Die AfD scheint nicht rechts zu sein, sondern uns von einem Haufen krimineller Parteien befreien zu wollen!

Der AfD wird das Image, sie sei staats- und verfassungsfeindlich, aufgedrückt, um sich ihr vom Hals zu halten. Verfassungsfeindlich, ja, kriminell sind die etablierten Partien, CDU/CSU, SPD, Die Grünen, FDP, und nicht die AfD! Wer eines der gleichgeschalteten sich die Staatsmacht angeeigneten Parteien wählt, macht sich strafbar. Die BRD hat mein Lebenswerk auf physischer und psychischer Sicht zerstört, wie folgt:
Deutschland ist kein Rechts- und Sozialstaat mehr!
Nach dem das unzulässige Verfahren (14 O 307/23), das von vorne herein vom Landgericht Köln abzuweisen war, weil der Urheber alleine wegen der Zeitspanne von fast 45-zig Jahren genug Zeit bot, mir die Nutzung und Verwertung des Liedes zu untersagen. Vor dem Landgericht Köln zur Zeugenanhörung bediente sich der Zeuge Reiner Hömig der unwahren, falschen und betrügerischen Aussagen. Er ging wohl davon aus, dass ich nach einer über Jahrzehnte andauernden Nutzung und Verwertung des Liedes seine Aussage nicht werde widerlegen können. Zu einem Interview mit Reiner Hömig wies ich ihn seine Lügen und Betrügereien nach. Dieses Interview lag der Gerichtsakte von Anfang vorlag, aber ich drang damit nicht durch und die Verfahrensfortführung der Richter wurde zu meiner Kritik und dem Rechtsmittel gegen das Urteil/Beschluss zur Anschuldigung einer Strafvereitelung im Amt. Das Oberlandesgerichts Köln sorgte dafür, dass diese Straften des Zeugen und der Richter aus der Welt geschafft wurde, in dem der Kläger, Dr. Andryk, das Berufungsverfahren der Lügen und Betrügereien zurücknahm. So als wäre nichts gewesen. Der wahre Grund der Verfahrensrücknahme wurde verschleiert, in dem durch andere diesem Verfahren zugeführte in der Sache untaugliche Verfahren die Rücknahme begründeten. Keine Silbe zu dem Straftaten. Diese gelogenen und falschen Zeugenaussagen des Zeugen Reiner Hömig wurde so still und leise aus der Welt geschafft, trotz ich ebenfalls Rechtsmittel zum Landgerichtsurteil eingelegt hatte und Beklagter war, fruchtete mein Rechtsmittel nicht. Ich hätte natürlich mein Rechtsmittel nicht zurückgenommen.
Die betrügerischen und kriminellen Zeugenaussagen waren so vom Tisch. Den Richtern des Landgerichtes und des Oberlandesgerichtes war bereits zum Verfahrensbeginn bekannt, dass die Nutzungs- und Verwertungsrechte zu Lied „Heja BVB“ die meinigen sind bzw. sein mussten und hätte das Gerichtsverfahren abweisen müssen.
Ich halte dieses von mir inszenierte unter finanziellen Aufwendungen und im Risiko geschaffene Lied „Heja BVB“ die Nutzungs- und Verwertungsrechte, wie dies indirekt/direkt vom Urheber, Reiner Hömig, belegt wurde. Da 2023 mir eine widerrechtliche Nutzung und Verwertung seit 1977 nicht angehangen werden konnte, wurden unwahre auf Lügen und Betrug Zeugenaussagen vor Gericht, die in ihrem Wahrheitsgehalt nicht begutachtet wurde und grundsätzlich auch gerichtsseitig in Zweifel gesetzt wurden, abgegeben, um sich als Produzent auszugeben. Reiner Hömig behauptet, dass der Sänger Karl-Heinz Bandosz 1977 nicht im Studio war und das Lied nicht eingesungen habe, sondern im Chorgesang von seiner Crew, unteranderem mit Wolfgang Petry. Dies Aussage widerspricht Reiner Hömig höchst selbst in einem Interview.
Das Landgericht Köln gebar unter einem weiter vorliegenden Verfahren 14 O 141/25 vor der 14. Kammer diesen Klageinhalt aus dem Verfahren 14 O 307/23 neu, das sich eigentlich Manfred Wehrhahn gegen den Andryk Verlag GmbH und Rechtsanwalt Dr. Andryk wegen widerrechtlicher Veröffentlichungen durch den Andryk Verlag GmbH vor der GVL in Streit gestellten Liedes „Heja BVB“ richtete. Hier urteilte das Landgericht Köln 14. Kammer, dass mir die Nutzungs- und Verwertungsrechte nicht zustünden, weil ich selbst gesagt habe, dass Reiner Hömig der Produzent des Liedes sei. Reiner Hömig hat seit 1977 bis 2023 nie meine Rechtswahrnehmung in fragegestellt, sondern im Gegenteil sich hierfür engagiert. Er wusste über alle von mir rausgebrachten Veröffentlichungen, die so generierten GEMA-Vergütungen gewährten, bescheid. Es ist aber unerheblich, ob er sich selbst oder ich ihn als Produzent bezeichne oder formalistisch als kreativer Mitwirkender, weil ich als Tonträger-Hersteller der Produzent formaljuristisch bin und die Rechte der Nutzung und Verwertung seit 1977 habe, es seid denn, ich hätte strafrechtlich das Lied „Heja BVB“ über 45-zig Jahren zu meinen formellen Meldungen bei der GEMA und GVL rechtswidrig veröffentlicht, was den rechtsbeflissenen Richtern bekannt sein müsste, das dies nicht geht. Der kreative Mitwirkende, wie z. B. der Tontechniker, als Produzent zu bezeichnen, ist branchenüblich, aber er ist nicht der Produzent. Der Produzent ist der, dem man das Master zur Nutzung und Verwertung des geschaffenen Werkes überträgt.
Express.de
Manfred Wehrhahn
Der Gefährder-Nachbar
Es sind zu viele Texte, findet Alice Schwarzer, die sie schon über islamistische Attentäter schreiben musste. Warum endlich Schluss sein muss mit der falschen Toleranz!


Leave us a comment