Meine Erfolge zum Lied „Heja BVB“ wird, weil es jenseits derer, die das Musikbusiness dort die Chats beherrschen, einfach mal so um einen Betrag von 400.000,– € ignoriert, weil die Regeln davon ausgehen, dass auch in Stadien zu einer öffentlichen Veranstaltung im Mitsiegen Vereinshymnen zu ihren Liedern gleichgesetzt würden.
Ich habe mir den § 27 VGG angesehen! Wir haben einen Rechtsanwalt zur Sache mandatiert! (1) Die Verwertungsgesellschaft stellt feste Regeln auf, die ein willkürliches Vorgehen bei der Verteilung der Einnahmen aus den Rechten ausschließen…





