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Das Rechtsmittel wegen Prozesskosten-Hilfe-Verweigerung

Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Oberlandesgericht Köln
Reichenspergerplatz 1

50670 Köln 

30. Mai 2026

 

 

Gegen den Beschluss des Landgerichtes Köln legen die Beklagten die sofortige Beschwerde ein.

Gründe.

Die Richter am Landgericht Köln: Dr. Barth, Heck und Dr. Kronenberg, sind meiner Person gegenüber voreingenommen und handeln strafrechtlich, weil ich sie massiv berechtigt ,wie das gesamten Judikative, angreife.

14 O 141/25 Landgericht Köln – Termin 29. Mai 2026

Zum Rechtsmittel und Richterablehnung zum Termin 29. Mai 2026 gegen die Verfahrensführung.

Die Komplott-Methoden setzen sich fort! Der vorsitzenden Richter widersprach sich zu den Recht mehrfach. Die Länge der Verfahren, wie mit einer Rechtsvertretung und den Lügen und Betrügereien des „Zeugen“, Reiner Hömig, der eigentlich der Betrüger bzw. Beklagte ist, belegen, dass eine komplexe und umfassende Rechts-Kenntnis zur fachlichen Verteidigung notwendig ist und belegen weiter, dass ich hätte von einem Rechtsanwalt vertreten werden müssen.

Der  vorsitzende Richter äußerte, dass ich zu meinen Vorbringen vom Urheberrecht keine Kenntnisse habe. Ja, das mag sein. Es hätte deswegen Prozesskosten-Hilfe gewährt werden müssen.  Ungeachtet der von mir nicht verstandenen Rechtskenntnisse, hat Herr Hömig aber seine Rechte sodann nicht wahrgenommen und sie  fast 50-zig Jahre zu meiner Nutzung und Verwertung geduldet und rechtlich gestützt. Herr Hömig hat hiernach in Passivität und Zustimmung, dass ich die uneingeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte zum Lied „Heja BVB“ habe, mir die Rechte zugesprochen. Herr Hömig war zu allen Veröffentlichungen des Liedes „Heja BVB“ als Tonträger CD, DVD, Single, Download, Streaming, auch in Lizenzierung an Dritte über die erhaltenen GEMA-Vergütungen informiert gewesen. Er hat nie schriftlich wie verbal dies kritisiert oder die Rechtsfrage infrage gestellt. 

Recht muss verständlich, nachvollziehbar, wahrgenommen und durchsetzbar sein. Wer auf seine Rechte in Passiva verzichtet oder erst zur Unzeit nach fast 50-zig Jahren, wegen einer Strafvereitelung eines Dritten, zu deren Gunsten, meint diese mir nie gewährt zu haben und ich nie hierauf einen Rechtsanspruch gehabt habe, der begeht eine Straftat der Täuschung, des Betruges und einer Falschaussage.

Es wurde ein Urteil bzw. eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes von Köln zitiert, dass sehr sauber und genau  in der Sache geurteilt habe, dass ich die Rechte wohl seit 1977 nicht habe. Mir selbst liegt das Urteil, die Entscheidung aber nicht vor. Dies trotz, selbst wenn die Rechte nur passiv legitimiert gewährt worden wären, und dies sind sie zu mindestens, hätte eine an 50-zig Jahren andauernden Nutzung meinerseits, eine formelle schriftliche Auflösung der Verwertung und Nutzung des Liedes geben müssen. Herr Hömig kann nicht so tun, als hätte ich in betrügerischer Absicht unter seiner Unterstützung und Förderung seit 1977 zur Klage und zum Lied gegen die GVL strafrechtlich dieses Lied genutzt. Wenn es so gewesen wäre, dass ich strafrechtlich gegen Urheber und Nutzungs- und Verwertungsrechte verstoßen hätte, hätte Herr Hömig früher diese Nutzung und Verwertung beanstandet.  Da dies nicht vorlag, dass ich die Rechte missbräuchlich nutze und verwertete,  bedurfte  es keiner schriftlichen Auslösung der Nutzungs- und Verwertungsrechte. Aber, da ich die Idee und die Produktion des Liedes trug, standen mir die Rechte aktiv legitimiert zu, wie dies Herr Hömig mir auch fast 50-zig Jahren zugestanden hat..

Nein, nicht Herr Hömig muss seine bereits belegten betrügerischen, falschen Zeugenaussagen selbst-schuldnerisch sich eingestehen, so das Gericht, und das Gericht sie erkennen, sondern ich soll beweisen nach 50-zig Jahren, dass ich die Nutzungs- und Verwertungsrechte redlich erworben habe, was natürlich wegen des Todes des Sängers, Karl-Heinz Bandosz und Herbert Zimmermann, nicht so einfach ist, weil nach dieser Zeit, was auch nicht berücksichtigt und gewertet wurde, ich in Beweisnot bin, was hier trotz der Lügen und Betrügereien von den Gerichten: Landgericht Köln und Oberlandesgericht Köln, Rechte verletzend gegen mich genutzt wird. Ich habe aber Beweise, wie Zeitungen und Buchveröffentlichungen vorgelegt u.w., die beweisen, dass der Sänger Karl-Heinz Bandosz im Studio war, Herr Zimmermann mit mir in einem Geschäftsverhältnis stand. Zeugnis: Birgit Lenzen aus Gerolstein, und den Mäzen Horst Mester aus Dortmund und den BVB benannt, die nie vorgeladen wurden.

Mit der Masterband-Übergabe von dem mir abhängigen Produzenten, Reiner Hömig, an das  Unternehmen damals NEW BLOOD Schallplatten Manfred Wehrhahn gefertigtes Lied „Heja BVB“, der als Urhebers des Liedes mir auch diese aktiv Legitimierung  zuspracht, sind unter den Rechte tragenden Label uneingeschränkt übertragen! Die Entscheidung, wer die Rechte der Nutzung und Verwertung des Liedes inne hat, ist ohne viel Aufwand  nach Rechtsfragen zu beantworten!

Das Phantom-Lied mit dem Hömig Chor, bzw seiner Crew kann niemals mit dem Originallied Vinyl-Single  „Heja BVB“ Lied identisch sein. Er hat selbst seinen Anwalt eine Lüge aufgetischt, die falschen Interpreten-Angaben gegeben: Sänger Karl-Heinz Bandosz.

Die 14. Kammer des Landgerichtes Köln ist zu keiner zeit dieser Straftat nachgegangen und hat mich darüber auch nicht aufgeklärt. Die Richter haben sich diese Straftat zu eigen gemacht. Vielmehr soll ich nach fast 50-zigen Jahren umfassende widerlegende Beweise zu den Lügen vortragen, die Widersprüche bzw . die bewiesenen Lügen zu der Zeugenaussage von Reiner Hömig widerlegen.

Dass die bereits wahrnehmbare Falschaussage eine Straftat trug, wurde hingenommen und vom Gericht akzeptiert und durch die Verweigerung über die Prozesskosten-Hilfe einen Rechtsanwalt dem Verfahren beizuordnen, die Vollendung des Betruges bedient. Die Lüge  „durfte“ so nicht genutzt werden, da so das Verfahren in seien Entscheidungen auf Lug und Betrug basiert, die Lüge und die Betrugsabsicht durften nicht als wahr deklarieren werden auch dann nicht, wie ich diesen unwahren in Lug und Betrug vorgebrachten Aussagen diese widerlegen muss, da durch die Lüge so der Beweis erbracht ist, dass ich die Rechte zum Lied „Heja BVB“ habe.

Diese Aussage des Zeugen Hömig war bereits ein Beweis, dass mir die Recht zum Lied seit 1977 zustehen und zustanden. Diese falsche Aussage durfte nicht gegen mich geschöpft werden und hätte von sich aus, gerade wegen der Verweigerung von Prozesskosten-Hilfe, die diesen Verfahrensmissbrauch erst ermöglichte,  zum Schutz von Rechtsverletzungen mein Begären entsprechen müssen. Die Äußerung des Zeugen Hömig, dass die Interpreten-Angaben darauf bezogen sind, dass der Chor seiner Crew das Lied deswegen eingesungen haben soll, zu nie mir bekannten wirksamen  Marketingmaßnahmen, wirft die Frage auf, um was für Marketingmaß-nahmen es sich gehandelt habe soll?

Unter jeglicher Rechtslage liegen hier Verfahrensfehler vor und weiter Lug und Betrug, die gegen mich seitens der Gerichte geschöpft und genutzt wurden, um mich finanziell und wirtschaftlich zu ruinieren und der Rechte zu entziehen.

Herr Hömig soll in diesen Methoden von den Rechtsverletzungen der GVL ablenken und die Drecksarbeit, mich fertig zu machen, von meiner Forderungs- und Feststellungsklage, wegen der rechtswidrigen Vergütungsform der pauschalen Abgeltung an Unberechtigte aus den Musikcharts und Mainstream, abzubringen, in dem Herr Hömig mir die Rechte im Komplott aller Staatsgewalten in jeglicher Form entreißen soll.

Die Bundesrepublik Deutschland verletzt massiv Grund und Menschenrechte der Würde, der Unversehrtheit und auf rechtsstaatliche faire Verfahren und missachtet die Gewaltenteilung.

Hiernach sind alle benannten wie unbekannte Personen in der Sache strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen.

Manfred Wehrhahn

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