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Das Unrechtsurteil!!

Rede des Bundeskanzlers zum Tag der deutschen Einheit! 

Schöne Worte, nur die treffen überhaupt nicht zu! Wir sind mehr das System, das wir Russland, China und Nordkorea beschuldigen. Deutschland verletzt massiv Grund- und Menschenrechte. Deutschland ist keine Demokratie, kein Rechtsstaat und kein Sozialstaat mehr, zu mindestens nicht für deutsche Staatsbürger und vornehmlich die, die dieses Unrecht reklamieren.

Deutschland steht für Gerechtigkeit und Freiheit, für Gewaltenteilung eben für eine Demokratie! Ich erlebe Deutschland nicht so, Herr Bundeskanzler, sondern eher in nordkoreanischer Staatsform. Ihr Leben wird zerstört! Sie werden verfolgt und fertig gemacht, so, wie man dies Putin vorwirft. Sie werden denunziert, ihre Chancen und Persprektiven zerstört.

Hier geht es zum Download des Gerichtsurteil vor dem Landgerichtes Köln!

Urteil_Abschrift_20250929_0e03ce2abefe4776.pdf 

Der Urheber des Liedes „Heja BVB“ und weiterer, muss sich als eine öffentliche Person bezeichnen, und kann sich nicht auf seine Persönlichkeitsrechte berufen, um Presseberichte über seine Person öffentlich abzuweisen. Er darf namentlich zu intimen und sehr persönlichen Sachverhalte nicht genannt werden und wenn diese noch nicht öffentlich wurden.

Rechtliche Besonderheit: Diese Personen müssen ein geringeres Maß an Privatsphäre dulden, da ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an ihnen besteht. Ihre Intimsphäre bleibt jedoch weiterhin geschützt. 

Wenn es so ist, dass Herr XX uns hintergangen hat im Wissen der Veröffentlichung  von Tonträgern des Liedes und auch selbst nie dieses Lied vermarktet hat bzw. nie vermakten wollte, also er entgegen meinen Vorgaben den Chor mit seiner Crew zum Lied gefertigt hat und Karl-Heinz Bandosz nicht im Studio gewesen sein soll, aber mir gegenüber so getan hat, als hätte ich die Rechte und Karl-Heinz Bandosz das Lied eingsungen hat, in dem er uns zur Bandübergabe, die Label-Angaben machte, dass der Sänger Karl-Heinz Bandosz das Lied eingesungen habe, was sich jetzt nach 48-zig Jahren im letzten Augenblick zum jahrelangen Gerichtsverfahren angeblich als unrichtig herausgestellte, hat er mir über 48-zig Jahre eine falsche Rechtsposition vorgegaukelt, um die Nutzungs- und Verwertungsrechte in dieser Lüge oder des Betruges mir jetzt unter Druck der Musikmafia entwenden zu können, wurden lange und kostenaufwendige Verfahren gegen mich inszeniert, um jetzt, wo die angebliche wohl eher gestrickte Wahrheit zutage tritt, wir, Gregor Arz und ich, nicht mehr das Rechtsmittel im Anwaltszwang bedienen können.  Wir sind der chronologischen Inszenierung eines Unrechtsurteiles anheimgefallen. Wir sollen diesen fremden begangenen Betrug jetzt büssen und einfach hinnehmen. Es werden uns einen Haufen von Gebühren usw. aufgedrückt. Gerichtsverfahren, die hinter den nordkoreanischen in Nichts nachstehen. Mein Freund und Geschäftspartner wird damit reingezogen, wie sollte er sich informieren, wenn auch er von Herrn XX belogen wurde. Ja, informieren zu einer damals bis heute anhaltenden Lüge. einer nicht vorliegen Lüge. Herr XX hat selbst unsere Nutzungs- und Verwertungsrechte zur weiteren Lizenzierung gegenüber EA-Sports freigegeben. Die Klage gegen die GVL, wegen der pauschalen Abgeltung von intonierten Musikliedern im Dortmunder Stadion, was das Landgericht Berlin als rechtswidrig beurteilte und die Verteilungspläne als nichtig erklärte, verdanken wir den umfassenden Recherchen, die Herr XX über Herrn Dickel im Dortmunder Stadion, die er uns zur Kenntnis gab. Alles, weil wir ihn um seine Rechte betrügen.  

Die 1977 veröffentlichte Vinyl-Single „Heja BVB“ ist auf ein kommerzielles codiertes rechtshaltendes Label „NEW BLOOD Schallplatten“ nach der Idee von Herbert Zimmermann, mit dem ich in einem nachweisbaren Geschäftsverhältnis stand, erschienen. Selbst zu einer Lizenzierung auf z. B. einer Sampler-Veröffentlichung auf dem Label eines Lizenznehmers kann es keine Hemmnis  einer Limitierung der Umsätze bzw. eine Limitierung der Verkaufshöhe geben. Der Lizenzgeber hat Interesse daran, dass die Lizenzierung hohe Umsätze erzielt. Eine Limitierung unterliegt einem Pressauftrag, der aber keinen Label-Rechten unterliegen darf   bzw. kann. Ein Pressauftrag übernimmt keine Musikproduktion, sondern fertigt Tonträger nach Vorlage einer Aufnahme zu Fertigung eines Tonträgers.

Zur Master Bandübergabe, wie Herr XX selbst zur Rechten der Übergabe an seinen Rechtsanwalt Dr. Andryk unter jetzt falschen Interpreten Angaben übertrug: Das Original – Heja BVB mit Sänger Karl-Heinz Bandosz und den Seniorenchor des BVBs, warenj jetzt  falsche Angabe, jetzt gemachten gerichtlichen Aussagen  von Herrn XX nur als ein Versuch gedeutet werden, mich um die Rechte jetzt betrügen zu wollen, weil die Rechte denjenigen zustehen, der die Mitwirkenden in überwiegender Weise der Produktion zuführte und diese auch bezahlt hat. Und da passen unsere Mitwirkenden (Karl-Heinz Pandosz und der Seniorenchor des BVbs) nun gar nicht ins Studio trotz diese seit 48-zih Jahren als solche auf allen Medienveröffentlichungen ausgeweisen wurden.

Nein, die Aussagen  von Urheber sind glaubhaft, weil er die Namen seiner Crew noch namentlich kannte, wie Wolfgang Petry.  Die vielen Widersprüche und anderen Ereignisse, wurden ignoriert. Ich habe die Rechte und sind unerheblich und nicht vom Wert. Herr Hömig äußert, dass er die Produktion zum Lied  „Heja BVB“ unter der Besetzung von Harl-Heinz Bandosz wegen der anstehenden  GEMA-Vergütungen übernommen habe und auf Geldleistungen usw. verzichtet hätte, weil er ja GEMA-Vergütungen erhalten würde, was sagt, dass ihm eigentlich ein Honorar zugestanden hätte. Ein Honorar ist ein Entgelt auf eine abhängige durchgeführt Leistung, also ein Beleg, dass er für mich gearbeitet hat. Wenn er selbst eigenständiger Musikproduzent gewesen wäre, wäre dies Äußerung nicht erwähnt worden und hätte er mit GEMA-Vergütungen ebenfalls nicht rechnen können und hätte auch kein Honorar an sich gezahlt.

Die ganze Zeit selbst zu Interviews und Rechtsvergaben sagte Herr XX mir die Rechte zu. Ja, bis wir Klage gegen die GVL, die sich auf die Recherchen von Herrn XX begründen, die er wegen des Nichterhalts seiner GEMA-Vergütungen zur Intonierung des Liedes „Heja BVB“  im Dortmunder Stadion ebenfalls nicht erhielt, einlegten und er einen Rechtsanwalt mit eigenen Labels mandatierte, drehte sich Herr XX um 180 Grad. Er wusste zu allen Zeiten bescheid und ging selbst durch sein Handeln, in Kenntnis und Engagement seiner Rechte, davon aus, was er uns auch uns zutrug, dass wir die Rechte von ihm erhalten haben und dies auch so hinnahm.

Wir werden wir der Rechtsverletzungen mit hohen Kosten, Strafandrohungen und Knast bedroht! Wie kann das sein, wenn ich der Betrogene bin!

Herr XX hat den Andryk Verlag GmbH 2023 und Manfred Wehrhahn unter dem Label „NEW BLOOD Schallplatten 1977 Rechte zum Lied „Heja BVB“ übertragen, das es nach den Behauptungen von Herrn XX nicht geben kann, da der Sänger Karl-Heinz Bandosz und der Seniorenchor des BVBs nicht im Sutio das Lied eingesungen haben sollen, was jetzt erst rauskam und den Zweck dienen soll, sich die Rechte rechtwidrig anzueignen bzw. mir nach 48-zig Jahren zu entziehen, weil einzig und alleine die Crew von Herrn XX den Chor eingesungen haben wollen.

Die Rechte gebe ich unter keinen Umständen jetzt an Herrn XX ab! Das Lied „Heja BVB“ gäbe es überhaupt nicht, wenn ich es nicht rausgebracht hätte.

 

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