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Rechtstaat Deutschland

Über uns | Radar Music
Manfred Wehrhahn mit Manfred Schmidt, den Event-Manager, der Strippenzieher, ist eine Person, die im Hintergrund die Fäden zieht. und Talentsucher Günter Kresin 1976 

Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Landesgericht Köln
Luxemburgerstr. 101


50939 Köln 

04. Juni 2026

 

Gegen den Beschluss lege ich die sofortige Beschwerde  und gegen das Versäum-nisurteil lege ich Einspruch vom 28.05.2026 zum Aktenzeichen: 14 O 141/25 des Landgerichtes Köln ein.

Versäumnisurteil

Gründe.

  1. Den Beklagten stehen die Nutzungs- und Verwertungsrechte allein schon deswegen zu, wie  Herr Reiner Hömig diese Rechte zur Förderung der Nutzung und Verwertung begünstigte und nie innerhalb von fast 50-zig Jahren meine Wahrnehmung der Rechte beanstandet hat.
  2. Herr Hömig war Produzent des Liedes in meinem Auftrag und die Besetzung des Liedes wurde vom BVB und deren Sponsor Horst Mester festgelegt und zur Bandübernahme auch so angegeben: Sänger: Karl-Heinz Bandosz und der Seniorenclub BVB.
  3. Die Klägerin steht für alle aus dem Rechtsstreit entstandenen Kosten und Aufwendungen ein.
  4. Herr Gregor Arz konnte niemals die Rechte erworben haben und kann soweit auch nicht gesamtschuldnerisch in Anspruch genommen werden.
  5. Das Versäumnisurteil hat die Kammer durch rechtswidrige Abweisung einer Rechtsvertretung selbst herbeigeführt. Das Versäumnisurteil ist sofort aufzuheben, da dies aus parteilichen und kriminellen Handlungen herführt. Die Verweigerung von Prozesskostenhilfe wurde durch die langen aufwendigen Verfahren strategisch herbeigeführt, so dass die Verfahren mich in die Pleite trieben, ich eben Prozesskostenhilfe beantragen musste, um die Verfahren fortzuführen, wurde ich jetzt von Gottesgnaden zum Freiwild ihrer Vorgehensweise, mir die Rechte zum Lied „Heja BVB“ zu nehmen, diesen ausgeliefert.
  6. Eine förmliche Zustellung liegt nicht vor, soweit steht dies Rechtsmittel unter Vorbehalt und wird erst rechtskräftig mit einer postalischen Zustellung. Die Fristen sind soweit nicht wirksam. Sollte diese förmliche Zustellung über die Anwaltskanzlei Rehkatsch erfolgt sein, greifen zum Beschuss und dem Versäumnisurteil die formelle Zustellungsregeln.
  7. Es wird wiederholt ein Antrag auf Prozesskostenhilfe beantragt und die Zuweisung eines Rechtsanwaltes, da ich bisher kein Mandat auch wegen meiner Krebserkrankung finden konnte.
  8. Der Befangenheitsantrag ist begründet und führt Beweis, dass das Verfahren unter kriminellen zu mindestens unter Rechtsbeugung geführt wurde.

 

Die Richter am Landgericht Köln: Dr. Barth, Heck, Dr. Eßer da Silva und Dr. Kronenberg, sind meiner Person gegenüber voreingenommen und handeln strafrechtlich, weil ich sie massiv berechtigt ,wie das gesamten Judikative, angreife. Die ist möglich, weil die Gewaltenteilung aufgehoben ist und im kollektiv gegen mich argiert.

14 O 141/25 Landgericht Köln – Termin 28. Mai 2026

Die bisher eingelegten Rechtsmittel und meine Richterablehnung zum Termin sind sehr wohl begründet, angemessen und verhältnismäßig.

Die Komplott-Methoden setzen sich fort! Der vorsitzenden Richter widersprach sich zu den Recht mehrfach. Die Länge der Verfahren, wie mit einer Rechtsvertretung und den Lügen und Betrügereien des „Zeugen“, Reiner Hömig, der eigentlich der Betrüger bzw. Beklagte ist, belegen, dass eine komplexe und umfassende Rechts-Kenntnis zur fachlichen Verteidigung notwendig ist und belegen weiter, dass ich hätte von einem Rechtsanwalt vertreten werden müssen. Wäre die Rechtslage einfach, wäre das Verfahren längst vom Tisch.

Es wurde ein Urteil bzw. eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes von Köln zitiert, dass sehr sauber und genau  in der Sache geurteilt habe, dass ich die Rechte wohl seit 1977 nicht habe. Mir selbst liegt das Urteil, die Entscheidung aber nicht vor. Dies trotz, selbst wenn die Rechte nur passiv legitimiert gewährt worden wären, und dies sind sie zu mindestens, hätte eine an 50-zig Jahren andauernden Nutzung meinerseits, eine formelle schriftliche Auflösung der Verwertung und Nutzung des Liedes geben müssen. Herr Hömig kann nicht so tun, als hätte ich in betrügerischer Absicht unter seiner Unterstützung und Förderung seit 1977 zur Klage und zum Lied gegen die GVL strafrechtlich dieses Lied genutzt. Wenn es so gewesen wäre, dass ich strafrechtlich gegen Urheber und Nutzungs- und Verwertungsrechte verstoßen hätte, hätte Herr Hömig früher diese Nutzung und Verwertung beanstandet. Er hat vielmehr die Rechtsnutzung begünstigt und gefördert. Wie sollte ich erkennen, dass ich die Rechte zu unrecht nutze? Da dies nicht vorlag, dass ich die Rechte miss-bräuchlich nutze und verwertete,  bedurfte  es keiner schriftlichen Auslösung der Nutzungs- und Verwertungsrechte. Aber, da ich die Idee und die Produktion des Liedes trug, standen mir die Rechte aktiv legitimiert zu, wie dies Herr Hömig mir auch fast 50-zig Jahren zugestanden hat..

Nein, nicht Herr Hömig muss seine bereits belegten betrügerischen, falschen Zeugenaussagen selbstschuldnerisch sich eingestehen, so das Gericht, und das Gericht sie erkennen, sondern ich soll beweisen nach 50-zig Jahren, dass ich die Nutzungs- und Verwertungsrechte redlich erworben habe, was natürlich wegen des Todes des Sängers, Karl-Heinz Bandosz und Herbert Zimmermann, nicht so einfach ist, weil nach dieser Zeit, was auch nicht berücksichtigt und gewertet wurde, ich in Beweisnot bin, was hier trotz der Lügen und Betrügereien von Herrn Hömig, der über 45-zigen nie in dieser Form sich geäußert hat, und von den Gerichten: Landgericht Köln und Oberlandesgericht Köln, nie nachgegangen wurde, wurden diese Rechte verletzend und gegen mich genutzt. Ich habe aber Beweise, wie Zeitungen und Buchveröffentlichungen vorgelegt u.w., die beweisen, dass der Sänger Karl-Heinz Bandosz im Studio war, Herr Zimmermann mit mir in einem Geschäftsverhältnis stand. Zeugnis: Birgit Lenzen aus Gerolstein, und den Mäzen Horst Mester aus Dortmund und den BVB benannt, die nie vorgeladen wurden.

Es scheint so, dass der Produzent des Liedes, wenn dieser die Musiker und Sänger bestimmte und das Studio bezahlt hat, gewisse Rechte hat, die ein Unterlass der Verwertung und Nutzung gewähren. Deswegen musste nun die Lüge von Herrn Hömig her, um diese Rechtsstellung zu erzielen. Die in der Sache involvierten Gerichte griffen diesen Umstand nie auf, sondern lieferten sie mich der widerlegenden Beweisführung ohne eines Rechtsgelehrten aus, um so den Ausgang des Verfahrens zu manipulieren.

Mit der Masterband-Übergabe des von mir beauftragten Produzenten, Reiner Hömig, an das  Unternehmen damals NEW BLOOD Schallplatten Manfred Wehrhahn gefertigten Liedes „Heja BVB“, der als Urhebers des Liedes mir auch diese aktiv Legitimierung  zuspracht, sind unter den Rechte tragenden Label uneingeschränkt übertragen! Die Entscheidung, wer die Rechte der Nutzung und Verwertung des Liedes inne hat, ist ohne viel Aufwand  nach Rechtsfragen zu beantworten! Hier greift das Bestandsrecht!

Das Phantom-Lied mit dem Hömig Chor, bzw seiner Crew kann niemals mit dem Originallied Vinyl-Single „Heja BVB“ Lied identisch sein. Er hat selbst seinen Anwalt eine Lüge aufgetischt, die falschen Interpreten-Angaben gegeben: Sänger Karl-Heinz Bandosz.

Die 14. Kammer des Landgerichtes Köln ist zu keiner zeit dieser Straftat nachge-gangen und hat mich darüber auch nicht aufgeklärt. Die Richter haben sich diese Straftat zu eigen gemacht. Vielmehr soll ich nach fast 50-zigen Jahren umfassende widerlegende Beweise zu den Lügen vortragen, die Widersprüche bzw . Die Lügen zu der Zeugenaussage von Reiner Hömig widerlegen.

Dass die bereits wahrnehmbare Falschaussage eine Straftat trug, wurde hinge-nommen, nie auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft und am Lied analysiert, sondern  vom Gericht akzeptiert und durch die Verweigerung über die Prozesskostenhilfe einen Rechtsanwalt dem Verfahren beizuordnen, die Vollendung des Betruges bedient. Die Lüge  „durfte“ so nicht genutzt werden, da so das Verfahren zu den gerichtlichen Entscheidungen auf Lug und Betrug basiert, durfte die Betrugsabsicht nicht als wahr deklarieren werden auch dann nicht, wie ich diesen unwahren in Lug und Betrug vorgebrachten Aussagen diese widerlegen muss, da durch die Lüge so der Beweis erbracht ist, dass ich die Rechte zum Lied „Heja BVB“ habe. Warum soll Herr Hömig gelogen haben, wenn dies keine Rechtswirkung hätte.

Diese Aussage des Zeugen Hömig war bereits ein Beweis, dass mir die Recht zum Lied seit 1977 zustehen und zustanden. Diese falsche Aussage durfte nicht gegen mich geschöpft werden und hätte von sich aus, gerade wegen der Verweigerung von Prozesskostenhilfe, die diesen Verfahrensmissbrauch erst ermöglichte,  zum Schutz von Rechtsverletzungen mein Klagegebären entsprechen müssen. Die Äußerung des Zeugen Hömig, dass die Interpreten-Angaben darauf bezogen sind, dass der Chor seiner Crew das Lied deswegen eingesungen haben soll, zu mir nie wirksame  Marketingmaßnahmen, wirft die Frage auf, um was für Marketingmaß-nahmen es sich gehandelt habe soll?

Unter jeglicher Rechtslage liegen hier Verfahrensfehler vor und weiter Lug und Betrug, die gegen mich seitens der Gerichte geschöpft und genutzt wurden, um mich finanziell und wirtschaftlich zu ruinieren und der Rechte zu entziehen.

Herr Hömig soll in diesen Methoden von den Rechtsverletzungen der GVL ablenken und die Drecksarbeit, mich fertig zu machen, von meiner Forderungs- und Feststel-lungsklage, wegen der rechtswidrigen Vergütungsform der pauschalen Abgeltung an Unberechtigte aus den Musikcharts und Mainstream, abzubringen, in dem Herr Hömig mir die Rechte im Komplott aller Staatsgewalten in jeglicher Form entreißen soll.

Gegen den Beschluss und das Versäumnisurteil vom 28.052026 legen ich wegen des Rechtsanwaltszwanges alle möglichen oder auch unmöglichen Rechtsmittel ein.

Gründe:

  1. In der Vergangenheit verloren wir, Gregor Arz und meine Person, im Zivilverfahren zu zwei eidesstattlicher Falschaussagen des Zeugen Jan-Peter Fröhlich von den Höhnern vor dem Landgericht Köln den Prozess. Vertreten war ich durch Rechtsanwältin MAIA STEINERT Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht damals an Heumarkt Köln. Ich legte nach Kenntnis dieser eidesstattlichen Falschaussagen Strafanzeige beiderStaatsanwaltschaft Köln ein. Im Täter/Opferausgleich erhielten wir die Nutzungs- und Verwertungs-rechte zu den Liedern Höhnerhoff Rock und Ich liebe Dich wie Apfelmus, die uns im Zivilverfahren entzogen wurden, zurück und haben sie bis heute. Nur durch meine Initiative wurde die Straftat erkannt, die eigentlich den Akten-Unterlagen zu entnehmen waren.
  2. In einem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Hamburger ging es gegen das Kulturelles Jugenbildungswerk e. V., Ole Seelenmeyer, Kolbergerstr. 30, 21339 Lüneburg, darum, dass Herr Seelenmeyer ein  Video von einem Staatlichen Gutachter überprüft wurde, dass er als Beweismittel dem Gericht vorlegen wollte. Der Gutachter sagte, dass das Video nicht mit dem selben Equipment vorort aufgenommen worden sein kan. Es gibt keinen Hintergrund! Es kann sonstwo aufgenommen worden sein. Es hat keine Zooms und keine Schwenks, wie die anderen Videos von Bands und Sängern zur selben Veranstaltung. Dr. Scheffler, ein Rechtsanwalt aus München, erklärte vor Gericht, dass das Video unstreitig sei. Wir verloren den Prozess und wie Herr Fröhlich ging auch Dr. Scheffler straffrei aus dem Gerichtssaal.
  3. Ich bin an Krebs erkrank und musste eine Strahlentherapie von ende November 25 bis zu 02.02.26 zu über 30 Sitzungen über mich ergehen lassen.
  4. Ich habe eine Reihe von Rechtsanwälte auf die Übernahme des Mandates angesprochen, wie bereits die von uns mandatierten Rechtsanwälte Rechtsanwältin Baumann und Rechtsanwalt Rehkatsch, weil wir die Honorarechnungen nicht mehr bezahlen konnten, ihr Mandat niedergelegt haben. Es bleibt die Frage offen, ob dies zur Unzeit geschar und ob sie eigentlich das Mandat weiterführen müssten. Keiner wollte das Mandat auf Prozesskostenhilfe übernehmen, da die Prozesskostenhilfe bereits zu den Gerichtsverfahren abgelehnt wurden und ich nicht ein Mandat vergeben hätte dürfen, weil ich davon ausgehen nusste, dass der Rechtsanwalt seine Leistungen nicht honoriert bekäme.

 

Hiernach war gerichtsseitig eine Rechtsvertretung mir zuzuweisen. Dies aber lag nicht im Interesse der Gerichtsbarkeit, weil  mir die Rechte zum Lied „Heja BVB“ entzogen werden sollen und dies geht nur, wenn ich zum  Anwaltszwang, diesen nicht entsprechen würde.

Die  vorgenannten Gründen haben zum  Vertrauensverlust geführt und die zu den gesundheitlich und wirtschaftlichen Gegebenheiten dies, einen Rechtsanwalt mandatieren zu können, erschwert bzw. unmöglich gemacht. Nun haben die Richter freie Bahn mir die  Rechte zu entziehe durch Versäumnisurteile usw.! Meine Hoffnung liegt darin, dass ich vor ausländischen Gerichten Gehör und Recht bzw. Gerechtigkeit finde.

Deutschland jedenfalls ist kein Rechts- und Sozialstaat mehr und hat sich von den demokratischen Werten und Grund- und Menschenrechten verabschiedet.

Die Bundesrepublik Deutschland verletzt massiv Grund und Menschenrechte der Würde, der Unversehrtheit und auf rechtsstaatliche faire Verfahren und missachtet die Gewaltenteilung.

Hiernach sind alle benannten wie unbekannte Personen in der Sache strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen.

Manfred Wehrhahn

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