Wer in Sphären für Spitzen Fußballvereine und für die Musikbranche Hits kreiert, geht leer aus und gleichzeitig machen sich andere am Erfolg des Liedes reich!
Die Strafe dem BVB 1977 ein Vereinslied „Heja BVB“ geschaffen zu haben: Geld von der GEMA und GVL für das nutzungsbasierte intonierte Lieder im Dortmunder Stadion gibt es nicht, dies gilt grundsätzlich für Vereinslieder der 1. und 2. Fußball Bundesliga, dieses pauschal an die GVL nd GEMA abgeführten Vergütungen darf man nicht fordern, die haben sich seit 1977 zum Lied „Heja BVB“ die Musikindustrie, Chat-Titel im Mainstream intonierte zur populäre Musik in Höhe von 300.000,– € rechtswidrig, so das Landgericht Berlin, einverleibt. Klagen hiergegen haben keine Erfolgsaussichten! Das Recht wird gebeugt und Straftaten der falschen Aussage in Strafvereitelung im Amt niedergemetzelt.
Zu allen eigentlich sinnlosen Rechtsmittel zu erfüllenden Beifügung zu Kopier von Unterlagen, wie 3-monatige Kontoauszüge, Papier, Versandtaschen, Anträgen, Druckerfarbe, Porto, Fahrkosten zu Gerichtsterminen usw. werden nicht erstattet, nein, ich muss die verlorenen Prozesse, die nachweislich in Lug und Betrug ergingen, noch zahlen.


Leave us a comment