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Musikproduzent

Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
L
andesgericht Köln
Luxemburgerstr. 101


50939 Köln 

06. Juni 2026

 

 

Gegen den Beschluss lege ich die sofortige Beschwerde  und gegen das Versäum-nisurteil lege ich Einspruch zum Aktenzeichen: 14 O 141/25 des Landgerichtes Köln ein.

Ergänzung

Wenn ich mich richtig erinnere, war zum Verfahren Gregor Arz und Manfred Wehrhahn mit dem Rechtsanwalt Rehhkatsch gegen den Andryk Verlag GmbH nicht Gegenstand des Verfahrens, ob ich die Nutzungs- und Verwertungsrechte zu Lied „Heja BVB“ habe, sondern darum, ob der Andryk-Verlag GmbH, Rechtsanwalt Dr. Andryk, berechtigt ist, dieses Originallied von Heja BVB mit dem Sänger Karl-Heinz Bandosz, der nach der Aussage von Herrn Hömig nicht im Studio war und das Lied nicht eingesungen habe, sondern seine Crew, dieses Lied  nutzen und verwerten durfte.

Der Andryk-Verlag GmbH durfte die Rechte zum Lied schon deswegen nicht nutzen und verwerten, weil er falsche Rechte tragende Interpreten Angaben angab. Die Crew von Reiner Hömig hat aber das Lied nicht im Chorgesang eingesungen. Es ist eine Lüge in Betrugsabsicht, wer glaubt mir so die Rechte entziehen können mit Hilfe der Justiz, der irrt sich. Herr Hömig handelte als Produzent des Liedes in meinem Namen und zu meinen Konditionen. Der Sänger Karl-Heinz Bandosz war im Studio, wie er mir seinerzeit dies bestätigte und Herr Hömig selbst zu Interviews erklärte.

Zu allen Rechtsfristen zu Rechtsmitteln und zum  Zwang usw., sich nur durch einen Rechtsanwalt oder einer  Rechtsanwältin vertreten zu müssen, die uns in der Vergangenheit hinlänglich strafrechtlich hintergangen haben, mithin sich von gebrieften System getreuen Richtern und/oder Rechtsanwälten oder Rechtsge-lehrten vertreten zu müssen,  gewähren keine rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren, sondern wird der Kläger oder Beklagte zum Freiwild der Systemjustiz. Die Feststellung zur gegebenen Erfolgsaussicht gebärt Missbrauch und eine Art der Beliebigkeit. Das Verfahren gegen die GVL, gegen Reiner Hömig bzw. gegen uns sind weder willkürlich noch erfolglos.

Eine Rechtsvertretung war jedenfalls zu den Verfahren gegen Gregor Arz und Manfred Wehrhahn GbR zu der komplexen Rechtslage die Anträge auf Prozess-kostenhilfe zu gewähren, wie bereits Gütetermine  daraufhin deuteten. 

Es gibt zwei Arten von Musikproduzenten! Der freie Musikproduzent, der zu seinen Kosten, Aufwendungen organisatorisch im Musikstudio ein Lied fertigt. Er überträgt per Bandübergabe die gefertigte Musikproduktion mit einem Künstler in der Regel einer Schallplattenfirma oder seines eigenen Künstlers zu den ausgehandelten Konditionen die Nutzungs- und Verwertungsrechte!

Herr Hömig war ein Auftragsproduzenten, der das Lied „Heja BVB“ in meinem  Auftrag fertigte, wie er selbst sagte, habe er 1977 für Manfred Wehrhahn gearbeitet. Ich habe alle Kosten usw. und den Sänger und den Chor des BVBs vorgegeben. 

Beide Produzenten erhalten für  ihre Leistungen vereinbarte Honorare und andere finanzielle Vergütungen und Beteiligungen. Herr Hömig verzichtete auf sein Honorar, weil er über die GEMA zu der Erstpressung von 20.000 Vinyl-Singles eine hohe Vergütungssumme erhielt.

Grundsätzlich gibt es Vertragsfreiheit. 

Die fertige Musikproduktion von einem unabhängigen Musikproduzenten wird einen Musikunternehmen angeboten oder an das beauftragte Musikunternehmen, das die Produktion beauftragte, per Bandübergabe übergeben. In dieser Form unter den vereinbarten Konditionen werden die Nutzungs- und Verwertungsrechte übertragen bzw. übergeben.

Es mag der freie Musikproduzent die Rechtshoheit zu Lied innehaben, aber mit seiner Zustimmung zur Erstveröffentlichung seines Musiktitels auf einem Rechte tragenden Label ist dieses Label aktive legitimiert, dieses Lied zu nutzen und zu verwerten. Eine Kündigung der  Rechte des Liedes ist nur dann möglich, wenn schwerwiegende Rechtsverletzungen des Labels vorliegen. Hier lagen derartige Rechtsverletzungen nicht vor.

Diese Verletzungen langen hier nicht vor und es wurden diese auch nie von Herrn Hömig vorgetragen oder das Vertragsverhältnis, soweit hier dies überhaupt greift, gekündigt. 

Grundsätzlich hat das Rechte tragende Label die Rechte am Lied. Dies hat selbst das Landgericht Köln zur Strafanzeige gegen Pan-Peter Fröhlich festgestellt.

Mit Herr Hömig wurden aus den Gründen, dass die Idee, den BVB ein Fan-Lied zu schaffen, von mir kam und ich die Studioproduktion finanziert habe, den Sänger Karl-Heinz Bandosz und den Chor des BVBs vorgab, die in die Musikproduktion zum Lied „Heja BVB“ verpflichtend von Herrn Hömig in die Musikproduktion einzubinden waren, und ich die Tonträger herstellen ließ und vertrieb, aus diesen Gründen gab es keine schriftlichen Verträge oder sonstige Vereinbarungen.

Die Rechte zum Lied „Heja BVB“ wurden von Herrn Reiner Hömig als Urheber des Werkes freigegeben und von ihm in meinem Auftrag zur Musikproduktion zu den Rechten an mir unter dem Label „NEW BLOOD Schallplatten Manfred Wehrhahn übertragen worden.

Herr Hömig erhielt kein Produktionshonorar, da er wegen der Erstpressung von 20.000 Vinyl-Singles eine hohe GEMA Vergütung erhielt. Alle anderen Studio-Musiker und die Kosten des Studios wurden von mir bezahlt.

Herr Hömig hat weit über 54-zig Jahren nie geäußert, dass er die Rechte hätte oder beansprucht. Er hat mich im Glauben gelassen, dass ich die uneingeschränkten Rechte habe, die er bediente und förderte. Herr Hömig ging, wie ich, davon aus, dass mir die Rechte der Verwertung und Nutzung zum Lied zustehen. Dies kommt, wenn dies überhaupt gegeben war, einer Rechte-Übertragung gleich.

Wenn er heute meint, dass er Rechte am Lied habe und sie in dieser aggressiven betrügerischen Form meint, mir sie entreißen zu müssen, hatte er eben 45-zig Jahre dazu Zeit gehabt, seine angeblichen Rechte wahrzunehmen, was er nie tat. Wenn Herr Hömig nunmehr meint, sein Begehren in Lug und Betrug mir die Rechte der Nutzung und Verwertung entreißen zu wollen, ist dies rechtswidrig.

Der unbegründete und widersinnige Klagemarathon gegen uns, Gregor Arz und mir, wird vorgenommen, um von meiner Klage  gegen die GVL abzulenken bzw. diese zu verhindern. Herr Hömig hat zu seinem früheren umgänglichen kooperativen Verhalten eine 180 Grad Wendung hinlegt, um mir die Rechte am Lied zu entreißen und dies in einer kriminellen Weise und in Rechte verletzender Form.

Manfred Wehrhahn

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