GVL rechtfertig seine Vergütungssperre zu meinen Vergütungsanspruch wegen Straf-Handlungen Dritter!!
Der Bundesverband Musikindustrie e. V. (GVL) begründet seine Sperre der nutzungsbasierten Vergütungen für das Lied „Heja BVB“ seit 2016 wegen kriminellen Handlungen des Urhebers und des kreativen Mitwirkenden, Reiner Hömig, und durch Strafvereitelung im Amt…






