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Es ist nicht zu glauben, was mittlerweile in Deutschland abgeht!

442487028_8509436682405400_359250689773839848_n-1024x768Dieser Staat hat mich über 47-zig Jahren um mehr als 250.000,– € im Schadensersatz um insgesamt 400.000,– € betrogen, hat das System über meinen Mitmieter in Verweigerung von Arbeitslosen-Versicherungsleistungen und Bürgergeld-Reduzierung , da er mir seinen Mietsanteil an mich nicht zahlen konnte, versucht mir einen weiteren finanziellen Schaden zuzufügen, um mich zu einen inakzeptablen Vergleich zu den Verwertungsrechten des Liedes „Heja BVB“ mit der GVL und den Andryk-Verlag zu zwingen. In der 1. Instanz vor dem Landgericht Berlin haben wir haushoch gewonnen. Das Gericht entschied, dass die pauschale von der GVL begründete Abgelten des Liedes rechtswidrig war und ihnen zugrunde gelegte Verteilungspläne nichtig seien. Die Pauschalvergütungen flossen den Superstars aus den Musikcharts und im Mainstream intonierten Musiktiteln zu, deren Genre und deren Repertoire es nicht einmal ist.

Wir haben 1977 risikowirksam dem BVB eine sich zu ihrer Vereinshymne kreierendes Lied „Heja BVB“ geschaffen. Es ist die Seele des Vereins geworden. Entgegen der üblichen Konditionen wurden nie den Verwertungs- und Urheber-berechtigten die ihnen zustehenden Vergütungen ausgezahlt. Die Vergütungen flossen Unberechtigten zu. Herr Hömig stritt, deswegen war er ja ins Dortmunder Stadion gefahren, mit der GEMA wegen der Urheberlizenzen. Die GEMA scheint ihm wohl plausibel machte zu haben, dass er entgegen unserer Partei ja über die Pauschalzuschläge zu den intonierten seiner Lieder von Wolfgang Petry, Jürgen Drews, Bläck Fööss hierfür seine Vergütungen erhalten hätte. Hier zeigt sich, wie die Musikbranche sich ihnen überhaupt nicht zustehende Vergütungen untern Nagel gerissen hat.

Das Kammergericht Berlin stellt zur Berufung infrage, ob wir überhaupt die Vergütungsrechte halten bzw. erhielten, ob eine Verteilungsänderung überhaupt nötig sei und wenn, warum. Der Richter am Landgericht Berlin meinte zum Klagebegehen des Andryk-Verlages: „Was will der denn jetzt noch! Der Richter hat auf Anhieb erkannt, dass der Verlag bzw. Herr Hömig unter allen vorherigen uns zustimmenden Ereignissen, wenn überhaupt, in Verjährung und in Zustimmung und Unterstützung in der Wahrnehmung dieser unserer Rechte unterstützte und zur Wahrnehmung dieser Rechte uns half, diese Rechte nie hielt und nicht hätte an den Andryk-Verlag vergeben dürfen. Wir haben bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige deswegen eingeleitet. Wir gehen auch durch die Instanzen und bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder wenden uns auch an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag., weil, wie es scheint, Deutschland keine rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren mehr gewährt und Kritiker des Systems politisch verfolgt.

Die GVL hat uns eigentlich bereits die Verwertungsrechte ab 2016 zugestanden. Der Andryk-Verlag erhielt von Herrn Hömig unsere alleine uns zustehenden Verwertungsrechte vertragswertig und konnte so eine Vergütungsausschüttung von der GVL verhindern. Die Vergütungen wurden streitig gestellt. Wir sollten finanziell schachmatt gesetzt werden. Die GVL will mit allen Mittel ihren Betrug, der jetzt einer ist, weil der Richter am Landgericht urteilte, dass die pauschale Abgeltung nicht unter den Kriterien einer pauschalen Abgeltung erfolgen durfte bzw. nicht erfolgen darf, und bis heute nicht zu einer Änderung in den Verteilungsplänen führt. Die Berufung kann nur noch auf Formfehlern sich berufen und begründen. Die Grundlage aber, dass die pauschale Abgeltung rechtswidrig war/ist, findet keine neuerliche Beurteilung.

Das Musikbusiness ist eng mit den Fußballvereinen verbunden. Siehe den neuen Sponsor Rheinmetall. Liegt auch nahe. Die Spiele werden nun mit Panzern gespielt. Krieg mach Eisen zu Gold für Rheinmetall. Unser Lied wird ignoriert und entgegen der schnelllebigen Hits aus den Musikcharts im Geldwert und zu seinem immateriellen Wert finanziell und wirtschaftlich geschädigt, weil der Erfolg eines der weltweit größten Fußballvereine über 47-zig Jahren diese ein Werk psychologisch zum Vereinserfolg nutzen und schöpfen in Unwissenheit des Verwerters konnten, die so diesen Erfolg nicht werbewirksam und marktwirtschaftlich nutzen konnten bzw. können, da sie so über den Erfolg im Unklaren bleiben. Dies ist alles genauso inszeniert worden. Die Musikmafia frisst den Kuchen anderer, die so nicht in ihren Klüngel- und Beziehungssphären eindringen können. Und da Herr Hömig übereifrig ins Dortmunder Stadion fuhr aber einer der ihren ist, wurde er zurückgepfiffen und hat uns die Klage Andyk-Verlag an den Hals gehangen, um uns zu zermürben und den Garaus zu machen.

Dies ist der Beweis, dass hier Straftaten seitens der Geschäftsleitung der GVL verübt wurden. In diesem Augenblick, dass wir die Klage gegen die GVL eingereicht hatten, übertrug im Wissen, dass wir die Verwertungsrechte hielten und nie seitens des Urhebers überhaupt ein Anspruch auf diese Rechte bestand, hat der Urheber des Werkes die Verwertungsrechte an den Andryk-Verlag übertragen. Der Urheber wusste und akzeptierte seit 1977 über 45-zig Jahren zu allen Tonträgerveröffent-lichungen auf unserem Label NEW BLOOD Schallplatten, mit Bestell-Nr. und anderen Rechten im physischen Vertrieb über PhonoNet GmbH und digital über Zebralution GmbH mit dem Lied, Heja „BVB“! Es gibt Listen aller seine Veröffent-lichungen, die das Lied „Heja BVB“ eindeutig als Rechtsverwerter ausweisen, dass dieses Lied unter den Rechten des Labels „NEW BLOOD Schallplatten Helmut Jacobs und Manfred Wehrhahn unter unterschiedlichen Tonträger-Arten seit 1977 auf den Markt kamen.

Der Urheber, Reiner Hömig, der für die Bläck Fööss , Wolfgang Petry, Jürgen Drews und weiteren Stars der Branche Hits komponierte und textete lieferte uns all die zur Klage gegen die GVL die notwendigen Informationen. Herr Hömig war ins Dortmunder Stadion gefahren und suchte das Gespräch mit Herrn Dickel, weil auch er keine GEMA-Lizenzen seit 1977 zur Intonierung des Lieder im Dortmunder Stadion erhielt, also nicht wegen der Verwertungsrechte, Es gab Klagen und weitere Situationen, in denen Herr Hömig uns diese zustand.

Es geht darum, dass wir in kostenaufwendigen mehrfachen Prozessen verwickelt werden sollten, denn Recht haben heißt nicht Recht kriegen. Also muss muss heute Radar Music Gregor Arz und Manfred Wehrhahn eine finanzielle Situation unterzogen werden, die uns das Durchhalten der Rechtswege erschwert oder besser unmöglich macht.

All die Herrn Hömig im Dortmunder Stadion von Herrn Dickel währten Informationen leitete er an uns weiter, so dass wir überhaupt die notwendigen Daten und Informationen zur Klage gegen die GVL hatten. Nun sollen wir auf einmal die Rechte nicht haben. Es habe sich nur um einen Pressauftrag der 20.000 Vinyl-Single-Scheiben auf NEW BLOOD Schallplatten 1977 gehandelt. Ein reiner Pressauftrag bedurfte keines Label-Codes und die ihm innenliegen Rechte. Die Idee, dem BVB eine neue Vereinshymne zu kreieren, kam von meinem damaligen Mitarbeiter Herbert Zimmermann. Wir übernahmen alle Kosten, wie des Studios, der Studio-Künstler, die Pressung des Tonträgers usw.! Wir bemusterten die Schallarchive der Öffentlich-Rechtlichen Sender und des Musikarchivs mit diesem Lied, was zu einem Pressauftrag nicht gewollt ist und nicht rechtmäßig gewesen wäre. Wir werden, wenn Deutschland noch ein Rechtsstaat ist, beide Prozesse gewinnen. Warum sollten wir mit einen der beiden Gegnern einen billigen Vergleich eingehen!

442428089_8509432509072484_8058617520609078672_n-1024x768Mein Mitbewohner wurde sehr schwer psychisch geschädigt wegen Vergiftungen während seiner Beschäftigung bei der Brauerei zur Malzmühle in Köln am Heumarkt. Er hat schwere psychische Beeinträchtigungen davon getragen, die immer wieder zu einem Arbeitsplatzverlust führen. Ob hier zwischen der Klage GVL und Andryk-Verlag ein Zusammenhang zu diesen Vorfall besteht, bleibt allerdings zweifelhaft. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen liefen ins Leere. Es konnten nicht konkret die Täter ermitteln werden. Das es Vergiftungen gab, scheint zweifelsfrei bewiesen sein. Der Landschaftsverband Rheinland, die Agentur für Arbeit in Leipzig und die Berufsgenossenschaft für Gastronomie sind in der Opfer-Entschädigung mit den Ermittlungen betraut. Mein Mitbewohner hat diese gegenüber seines Hausarztes der ärztlichen Schweigepflicht entbunden. Nun ist der Arzt meines Mitmieter spurlos verschwunden. Der Arzt hat meinem Mitbewohner mehrfach wegen psychischer Belastungen krankgeschrieben. Er hat überstürzt, seine Praxis verlassen. Die Ärztekammer hat auf seine E-Mail zum Verbleibt seines Hausarztes bis heute nicht reagiert.

Ich bin finanziell fast am Ende! Habe keine heilen und nur geringe Klamotten. Oft nichts zu essen. Danke BVB und Rheinmetall AG! Dank unseres Rechts- und Sozialstaates, die es informell nicht mehr gibt! Ich musste meine Lebensversicherung unter großen Verlusten kündigen, damit ich nicht meine Wohnung verliere. Die finanzielle Not durch Verweigerung von Grund-Sicherungsleistungen an meinem Mitmieter durch das Jobcenter Köln aber daraus auch die von mir nicht mehr zu zahlende Miete wird durch das Amt für Arbeit, Soziales und Senioren Innenstadt verweigert. Hätte ich meine Lebensversicherung nicht gekündigt, säße ich jetzt mit meinem Mitmieter auf der Straße. Nun, jetzt wird argumentiert, dass das Amt für Schulden und Verluste nicht aufkomme und verweigert die rückbestandenen Mietzahlungen und anderen Leistungen vollends. Wegen der schleppende Bearbeitung der Bearbeitung und wegen der rechtswidrigen Kontosperre über einen Monat, die meinem Mitmieter den Zugriff selbst auf Sozialleistungen versagten und anderen Schikanen, wie der Antrag, sei nicht eingegangen usw., wäre selbst in Zahlung der Mietrückstände, diese übernommen worden, wäre dies zu spät gekommen.

Was mein Mitbewohner so langsam mir anvertraut und zum Teil unaufgeräumt zur Kenntnis gab, ist unvorstellbar, trotz es ihm schwerfällt, darüber zu reden und die erlebten Ereignisse zu ordnen scheint, er scheint traumatisiert, es soll sich um Mord und widerrechtlichen Organentnahmen handeln. Aus diesen Gründen werde ich die Europawahl anfechten, da Kriminelle und Verfassungsfeinde und Parteien, die Grund- und Menschenrecht verletzen, nicht hätten zu der Wahl zugelassen werden dürfen.

Manfred Wehrhahn

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