Rechtsstaat ist widerlegt
Staatsanwaltschaft Köln
Luxemburger Str. 101
50939 Köln
21.06.2024
584 OWi-117 Js592/24 OWi-151/24
Hier ein Dokument zu Verletzungen des Rechtssystem und der Gewaltenteilung
Maskenzwang
Das Tragen von Masken hat laut einer Meta-Studie auf das Infektionsgeschehen in der Bevölkerung während der Corona-Pandemie wahrscheinlich nur einen geringen oder möglicherweise überhaupt keinen Einfluss genommen. Das zumindest ergab eine Auswertung wissenschaftlicher Arbeiten durch die Cochrane-Gesellschaft – mit der Einschränkung, dass für eine abschließende Bewertung immer noch die nötige Evidenz fehle.
Die Cochrane-Gesellschaft kommt deshalb zu der Einschätzung, man sei unsicher, ob das Tragen von Masken dazu beitrage, die Ausbreitung von Atemwegsviren zu verlangsamen. Und: Auch wenn Masken keinen epidemiologischen Effekt haben sollten, bedeutet das nicht, dass sie den einzelnen Menschen nicht schützen können; darauf weist auf Twitter der Hamburger Virologe Jonas Schmidt-Chanasit hin. Für Händehygiene hingegen scheint es deutlichere Hinweise auf positive Effekte zu geben.
Ein Netzwerk wertet 78 Untersuchungen zur Wirkung von Mund-Nasen-Schutz und Händehygiene aus – mit interessanten Erkenntnissen.
Corona-Studie: Wie aussagekräftig sind die Ergebnisse?
Cochrane ist ein unabhängiges internationales Netzwerk von Wissenschaftler und Fachleuten aus dem Gesundheitswesen, das sich der evidenzbasierten Medizin verschrieben hat und dessen Arbeiten als Goldstandard gelten sowie Basis vieler medizinischer Leitlinien sind.
Die Cochrane-Gesellschaft hatte 78 Studien aus verschiedenen Ländern mit niedrigem, mittlerem und hohem Einkommen ausgewertet, die 2009 – im Jahr der Schweinegrippe –, während mehrerer Grippeperioden und während der Corona-Pandemie erstellt wurden. Im Fokus stand die Wirksamkeit unterschiedlicher Regeln wie Masken und Händewaschen in unterschiedlichen Umgebungen, etwa in Kliniken, Heimen, Schulen, Büros oder in der Allgemeinheit. Mit dem Effekt von Masken in der Öffentlichkeit und in Kliniken beschäftigten sich 17 Studien. Deren Tenor lautete, dass im Vergleich zum Tragen keiner Maske das Tragen wahrscheinlich keinen Unterschied dabei mache, wie viele Menschen eine Grippe oder Covid-19 bekommen.
Das traf auf Studien, bei denen es um medizinische Masken ging, ebenso zu wie auf solche, die sich mit N95/P2-Atemschutzmasken (sie entsprechen unseren FFP2-Masken) beschäftigten. Über unerwünschte Wirkungen des Maskentragens sei zudem nicht gut berichtet worden, heißt es, „Unbehagen“ sei erwähnt worden.
Zumindest an der frischen Luft ist eine Maske aller Wahrscheinlichkeit nach überflüssig, sofern man von Infizierten Abstand hält. Denn die infektiösen Tröpfchen und Aerosole verfliegen an der frischen Luft sehr schnell. Nur wer nah beieinander steht und von einem Infizierten angehustet wird oder mit ihm redet, kann sich in solchen Situationen anstecken.
Hiernach war das Tragen einer Maske, die mir meine Freiheitsrechte einschränkt, nicht zu verlangen, da ich allein und in der nahen Umwelt keine weitere Person anwesend war. Die Polizeibeamtin hat überreagiert, unangemessen und unverhältnismäßig reagiert.
Während hier mit aller Schärfe und zeitlicher Kürze ein Vorgang, der mir meine Freiheitsrechte nahm, ein Strafverfahren gegen meine Person inszeniert wird, wurden gegen mich begangene Straftaten der zweifachen eidesstattlichen Falschaussagen von Jan-Peter Fröhlich (Höhner) zu einem zivilrechtlichen Verfahren, in dem er unwahre Behauptungen machte, dass es sich bei den von uns veröffentlichen Tonträgern „Höhner – Höhnerhoff Rock“ auf dem Label „NEW BLOOD Schallplatten“ um einen Pressauftrag gehandelt hab und mir die Verwertungsrechte nicht zustanden, was sich als Unwahr rausstellte, ging im Täter/Opfer-Ausgleich straffrei aus dem Gerichtssaal und uns wurden die Rechte wieder zugesprochen, die uns im Zivilverfahren entzogen wurden. Die um die 7.500, — € betragenen Gerichts- und Anwaltskosten wurden nicht erstattet.
Zum Lied „Heja BVB“ der informellen Vereinshymne des Bundesfußballvereins BVB trage ich seit 1977 die Verwertungsrechte in Zustimmung des Urhebers zum Werkes Reiner Hömig die Verwertungsrechte. Der Tonträger erschien unter Angaben des Rechtehalters physisch und digital über PhonoNet GmbH in Hamburg und Zebralution GmbH in Berlin. Jetzt, nach dem er uns alle seine eigenständig vorgenommenen Recherchen mitgeteilt hatte, die er im Dortmunder Stadion gemacht hatte, weil auch er keine Urhebervergütungen von der GEMA erhielt, um zu überprüfen, warum er diese nicht erhielt, mich zur Klage gegen die GVL berechtigte und er erfolglos gegen die GEMA vorgegangen war, macht er nunmehr falscher Aussagen in meinem Streit gegen die GVL in Berlin, dass es sich bei den Veröffentlichungen um einen Pressauftrag gehandelt habe. Über seinen Rechtsanwalt mit eigenen Labels hat er die ihn nicht zustehenden Verwertungsrechte übertragen und will sie mir nach 47-zig Jahren, der von mir promotet, vertrieben und den Schallarchiven der Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten und dem Deutschen Schallarchiv zugeführt wurde. Selbst seinen Angaben zu folge werden seine Tonträger-Veröffentlichungen im Internet wird das Lied „Heja BVB“ erschienen auf dem Label NEW BLOOD Schallplatten ausgewiesen. Die Staatsanwaltschaft spricht von Übler Nachrede und stellt die Ermittlungen ein. Die Aussage von Herrn Hömig wären rein zivilrechtlich zu klären. Der Staatsanwalt wusste, dass ein zivilrechtliches Verfahren anhängig ist und dort die Lügen eingebracht wurden.
Während ich zu einem Gerichtstermin vor dem Landgericht Köln durch eine forcierte falsche Aussage um hohe Verwertungsrechte seit 1977 geprellt werden soll, hier keine Straftat erkannt wird
Das gesamte Rechtssystem ist korrumpiert. Eine Gewaltenteilung besteht nicht mehr. Deutschland gehört vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag!
Die von der Bundesregierung in kraftgesetzten Gesetzen hier zur Corona-Pandemie basieren vielfach nicht auf fachliche und sachlich Kompetenz, sie sind unglaubwürdig und basieren nicht auf das notwendige wissenschaftliche, medizinische Know-how, es gibt eine Übersterblichkeit und massive Impfschäden. Die sich auch erst Jahre später bemerkbar machen können, die gerade das, was sie schützen sollen, verletzen. Wenn man diesen Staat nicht mehr trauen kann, kann dieser Staat nicht erwarten, dass der Bürger sich an diese Rechte hält, wenn er ihnen skeptisch gegenübersteht, wenn der Bürger merkt, dass die Rechte im Hinterstübchen dogmatisch, borniert und ideologisiert ausgehandelt werden und dies im Sinne der Staatsdoktrinen eben nicht unparteiisch und gesetzesgetreu erfolgt.
Ich werde hiernach nachweislich gerichts- und strafrechtlich widerrechtlich verfolgt, wobei die, die hier gegen mich agieren aber dann doch als Übeltäter entlarvt wurden, immer straffrei davonkommen und ich auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen-bleibe. Also, so oder so, einen Schaden erleide. Dies ist der kleine Unterschied zwischen russischen, chinesischen Rechtmissbrauch, aber eben versteckter, und so kann die BRD weiter behaupten, sie sei ein Rechtsstaat, was sie aber zu mindestens für meine Person nicht mehr ist. Gerichtsverfahren gegen das System werden verzögert und in Rechtsverdrehung ausgeschlachtet. Das Rechtssystem nimmt in kaufe, dass eine Terminverzögerung mein Ableben (76 Jahre) bedingen möge, anstatt gerade dies zu berücksichtigen. Prozesskostenhilfe wird mir verweigert, unter der Begründung, dass Gesellschaftsformen, hier eine Gesellschaft „Bürgerlichen Rechts“, keinen Anspruch hierauf habe.
Auf meine soziale Stellung wird hinterhältig zum Schaden meiner Person durch das System gedreht. Ich werde über meinen Mitbewohner, der einen massiven psychischen Schaden über Vergiftungen seines früheren Arbeitgebers – Brauerei zur Malzmühle in Köln – erleiden musste, den man juristisch ebenfalls nicht angeht, finanziell geschädigt, aber von der Agentur für Arbeit und den Jobcenter ausgeschlachtet wird. Hierzu werden ich gegenüber der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Köln näher eingehen. Ich werde den Internationalen Strafgerichtshoff in Den Haag diese Schriftsätze zuführen und später nach dem Durchlauf der Gerichtsinstanzen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg, Frankreich, anrufen.
Die medizinische Prophylaxe zu den von der Pharmaindustrie entwickelten Produkten ist zerstört. Es werden leichtfertig Produkte auf den Markt geschmissen, die eher schädigen als helfen bzw. nützlich sind.
Unter den örtlichen Umständen und Rechtswerten war eine Verfolgung meines Handelns, keine Maske getragen haben, nicht zu beanstanden und schon gar nicht strafrechtlich zu verfolgen. Dieser Vorgang ist politisch und rechtsmissbräuchlich zu betrachten und ein Beleg, meiner Behauptung, dass Deutschland bzw. die BRD kein Rechtsstaat mehr ist, sondern von einem Haufen Krimineller regiert und beherrscht wird.
Manfred Wehrhahn
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