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Was hat die uns angebotene Direkt-Vergütung mit uns als Tonträger-Hersteller zutun!

Direktvergütung GVL

Unter der Direktvergütung im Kontext der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) versteht man den gesetzlichen Anspruch von ausübenden Künstler*innen auf eine unverzichtbare, direkte finanzielle Beteiligung, wenn ihre Werke auf großen Online-Plattformen genutzt werden. Dieser Anspruch wurde im Zuge der Urheberrechtsreform (insbesondere durch das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, kurz UrhDaG) verankert.

Das Wichtigste im Überblick
  • Plattformen zahlen direkt: Große Anbieter von nutzergenerierten Inhalten (wie YouTube, TikTok oder Facebook) müssen für die Nutzung von geschützter Musik Vergütungen zahlen.
  • Geldbeutel-Schutz für Künstler: Selbst wenn Künstler*innen ihre exklusiven Rechte komplett an ein Musiklabel oder einen Vertrieb abgetreten haben, steht ihnen dieser gesetzliche Vergütungsanspruch trotzdem zu.
  • Zwingende Verwertung: Der Anspruch kann nur über eine Verwertungsgesellschaft wie die GVL (für ausübende Musiker*innen und Schauspieler*innen) oder die GEMA (für Komponist*innen und Texter*innen) geltend gemacht werden.
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Der Unterschied: Direktvergütung vs. Pauschale Verteilung

Im klassischen System der GVL hängen Ausschüttungen fast ausschließlich von Sendezeiten im Radio und Fernsehen oder der öffentlichen Wiedergabe (z.B. in Clubs oder Gaststätten) ab. Die Direktvergütung nach dem UrhDaG bricht dieses System für den Online-Bereich auf: Sie stellt sicher, dass Kreative direkt an den Erlösen der Tech-Plattformen beteiligt werden, unabhängig von klassischen Sendeformaten.

Wie Sie an Ihr Geld kommen 
Damit die GVL diese direktvergüteten Online-Gelder an Sie ausschütten kann, müssen Sie als Künstler*in aktiv werden:
  1. Wahrnehmungsvertrag: Sie müssen einen kostenlosen Online-Wahrnehmungsvertrag bei der GVL abschließen.
  2. Mitwirkung melden: Über das Portal meine.gvl müssen Sie Ihre konkreten Beiträge zu den jeweiligen Musik- oder Filmproduktionen (z.B. als Leadsänger, Studiomusiker oder Schauspieler) detailliert eintragen.
  3. Punkte & Ausschüttung: Die GVL berechnet anhand Ihrer Rolle ein Punktesystem und schüttet die gesammelten Gelder in regelmäßigen Verteilungszyklen aus.
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Hinweis: Es gilt eine allgemeine Meldefrist von drei Jahren für Ihre Mitwirkungen. Verpassen Sie diese Frist, fließen die Gelder zurück in den allgemeinen Verteilungstopf.

Wurden wir ebenfalls von der GVL betrogen und hintergangen? Die GVL hätte sich nach der Rechtslage für unsere Interessen der Nutzungs- und Verwertungsrechte zum Lied „Heja BVB“ einsetzen müssen! Der Richter am Landgericht Berlin hat diese pauschale Abgeltungsform als rechtswidrig beurteilt und zur Verfahrenszugehörigkeit von Dr. Andryk geäußert: Was will der denn jetzt noch!

 

Manfred Wehrhahn

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