Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln 
Landesgericht Köln
Luxemburgerstr. 101
50939 Köln
06. Juni 2026
14 O 141/25
Hier dies zur richterlichen Kenntnisnahme
Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist der Musikproduzent (auch Tonträgerhersteller) die Person oder das Unternehmen, die oder der die erste Aufnahme eines Musikstücks (den Master) organisiert, finanziell trägt und herstellt. Und dies wurde durch NEW BLOOD Schallplatten Manfred Wehrhahn erfüllt.
Die Rechte und Pflichten sind klar im Gesetz und in der Musikwirtschaft definiert: Deswegen hat Herr Hömig gelogen, weil er meint, dass sich die Lüge nicht beweisen ließe und er mir so die Rechte entreißen können. Ich bin Tonträgerhersteller und Initiator von der Idee, den BVB ein Fan-Lied zu kreieren, Der BVB hat den Sänger und seinen Seniorenclub BVB als Mitwirkende bestimmt. Ich habe dies finanziert und das Risiko getragen.
Das Original von Heja BVB ist auf meinen Label von mir produziert worden. Das Lied erschien auf Vinyl-Single auf meinem Rechte tragenden Label NEW BLOOD Schallplatten und wurde somit von mir herstellt. So ist der Beweis erbracht, dass mir die Nutzungs- und Verwertungsrechte uneingeschränkt zustehen.
1. Wer ist der Hersteller nach dem Gesetz?
Laut § 85 UrhG ist der Tonträgerhersteller derjenige, auf dessen Initiative und Verantwortung die erste Festlegung der Töne (die Aufnahme) erfolgt.
- Es geht hierbei ausdrücklich um die technische und finanzielle Organisation sowie die Trägerschaft der wirtschaftlichen Risiken.
- Der Produzent ist im rechtlichen Sinne also oft das Musiklabel oder die unabhängige Produktionsfirma, die die Studiokosten zahlt und die Rahmenbedingungen schafft.
2. Die Rechte des Produzenten (Leistungsschutzrecht)
Weil der Produzent die Produktion finanziert, erhält er ein eigenes Leistungsschutzrecht:
Er hat das ausschließliche Recht, den Tonträger (oder Teile davon) zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen (z. B. auf Spotify, Apple Music).
- Er hat das ausschließliche Recht, den Tonträger (oder Teile davon) zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen (z. B. auf Spotify, Apple Music
- Dieses Recht ist unabhängig vom Urheberrecht der Komponisten und Texter
- Dauer: Das Leistungsschutzrecht erlischt 50 Jahre nach der Veröffentlichung bzw. Herstellung des Tonträgers.
3. Der ausübende Künstler im Vergleich
Nicht verwechselt werden darf der Produzent mit dem ausübenden Künstler (Sänger, Musiker) oder dem Urheber (Komponist, Songwriter).
- Urheber sind die Schöpfer der Noten und des Textes. Ihnen gehört das eigentliche geistige Eigentum am Werk.
- Der ausübende Künstler hat eigene Rechte an seiner Darbietung (z. B. seiner Stimme). Er tritt diese Rechte in der Praxis aber meist im Rahmen eines Produzentenvertrags oder Künstlervertrags an den Produzenten bzw. das Label ab, um das Lied kommerziell. verwerten zu lassen.
4. Der künstlerische Produzent
Der „Künstlerische Produzent“
Umgangssprachlich bezeichnet man als „Musikproduzenten“ oft denjenigen, der im Studio künstlerisch am Regler sitzt (Beat-Produzent, Vocal-Coach, Arrangeur). Rechtlich ist dieser aber zunächst nur als kreativer Mitwirkender zu betrachten. Um als dieser im Sinne des Gesetzes entlohnt zu werden oder an den Rechten beteiligt zu sein, werden die genauen Konditionen und Rechteübertragungen in der Regel individuell im Produzenten-Vertrag geregelt.
Manfred Wehrhahn

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