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Die richterlichen Spielchen mit den Rechten und Gesetzrn, die einer Diktatur gleich-kommen!

Das Verfahren vor dem Landgericht Köln 10 O 21/26 gegen Zahlung eines Schadensersatzes und Schmerzensgeldes wurde noch wiederholter Umterminierung jetzt am 18.09.26 aufgehoben!

Die GVL hält weiterhin Zahlungen von jährlich ca. 6.000,– € an Vergütungen ab 2016 an mich zurück! Die GVL hält an das auf Lügen und Betrug basierende Verfahren 14 O 307/23 fest, trotz es vom Kläger Reiner Hömig auf anraten des Oberlandesgerichtes zurückgenommen wurde, und macht sich in dieser Weise strafbar.

Das  Verfahren ist aufgehoben, was immer dies bedeutet?

 

 

 

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