Die kriminelle Justiz

Manfred Wehrhahn
Meine gesamten Rechtsmittel wurden vom Landgericht zu den Verfahren 14 O 307/23 und 14 O 141/25 abgewiesen. Eine Korrektur war nicht gegeben,
Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Oberlandesgericht Köln
Reichenspeegerplatz 1
50670 Köln
20.Juni 2026
6 U 107/25
Dieses physische und psychische zerstörerische Verfahren wurde vom Kläger in dem Moment zurückgenommen, wie mit der Klage der beabsichtigte Entzug meiner Nutzungs- und Verwertungsrechte zum Lied „Heja BVB“ unter Lug und Betrug aussichtslos für den Kläger und den Richtern der 14 Kammer wurde und nach dem es seinen Sinn und Zweck, mich finanziell zu ruinieren, erfüllt hatte, zurückgenommen. Gravierend ist, dass die Sache, um dies es tatsächlich ging, nämlich, ob mir die Rechte der Nutzung und Verwertung des Musikwerkes zustehen oder nicht, gegenständlich vernachlässigt wurde. Es wurde aus anderen mehreren Unterlassungsklagen usw. des Klägers vom Gericht empfohlen, dass Verfahren zurückzunehmen, was der Kläger auch tat.
Die Rücknahme ist widerrechtlich, da hier ein Straftatdelikt vorliegt, um den es tatsächlich ging, um die Straftaten zu verdecken, die rein sich auf die Lügen von Reiner Hömig bezogen und im Rechtsmittel im der Klagerücknahme nicht behandelt wurde. In soweit der Klageinhalt überhaupt nicht die Klagte-Rücknahme rechtfertigt und begründet, sondern deckt rein die Straftat der Strafvereitelung im Amt. Die Straftaten der Richter am Landgericht Köln und des Zeugen Reiner Hömig mussten vom Tisch, was Ihnen so gelungen ist. Aber ein rechtsstaatliches Verfahren wird es dadurch nicht.
Das Rechtsmittel zur Verfahrensrücknahme beim Oberlandessgericht Köln unterlag kriminellen Rechtsverletzungen und es wurde festgestellt, dass das Verfahren keinen Erfolg haben dürfte, was einfach war, da dem Beklagten Prozesskosten-Hilfe versagt wurde. Unter diesen Gegebenheiten nahm der Kläger das Klageverfahren zurück, aber die Rücknahme ist rechtswidrig, da nicht nur das Verfahren nicht nach dem rechtsstaatlichen Prinzipien durchgeführt wurde, sondern von Lug und Betrug gekennzeichnet ist. Meine Rechtsanwältin, Frau Baumann, sollte gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen, was nicht geschehen ist, und wohl auch nicht möglich war. Ich werde nun eine Verfassungsbeschwerde einreichen, da ich mich nicht rechtmäßig vertreten konnte, kein Gehört und nicht über diesen Betrug informiert wurde, und wenn, unzureichend. Ich werde ebenso die Strafverfahren gegen den Urheber, Reiner Hömig, aber auch gegen die Richter am Landgericht Köln zum Verfahren 14 O 307/23 weiter verfolgen.
Das Verfahren wurde zu einem Cocktail der eingereichten Unterlassungsklagen von Dr. Andryk mit eigentlich anderen Aktenzeichen. Um die Sache selbst geht es nicht, so dass ich die Orientierung verlieren hätte können zumal die Unterlassungs-Klagen des Kläger, Rechtsanwalt Dr. Andryk abgewiesen wurden, worauf sich die Verfahrensrücknahme begründet. Das eigentliche Klagebegehren wird nicht berührt und gegen die Verfahrensrücknahme soll trotz kriminellen Inhalten kein Rechtsmittel möglich sein.
Die Verfahren wurden unter der falschen, unwahren und gelogenen Zeugen-aussagen von Herrn Reiner Hömig, worüber zu den Begründungen des Urteils zur Klagerücknahme mit keiner Silbe Bezug genommen wurde, der eigentlich kein Zeugen sein kann, da Beteiligter, aber trotz der strafrechtlichen Vergehen wegen falscher Aussagen zu verfolgen wäre, geht unter. Es spielt keine Rolle, dass das Verfahren vom Straftäter Reiner Hömig und den Richtern zurückgenommen wurde, einerseits, und andererseits, meiner Aussage, die widerrechtlich vorsätzlich genutzt wurde, trotz den Richtern zum Verfahren 14 O 141/25 klar war, dass man einen kreativen Mitwirkenden im Studio auch Produzent nennt, trotz er formal juristisch keiner ist, sondern in der Regel der Tonträgerhersteller. In dieser Form wurde gegen Rechte verstoßen. Ich bin nachweislich Tonträgerhersteller. Es wurde massiv entgegen der Grund- und Menschenrechte, wie Verfassungsauflagen, gehandelt und verstoßen. Es wurde hier entschieden und geurteilt,
- 1. dass ich selbst gesagt habe, dass Herr Hömig des Liedes Produzent war. Dies habe ich unter den Hinweis gestellt, dass ich den Sänger und den BVB Chor als Interpreten eingesetzt hatte und alle Aufwendungen zur Studio Musik-Produktion übernommen hatte. Dies war unter Beweisführung zu stellen und dies wurde durch ein Interview zur Buchveröffentlichung von den bekannten Journalisten Uli Hesse und Gregor Schnittker – Unser ganzes Leben – Die Fans des BVB, bewiesen, dass Herr Reiner Hömig gelogen hatte. Er war der Lüge überführte. Herr Hömig bestätigt dies in seiner Äußerung selbst: Ich, Reiner Hömig, habe 1977 für Herrn Wehrhahn gearbeitet und das Lied für ihn geschaffen. Die Richter am Landgericht Köln übergehen diese Beweise einfach. Sie legen die Klagerücknahme dem Kläger nahe, jetzt, da diese Straftaten aufgedeckt wurden, das Verfahren zurückzunehmen.
- 2. Die Aussage von Herrn Hömig konnte unter keinen Gesichtspunkten wahr sein, dass der Sänger vor etwa 50-zig Jahren (1977), Karl Heinz Bandosz, nicht im Studio gewesen sei und das Lied somit nicht eingesungen hat, was die folgenden genannten Zeugen und seine eigenen Interview-Äußerungen widerlegen, wie eine von einem staatlich unparteiischen zugelassenen Gutachter zur Analyse des Tonträgers zu seiner Zeugenaussage diese als unwahr bestätigt hätte.
- 3. Die beiden Verfahren 14 O 307/23 und 14 O 414/25 wurden kriminell verfassungsfeindlich gegen mich geführt. Hieran gibt es keinen Zweifel und dies ist bewiesen. Die Verfahren führen den Charakter eines diktatorischen Systems, damit sind sie rechtsunwirksam.
- 4. Zu der Verfahrensrücknahme habe ich bis heute trotz meiner sehr hohen Anwalts- und Verfahrenskosten zu diesen Verfahren von etwa 30.000,– € im Stundensatz von 350,– € unserer Rechtsanwältin nie einen einzigen Cent erhalten: Außer Spesen, nichts gewesen! Dir nichts, mir nichts!
Zeugnis:
Uli Hesse und Gregor Schnittker – Unser ganzes Leben – Die Fans des BVB
BVB und Horst Mester, Kettenfabrikant aus Dortmund
die Vinyl-Singe-Scheibe
Ich werde die Strafverfahren und richterlichen Entscheidungen und Urteile/ Beschlüsse gegen die urteilenden Richter am Landgericht Köln und den Oberlandesgerichtes Köln zu den vorgenannten Gerichtsverfahren über die Staatsanwaltschaft Köln und Instanzen über das Bundesverfassungsgericht bis zum Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und bis zum Internationaler Gerichtshof in De Haag führen. Zu allen Verfahren und Instanzen war Prozesskostenhilfe zu gewähren. Dies hat das Landgericht mir versagt, um ihre kriminellen Machenschaft durchzusetzen, die jetzt verdeckt werden sollen.
Ich beantrage das Verfahren wieder in den vorherigen Stand zu versetzen, weil schwerwiegende Sachverhalte unbegründet ausgeschlossen wurden und unter kriminellen Handlungen standen – also nicht beurteilt wurden. Das Verfahren durfte nicht „dir nichts, mir nichts einfach zurückgenommen werden, da die Rücknahme nicht nach rechtlichen Grundlagen vollzogen wurde.
Im Verfahren 14 O 307/23 hat Herr Hömig eine gelogene Zeugenaussage abge-geben. Nun erhielt ich vor wenigen Tagen die Kenntnis zum Beschluss, das Urteil, das auf die mehrfachen eingelegten Unterlassungsklagen des Urhebers, die eigentlich unter anderen Aktenzeichen angelegt waren, diesen Verfahren zugezogen wurden und um das es wirklich ging, ausgeklammert wurde.
Nun musste der Kläger zum Schutz der Richter und des Urhebers selbst dieses über seinen Rechtsanwalt Dr. Andryk, geführte Verfahren zurücknehmen. Es ging aber eigentlich nicht um diese Unterlassungsklagen, sondern darum, ob mir die Nutzungs- und Verwertungsrechte zum Lied „Heja BVB“ zustehen oder nicht. Mit der Rücknahme des Verfahrens sind die das Urteil begründenden Lügen von Herrn Hömig vom Tisch. Nur, ich hatte ebenfalls gegen den Beschluss oder Urteil Rechtsmittel eingelegt und dieses Rechtsmittel nicht zurückgenommen. Es war wohl der Versuch, so diese Lügeninszenierungen „dir nichts mir nichts“ aus der Welt zu schaffen, so, als wäre nichts gewesen. Das Oberlandesgericht wies in aller Schärfe darauf hin, dass die Sache abgeschlossen sei und ich keine Antwort mehr aus meine weiteren Vorbringen erhalten werde.
Zum Verfahrensausgang 14 O 141/25 wurden mir die Rechte am Lied „Heja BVB“ nach fast 50-zig Jahren entzogen und nunmehr nicht mehr zu der Zeugenaussage von Herrn Reiner Hömig begründet, sondern, weil ich gesagt hatte, dass der Urheber, Reiner Hömig, angeblich auch Produzent des Liedes sei. Dies habe ich gesagt, dass Herr Reiner Hömig Produzent genannt wurde. Und selbst wenn Herrn Hömig den Titel als Produzent zustünde, hat er die Produktion in meinem Namen und zu meinen Konditionen unter Mitwirkung des BVBs und Horst Mester, Ketten-Fabrikant aus Dortmund, Mäzen, durchgeführt. Das Gesetz aber bezeichnet derartige Leistungen zu einer Studio Musikproduktion als einen kreativen Mitwirkenden. Aber selbst dies ist uninteressant, weil ich durch die Übergabe des Masters zur Erstveröffentlichung von Herrn Hömig zu meinen Händen die Rechte der Verwertung und Nutzung des Liedes „Heja BVB“ erhielt. Damit werden die Rechte übertragen. Dass Herr Hömig zu Gunsten auf seiner zu erwartenden GEMA-Vergütungen zur Erstpressung von 20.000 Vinyl-Singles auf sein Honorar für seine Tätigkeit verzichtete, spricht dafür, dass er für mich gearbeitet haben musste.
Letztendlich wurden die dem Verfahren nicht zugehörenden Unterlassungsklagen vom Kläger und Urheber Reiner Hömig, den Zeugen, über seinen Rechtsanwalt Dr. Andryk auf anraten der Richter von der 14. Kammer am Landgericht Köln initiierte Rücknahme der Klage hierauf vom Kläger zurückgenommen, die dem Aktenzeichen überhaupt nicht zugehörigen Klageinhalte der Lüge und des Betruges, mir in dieser Form die Nutzungs- und Verwertungsrechte zum Lied „Heja BVB“ meint entziehen zu können, so verschleiert gelöscht werden sollen und nicht die dem Aktenzeichen zugehörenden Zeugenaussagen, die hier hinter versteckt wurden, so diese ausgeübten Straftaten des Zeugen und der Richter umgehen sollte, als wären sie nie vollzogen worden.
Ich werde so richtig über den juristischen Tisch verbrannt. Rechtsstaat ade!
Ich bin mal gespannt, ob das Oberlandgericht Köln diesen Machenschaften weiter verfolgt.
Manfred Wehrhahn


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