Zum Sachstand zu den Klagen GVL und Andryk-Verlag!
Meiner Meinung nach, war nie eine Zusammenarbeit gemeinsam gegen die GVL vorgesehen, geplant gewesen sondern der Andryk-Verlag und Reiner Hömig wollte uns die Verwertungsrechte absprechen, um die Rechtsverletzungen zum Lied „Heja BVB“ wegzuwischen. Wenn allerdings die GVL angehalten wird. die nutzungsbasierten Musiktitel zu erfassen und zu vergüten, muss dies auch die GEMA! Und hier wäre Herr Hömig begünstigt. Er ging ja deswegen ins Dortmunder Stadion, weil er nie zur öffentlichen Intonierung seines Werkes GEMA-Lizenzen erhielt und nicht wegen der GVL-Lizenzen. Es gab wohl einen Streit zwischen Herrn Hömig und der GEMA, der wohl einvernehmlich später sein Ende fand. Es geht auch fehl, dass er Ansprüche an den Verwertungs-rechten haben will. Wir haben alle Kosten, wie für das Studio, die Pressung der Vinylscheiben, den Sänger usw. bis zur Zulieferung der 20.000 Singlescheiben aus dem Presswert in Diepholz getragen. Einen Pressauftrag hätte Herr Hömig über ein Presswerk ohne uns selbst preisgünstiger vollziehen können. Er brauchte den Label-Code, damit er seine Urheberlizenzen für die Pressung aber auch zur möglichen Intonierung des Liedes im Stadion seine GEMA-Lizenzen erhalten würde.
Herr Hömig hat zu allen Zeiten mit uns gerade zur Nutzung dieser Rechtewahrnehmung uns Informationen geliefert, die uns überhaupt die Klage gegen die GVL ermöglichte, und in anderen Ereignissen und Zusammenhängen uns diese Rechte bestätigte.
Es wurden Sampler CDs und DVDs von Fremdlabels und eigenen Labels über Vertriebsfirmen PhonoNet GmbH physikalisch seit 1995 und Zebralution GmbH seit 2004 digital Downloads und Streamings das Lied „Heja BVB“ dem Musikkonsumenten angeboten. Es wurden über Konami und EA-Sports der Titel „Heja BVB“ als Hintergrundmusik eingesetzt, dies alles im Wissen von Herrn Hömig, der hier einmal seine Zustimmung zur Vergabe der Verwertungsrechte durch uns geben musste, weil der Streit wegen der Filmrechte im Raume stand und EA-Sports kurzfristig eine Zusage zu ihrer Disposition benötigte.
Herr Hömig kann nicht behaupten, dass er von der Nutzung der Verwertungsrechte durch uns nichts gewusst hätte bzw. passiv, diese angeblich von uns rechtswidrig genutzten Verwertungsrechten in Rechtsunkenntnis hingenommen hätte. Herr Hömig ist sehr engagiert, was die Wahrnehmung seiner Urheberrechte anbetrifft. Seinem Engagement ist es zu verdanken, dass wir die nötigen Daten und Tatbestände erfuhren, die uns veranlassten Klage gegen die GVL einzureichen und er im Streit mit GEMA geriet wegen seiner nicht gewährten Urheberlizenzen, wovon er heute nichts mehr wissen will. Er fuhr nach Dortmund um zu recherchierten und zu ermittelten, um uns die Fakten und Daten, warum er keine GEMA-Lizenzen und wir keine Verwertungsvergütungen erhielten, an uns zu übermitteln. Er hat sich gerade für unsere Verwertungsrechte engagiert und mit eingesetzt. Dies alles wegen eines limitierten Pressauftrages des Liedes Heja BVB“ aus 1977, was erst griff, als wir Klage gegen die GVL erhoben hatten, Herr Hömig hatte im Streit mit der GEMA keinen Erfolg. Er ließ sich wegen seiner schweren Corona-Erkrankung rechtsanwaltlich vertreten, der sich um seine Rechte kümmert, Ja, Herr Hömig übertrug diese angeblichen von ihm gehaltenen aber selbst nie wahrgenommenen Verwertungsrechte trotz sie von uns wahrgenommen wurden, für das Lied „Heja BVB“ an seiner Rechtsvertretung, Seit dieser Zeit kam es zu dieser Auseinandersetzung und zu der Behauptung nach Nutzung der Rechte von 47-zig Jahren von uns, dass diese nicht von ihm vergeben worden seien. Er hatte selbst überhaupt keinen Rechtsanspruch hierauf.
Diese von Rechtsgelehrten inszenierten Klagen scheinen dem Slogan zu folgen:
Der beste Kaufmann ist der Krieg. Er macht aus Eisen Gold.
Über diese Verkäufe von CDs und Downloads erhielt Herr Hömig GEMA-Lizenzen. Herr Hömig lügt, wenn er heute nach 47-zig Jahren behauptet, dass es sich damals 1977 um einen Pressauftrag, der 20.0000 Single-Vinyl-Scheiben, gehandelt habe, die über das Stadion angeboten und verkauft wurden, da hier der Markt ist. Es ist nicht so, dass es sich um einen Pressauftrag gehandelt hat, da auch weitere Singles gepresst wurden, die folgend eingesetzt wurden: zur Lagerhaltung, zum Vertrieb und zu Promotion-Zwecken der Medien usw.!
Der BVB ist ein weltspitzen Fußballverein! Das Lied „Heja BVB“ ist die Vereinshymne des BVBs bzw. seiner Fans! Der BVB und die Fans des Vereins identifizieren sich mit diesem Lied und es hat psychologisch einen positiven Einfluss auf das Spiel-Geschehen! Das Lied hat eine Langlebigkeit, wie es dies zu den Musiktitelcharts nicht gibt. Dieses Lied hat einen viel höheren Verwertungs-wert, da er zum Verein gehört. Diesen Wert von 250.000,– € über jetzt fast 47zig Jahren haben sich über die Pauschalvergütung Unberechtigte, die Superstars, die im Mainstream mit ihren Titeln intoniert wurden, diesen Geldwert zugeschanzt, deren Genre und deren Repertoire es nicht einmal ist. Fußballlieder werden ehr weniger im Mainstream eingesetzt!
Die von uns gehaltenen Verwertungsrechte ergeben sich rein zu den Angaben auf dem Label mit unsrigen Label-Code zu Rechteverwertung, den Herstellerangaben Jacobs und Wehrhahn mit Bestellnummer 4477, den 44-zigsten Tonträger es Jahres 1977, zu den Bemusterungen von den Schallarchiven der Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten, der Bemusterung des Deutschen Musikarchives, es auf allen namhaften Musikportalen und allen Downloadportalen, Amazon Music Unlimited, Deezer, Amazon Prime Music, Spotify, TIDAL, Apple Music, Google Play Music, YouTube Music u. w., vertreten ist, zu Presseberichten in Zeitschriften- und Bücher-Veröffentlichungen und auf Internetportalen, wie Wikipedia, wie in Videos hierüber berichtet wurde, die den Rechteverwerter Radar Music Gregor Arz und Manfred Wehrhahn unter dem Label NEW BLOOD Schallplatten ausweisen, so die Falschaussage von Herrn Hömig Beweis legt.
https://www.discogs.com/…/700884-Reiner-H%C3%B6mig…
Selbst zu einer Darstellung von Tonträgerveröffentlichungen von Herrn Hömig, die über Musikfirmen und deren Labels hinweisen, wurde auch auf das Lied „Heja BVB“ unter dem Label NEW BLOOD hingewiesen.
Herrn Hömig war bekannt, dass wir die Verwertungsrechte haben, wie er zu einem Gespräch über seinen Stadionbesuch bei Borussia Dortmund mit dem Stadionsprecher, Herrn Dickel, Faken und Daten, die er gewonnen hatte, im Beisein von Rechtsanwalt Dr. Besau in Köln am Heumarkt uns unterrichtete. Dies führt zur Klage gegen die GVL!Es gibt weitere Zeugen, die hier zum Sachverhalt anzuhören wären. Es gab Telefonate zwischen Gregor Arz und Manfred Wehrhahn mit Herrn Hömig, in denen er uns diese Rechte zuerkannte und aus einem Streit wegen der angeblichen Vergabe von Filmrechten unserseits an Dritte, zeigte er sich kulant und meinte, dass ein Abendessen ausreiche, um die Sache auszuräumen, aber später wollte sein Rechtsanwalt, die uns vergüteten Filmrechte, erstattet haben. Es waren aber keine wirklichen Filmrechte, die wir vergeben hatten, sondern nur das Rechte für dem zugrundeliegenden Produkt diese für Werbespots zu nutzen.
Wir haben in Kulanz ohne rechtlicher Anerkennung auf diese Vergütungen Erstattung geleistet.
Manfred Wehrhahn
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