner Zeugen-Aussage extrem, so dass es sich nur um eine Luge zum Betrug der gegenwärtigen Absicht mir die Nutzungs- und Verwertungsrechte zu entreißen, zugedacht sein kann. Zu den Interviews sagt er, dass er sich sehr wohl an den Sänger Karl-Heinz Bandosz erinnere und dass er für mich der Lied-Werk geschaffen habe.
  5.  Helmut Jacobs war bereits verstorben, so dass er nicht im Studio sein konnte, wie ich ebenso nicht anwesend war.
  6.  Herr Hömig hat die Interpreten zu
  7.  Die Zeugen-Behauptung, dass seine Crew das Lied eingesungen habe, ist nachweislich bzw. muss eine Lüge sein und wird in betrügerischer Absicht abgegeben.
  8.  Ich habe alle Kosten der Produktion  zur Studioproduktion und den Studiomusikern übernommen.
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    Beweis: das Label NEW BLOOD Schallplatten Manfred Wehrhahn hält die  Rechte uneingeschränkt zum Lied „Heja BVB“ seit 1977. Ein Label trägt die Rechte.
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  9.  Ich habe alle angefallenen Kosten, wie zur Studioproduktion, den Studiomusikern mit dem Sänger Karl-Heinz Bandosz u. w. übernommen. Herr Hömig war kein freier Musikproduzent zur Produktion des Liedes „Heja BVB“, sondern in der Kostenentstehung usw. Ausrichtung mir gegenüber weisungsgebunden und seine Crew kann das Lied nicht eingesungen haben, nicht von Herrn Hömig bezahlt worden sein.
  10.  Mit der Aussage,dass er auf sein Honorar zur Produktion des Liedes „Heja BVB verzichtet habe, mir dies nicht in Rechnung gestellt habe, weil er wegen der in Aussicht stehenden Verkäufe des Liedes von 20.000 Vinyl-Singles GEMA-Vergütungen erhalten würde, sagt aus, dass er, wie er selbst sagt, für mich zu meinen Konditionen und Bedingungen die Musikproduktion geschaffen hatte. Er hatte mir gegenüber ein Honoraranspruch! Wofür?
  11.  Nichts ging auf die Initiative von Herrn Hömig aus. Er war weisungsge-bunden, was die Kostenentstehung und die Auswahl der Interpreten-Festlegung anging.
  12.  Herr Hömig war, da als abhängiger Produzent einmalig honoriert worden bzw. hat er darauf verzichtet, da er GEMA-Vergütungen erhielt, nicht an den Verkaufsumsatzerlösen des Großhandelspreises beteiligt. 
  13.  Herr Zimmermann, mit dem ich in einem Geschäftsverhältnis stand, kam eines Tages ins Büro in der Flandrischen Str. in Köln und meine, dass der BVB ein neues Vereinslied bräuchte und sagte weiter, dass das Lied von Herrn Reiner Hömig komponiert und getextet werden sollte. Herr Zimmermann bat Herrn Hömig auf meine Initiative hin, ein BVB Lied zu komponieren und zu texten. Zwar trat Herr Zimmermann an Herrn Hömig heran, aber deswegen, weil ich dies gewünscht hatte.
  14.  Herr Zimmerman war zu allen weiteren Produktionsvorgänge, wie Tonträgerherstellung, Vertrieb, grafische Gestaltung von Cover und Label nicht mehr beteiligt.

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  15.  Die Vinyl-Singles wurden im Dortmunder Stadion an den Fans verkauft aber auch in Schallplattengeschäften auslagen.
  16.  Bei der GEMA und bei der GVL ist diese Lied-Variante mit den Chor seiner Crew nicht angemeldet worden ebenso deren Crewmitglieder nicht. Es gibt diese Lied-Variante überhaupt nicht! Es gibt nur die Lied-Variante mit dem Sänger Karl-Heinz Bandosz.
  17.  Ihren GVL Vergütungsanspruch als Mitwirkenden einer Musikproduktion müssen die Mitwirkenden selbst gelten machen. Das Lied mit dem Sänger Karl-Heinz Bandosz war ordnungsgemäß beim Deutschen Schallarchiv und der GVL gemeldet worden.
  18.  Tonträger-Hersteller ist nicht nur der, der die Pressmaschinen hat, um Tonträger herzustellen, sondern auch der, der die Tonträgerpressung unter seinem gesicherten Label bei Dritten in Auftrag gibt.
  19.  Herr Hömig hat mir persönlich das Masterband übergeben. Er hat mir durch diesen Akt die Rechte übertragen, die sowieso mir zustanden. Wie sollte ich dieses Lied veröffentlichen, wenn ich nicht im Besitz des Masterbandes gelangt wäre. Es ist auch ein Beweis, dass das Lied in meinem Namen und zu meinen Konditionen geschaffen wurde. 
  20.  Herr Hömig sagt, dass er meine, nicht wisse, alles bezahlt zu haben. Über Herrn Hömig lief nichts Finanzielles. Zwar zeigt er an, was wie viel kosten würde, aber letztendlich entschied ich, was durchgeführt wird und was nicht, da ich die Kalkulationshoheit der Produktion inne hatte.
  21.  Eigentlich ist es wegen der Urheberrechte verbindlich die Mitwirkenden zu einer Musikproduktion zu melden. Hier zeigt Herr Hömig an, dass er die Rechte der Mitwirkenden bzw. nicht Mitwirkenden so zu verschleiern versucht.
  22.  Was haben der Verlag Hömig/Petry der GEMA gemeldet: Sänger Karl-Heint Bandosz.
  23.  Herr Hömig konnte allenfalls die Studiomusiker auswählen für die Instrumentierung, da der Sänger und der Chor bereits festgelegt waren.  
  24.  Herr Zimmermann kannte Herrn Hömig länger, aber ging mit seiner Idee nicht direkt an ihn heran, weil er wusste, dass Herr Hömig kein Label hat und keinen Vertrieb. Deswegen war es Herrn Zimmermann wichtig, dass das zu schaffende Lied auf den Label NEW BLOOD Schallplatten Manfred Wehrhahn erscheinen möge, weil es sich so als Mitproduzent ausgeben konnte.
  25.  Der Vertrieb lief nicht über den BVB. Richtig ist, dass das Erreichen der Fans bestmöglich über den Verkauf im Stadion ablief, aber formell über den Handel vollzogen wurde.
  26.  Die Single hat im Läden ca. 5,– DM gekostet. Wir haben aber an Horst Mester für weniger als 2,– DM die Singles verkauft.
  27.  Die Singles wurden von Lamping Schallplatten oder Schallplattenfabrik Pallas GmbH beide in Diephotz hergestellt und von mir bezahlt, die ich mit einem geliehenen Transit überwiegend ins Dortmunder Stadion gebracht habe.

Die Aussagen des Zeugen Hömig waren ungenau, wässerig, widersprüchlich, gelogen und falsch zensiert. Das hierauf ergangene Urteil ist unter Rechtsbeugung ergangen. Das war der Zeuge angeblich wusste und wesentlich zum Verfahren ist, ist eine Loge, anders können diese Aussage nicht gewertet werden.

:

Manfred Wehrhahn

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