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Amtshaftungsantrag

M.Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln  

Landgerichtes Köln
Luxemburger Str. 101

50939 Köln

25. Juli 2026

 

Amtshaftungsantrag

Schadensersatzansprüche wegen Amtspflichtverletzungen von Bundesbeamten (Richtern) nach 

§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG

./.

die Präsidentin des Landgerichtes Köln

Kartrin Jungclaus
Luxemburger Str. 101
50939 KÖLN

wegen

Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt 

§ 25a StGB 

zu den Landgerichts Verfahren 

14 O141/25 und 14 O 307/23 

und

Oberlandesgericht Köln

6 W41/26

6 W 44/26, & W 45/26, 6 W 46/26 u, 6 W 47/26
14 O 151/25 Landgericht Köln

6 U 107/25

14 O 307/23 Landgericht Köln

6 W 39/26

14 O 141/25 Landgericht Köln

III-1 Ws 66/26 – 53 –

Schadenshöhe: 300.000,00 € 

Schadensersatzansprüche wegen Amtspflichtverletzungen von Bundesbeamten nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG

Gründe:

Die Gerichtsverfahren 14 O 307/23 und 14 O 141/25 vor der 14. Kammer am Landgericht Köln und am Oberlandesgericht Köln sind unter massiver  vorsätzlicher

Rechtsbeugung durch der Zeugen von Reiner Hömig unter Falschaussagen geführt worden. Die Richter der Kammer sind dieser unwahren kriminellen Aussage trotz meines vorgelegten  Gegenbeweises eines Interviews von Herrn Hömig im Buch „Unser ganzes Leben – Die Fans des BVB“ nie nachgegangen. Ich habe ein Gegenbeweis zu der Zeugenaussage von Reiner Hömig der Gerichtsakte  zugeführt. Diese Straftatverschleierung war vorsätzlich erfolgt und ebenso haben die Richter beider Instanzen diese wahrnehmbare falsche und kriminelle Zeugenaussage nicht nach ihren Wahrheitsgehalt überprüft bzw. überprüfen lassen. Die richterlichen Urteile und Beschlüsse entsprechen nicht den rechtsstaatlichen Kriterien. Die Verfahren sind zu annullieren.  Hier wäre noch zu erwähnen, wie dieses Lügen-Konstrukt von den Richtern zum Verfahren 14 O 307/23 still und leise über das Verfahren 14 O 141/25 aus der Welt geschafft wurde, um ihr kriminelles Handeln zu vertuschen. Und in dem anderen Verfahren wiedererweckt wurde und die Klageinhalt aufhob.

Die Verfahren waren abzuweisen und rechtswidrig, da

ich der Tonträgerhersteller und der Produzent des Liedes  „Heja BVB“

bin und immer seit 1977 war, wie den Labelangaben zu entnehmen ist.

Eine strafrechtliche widerrechtliche Aneignung der Rechte zum Lied „Heja BVB“ lagen meinerseits nie vor, zumal der Urheber und Produzent (kreativer Mitwirkender) Reiner Hömig des Liedes, der sich selbst stark für meine Nutzung und Verwertung des Liedes „Heja BVB“ engagierte, was überhaupt die Klage gegen die GVL ermöglichte, mein finanzielles und wirtschaftliches Engagement zu allen Zeit die  Nutzung und Verwertung des Liedes zur Kenntnis hatte und er hat dies nie untersagte, was er auch nie konnte.

6 Jahre sinnloser Klagen auch gegen die GVL vor dem Land- und Kammergericht in Berlin unter Vorbehalt von Vergütungen von GVL ab 2016, die  an Rechtsanwalts-Kosten usw. von uns, Gregor Arz und Manfred Wehrhahn GbR, von ca. 80.000,– € forderten, die rein meiner finanziellen und wirtschaftlichen Vernichtung folgten, um mich nicht mehr gegen diese kriminellen Rechte verletzenden Handlungen wehren zu können. Ich wurde so zum Spielball der Justiz, die  mit den Rechten und Verfahren ihren Missbrauch  austobten, da mir nun auch die notwendige Prozess-kostenhilfe versagt wurde und ich so zum Spielball ihrer Rechtsakrobatik wurde. Prozesskostenhilfe whätte mir gewähren werden müssen.  

Es sind Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Köln gegen Reiner Hömig und den entscheidungsbefugten Richter am Landgericht Köln und Oberlandgericht Köln anhängig.

Alle Verfahren waren rechtswidrig und soweit sie vom Kläger Reiner Hömig und seines Rechtsanwaltes Dr. Andryk  kamen und mir die Rechte entziehen sollte, vom Gericht abzuweisen, da das Label belegt, dass ich die Rechte halte:

NEW BLOOD Schallplatten

Heja BVB 1977 hergestellt von Jacobs und Wehrhahn

Manfred Wehrhahn

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