Ihr nehmt es wieder hin, wie einst: Unrecht und Zerstörung von Leben!
Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
European Court of Human Rights
Council of Europe
67075 Strasbourg Cedex
France
Internationaler Strafgerichtshof
Maanweg 174
2516 AB Den Haag
Niederlande
20.02.2025
Beschwerde
wegen
Grund- und Menschenrechtsverletzungen
durch die Bundesrepublik Deutschland
Das Berufungsgericht (Kammergericht in Berlin – 24 U 100/23) hat die Klage des Landgerichtes Berlin (15 O 219/21 (2) als unzulässig abgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Es war schlicht zum Verfahren festzustellen, ob die pauschale Abgeltung zulässig war/ist oder nicht. Das Gericht hat ausführlich die GVL angehört, warum Fußballvereine grundsätzlich alle Klassen pauschal abgegolten werden, Der Vorsitzende urteilte, dass dies für die 1. und 2. Bundesfußballliga nicht zuträfe. Den Vereinen der 1. und 2. Bundesfußballliga ist zuzumuten nutzungsbasiert die intonierten Musiklieder zu erfassen und zu vergüten. Es handelt sich zur Klage um eine Feststellungsklage und nicht um eine Forderungsklage! Es spielt auch keine Rolle, ob der Kläger Ansprüche auf Vergütungen aus diesen Milieu beanspruchen kann, da es um den Vertrag und den Verteilungsplänen geht, die sich in Bereicherungsabsichten derer aus dem Business entworfen haben und zu ihre unberechtigten Bereicherung konstruiert wurden, um jenseits des Mainstreams, das in ihrer Händen zur Popularität ihrer Stars ist, Konkurrenz aus dem m Rande des peripheren Business diese auszuschließen. Alles was am Rande der von der Musikindustrie nicht beherrschte Business, wir trotz es nicht einmal ihr Genre und im wesentlichen nicht ihr Repertoire ist, über die Pauschale einverleibt und den Berechtigten entzogen.
Nach meinem gesunden Rechtsempfinden war das Urteil des Landgerichtes korrekt und ohne Beanstandungen. Der Richter hat sich die Gründe, warum Musiklieder von Fußballvereinen pauschal abgegolten werden, hierzu der GVL hinlänglich Anhörung gewährt und kam zutreffend zu der Erkenntnis, dass diese Regel nicht für die 1. und 2. Fußballbundesliga zuträfe. Ihnen sei die geringen immer wiederkehrenden selben Musik- und Fan-Lieder bzw. das Repertoire zumutbar nutzungsbasiert zu erfassen und zu vergüten.
Daraufhin verwies die GVL auf ein Formular, mit dem man seine Ansprüche ab 2016 jährlich allerdings vertragsungemäß gelten machen könne. Die Formalität des Formular ist nicht vertragsgerecht, sondern eine Notlösung, ihre strafbaren Handlungen und zivilrechtlichen Pauschalabgeltung zu kaschieren. Über diese Form der Vergütungsausschüttung wurden wir bis zum Landesgerichtstermin nicht unterrichtet und uns diese Möglichkeit offeriert. Das Formular verlangt, dass nicht die GVL, wie vertraglich vereinbart, sondern der Halter der Verwertungsrechte den Verwerter, der seine Recte nutzt, ausfindig machen muss, Eine Feststellungsklage befasst sich nicht mit den Vergütungsanspruch, so kann zum Urteil hierauf nicht Bezug genommen werden.
Dieses Formular haben wir ab 2016 ausgefüllt und an der GVL nachgereicht. Damit wurde aber die Feststellungsklage nicht aufgehoben, weil
- selbst dieses Formular nicht rückwirkend alle nutzungsbasierten, wenn diese überhaupt ermittelt würde, intonierten Vereinshymnen der 1. und 2. Fußballbundesliga erfasst, sondern es sich um eine allenfalls grobe, beliebige und willkürliche pauschale Zuweisung von Verwertungsvergütungen handelt, so können Lieder im gegnerischen Stadion eines Fußballvereins intoniert werden, wie
- durch die Bewilligung von Vergütungen ab 2016 bestätigt die GVL, dass sie immer bereits seit 1977 für die Intonierung des Liedes „Heja BVB“ nutzungsbasiert vergüten hätte müssen, und dies die Anerkenntnis des Betruges trägt, was vermieden werden soll, weiter
- haben wir der GVL bereits 2001 angezeigt, dass ich eine GbR mit Gregor Arz eingegangen bin und unter der Firmierung auch ab dieser Zeit so bei der GVL geführt wurden und aus den Mainstream Vergütungen zur Intonierung des Liedes erhielten. Die Vorlage der GbR-Vertrags wurde erst 2017 von der GVL gefordert und unsererseits ihr dieser GbR-Vertrag ab 2001 ausgehändigt und
- die streitigen Verwertungsrechte zum Lied „Heja BVB“ habe ich, Manfred Wehrhahn, 1977 erworben, in dem ich alle notwenigen Tätigkeiten, Rechtsformen und Rechtsnormen selbstständig finanziert und durchführen habe oder habe lassen. Alles in meinem Namen finanziert und zu meinem Risiko. Der Urheber des Werkes lügt, wenn er behauptet, dass er die Verwertungsrechte habe, die er seit 1977 widerspruchslos auch akzeptierte, die er nie innehatte, einem anderen Label erst 2023 übertragen, dass ich sie wahrnahm, ja, er gar alle notwendigen Informationen aus dem Dortmunder Stadion wegen der Verweigerung seiner GEMA-Vergütungen einholte, die er uns unter Zeugen zutrug, was wir zur Klage gegen die GVL zur Verweigerung der Verwertungsrechte benötigten. Er betrüg und belüg uns seit 2023 und fügt uns so einen hohen finanziellen Schaden zu, seitdem er selbst gegen die GEMA nicht durchdrang und sich wegen seiner schweren Corona-Erkrankung einen Rechtsanwalt die Wahrnehmung seine Tonträgerveröffentlichungen anvertraute. Die zur Übertragung der von ihm nicht gehaltenen Verwertungsrechte hat er durch eine eidesstattlichen Versicherung gerechtfertigt, die aber in keiner Weise hergibt, dass er diese Verwertungsechte hat, er nie eine Limitierung er Erstpressung verlangte, wie ich dazu auch Gegenweise vorlegen kann, wie
- durch die Verweigerung der nutzungsbasierten Vergütungen Rechte verletzt werden und einen hohen Schaden verursachen, wie das Gleichstellungsgesetz und die Wettbewerbsbedingungen durch die Gerichte verletzt wurden. Das Lied „Heja BVB“ ist populärer als die offizielle Vereinshymne des BVBs. Das Lied wird zweimal zu jedem Heimspiel im Dortmunder Stadion intoniert. Die GVL hat durch die Pauschale an den Stars aus dem Mainstream dort intonierten Liedern für allein dieses Lied „Heja BVB“ seit 1977 bisher ca. 250.000, — € über die pauschale Abgeltung von der GEMA erhalten und an Unberechtigte, den Superstars und großen Labels und Musikfirmen ausgekehrt, deren Genre und deren Repertoire es nicht ist, sich unfair und in betrügerisch Bereicherung diesen Betrag rechtswidrig zugeschanzt.
- Es ergibt sich eine schwerwiegende Benachteiligung gegenüber derer, die im Mainstream eingesetzten Musikliedern gegenüber derer, die Musiklieder erfassen und dort vergüten, trotz sie nicht einer regionalen Wertschöpfung über Jahrzehnte unterliegen. Im Mainstream generiert die Popularität des Künstlers die fortlaufenden Hits, bzw. Veröffentlichungen. Dies führt dazu, dass durch die Popularität des Künstlers Tonträgerverkäufe generiert werden, was hier zur Einmaligkeit der Vereinshymne nicht gegeben ist. Es geht um die Seele des Vereins und nicht um den Sänger mit seinen schnell vergänglichen Liedern. Das Lied „Heja BVB“, wie andere Fußballlieder, erhalten ihre Wettschöpfung überwiegend durch ihre Langlebigkeit bzw. Einmaligkeit im Stadion intoniert zu werden und auf das Spiel-Geschehen Einfluss nimmt.
Ich habe bis heute für den Erfolgssong keinen einzigen Cent zur öffentlichen Intonierung im Dortmunder Stadion, den 5 größten Fußballverein der Welt, seit 1977 erhalten, sondern wurde über vielfache Gerichtsverfahren ruiniert.
Zu 2 Prozessen wurden wir durch das Mandat betrogen bzw. das Mandatsverrat begangen. Einmal ging es um ein Video als Beweismittel, das von einem Gutachter begutachtet wurde. Das Video ist nicht mit dem Equipment vor Ort erzeugten technischen Geräten aufgenommen worden, es gibt keine Schenks, Zooms und keinen Hintergrund, es könnte sonst wo aufgenommen worden sein. Unser Mandat hat dieses Video in Kenntnis dieser Begutachtung vor Gericht es als als unstreitig dargestellt.
In einem anderen Fall wurden uns zu einem Höhnerlied die Verwertungsrechte entzogen, weil ein Bandmitglied zwei eidesstattliche Falschaussagen abgegeben hatte. Im folgenden Strafprozess erhielten wir zum zuvor angeblichen Pressauftrages, die uns entzogenen Verwertungsrechte deswegen zurück, weil die Titel auf unserem Label waren, mit der Äußerung, dass das Label auch die Verwertungsrechte habe.
Dies hier ist nunmehr die Dritte Aktion gegen uns, die mit unlauteren Methoden bzw. Mitteln erfolgte bzw. mit strafrechtlichen Mitteln uns finanziell und wirtschaftlich massiv geschädigt. Was hier jetzt nicht mehr gilt, dass allein der Label-Code die Verwertungsrechte ausweist, begründet in den Gerichtsverfahren gegen die GVL und zu Streitigkeiten des Label, das meint auch diese Verwertungsrechte zu haben, lässt die Willkür und die Rechtsbeugung annehmen. Ich behalte mir auch strafrechtliche Maßnahmen gegen die Richtern vor, weil ich unter allen Kriterien das Urteil nicht teile und es als politisch motiviert ansehen muss und die beschuldigten Richter staatskonform instrumentalisiert wurden bzw. parteilich entschieden haben. Die Einzigen, die an diesen ganzen Unrecht verdienen, sind die Juristen zu einem hohen Stundensatz von 350,– €. Rechtkriegen musst du dir leisten können. Recht haben und rechtkriegen sind nicht das Selbe!
Wenn Recht nicht mehr verstanden und nachvollzogen werden kann und jeglichen gesunden Menschenverstandes entbehrt, also die Rechte nicht mehr verstanden werden, handelt es rechtswidrig und erhält die schwache Seite so keine fach- und sachkompetente Rechtsvertreter zu den Rechtswirren, die selbst Rechtsanwälte häufig nicht durchschauen, dann handelt es sich um ein kriminelles Grund- und Menschenrecht verletzendes Staatswesen. Uns wurde zur 1. Instanz Prozesskostenhilfe verweigert mit der Begründung, dass es für Gesellschaften diese nicht gäbe. Was unwahr ist, was wir heute wissen!
Recht muss ein Rechtsempfinden entwickeln können, aus dem der Mensch erkennt, was richtig und was falsch ist, wie und wo ich mich wie zu verhalten habe. Er muss eben nicht Jurist sein, die unter dem Dealen in der Sache ihre ihnen genehme Entscheidung ausbaldowern. Diese Missachtung des Rechts in jeglicher Richtung unter dem Motto, die Kleinen fängt man und die Großen lässt man laufen, führt dazu, dass der Mensch den Glauben an Gerechtigkeit verliert und macht, wie er es nicht versteht, macht, wie er es versteht. Die Cum-Ex Geschäfte sind nur ein Beispiel für viele. Donald Trump ist einer der Wenigen, die am eigenen Leib die unrechtmäßigen Machenschaften der Machthaber erfahren musste und nun beginnt seinen Dreckstall zu reinigen. Er hat Recht, wenn er die Ukraine beschuldigt, dass sie selbst schuld an den Krieg habe. Wenn man sich Nachrichten von vor 10 Jahren anhört zu der Ukraine, kann man Putin verstehen. Er wollte das Nazifizieren unterbinden und anderes Unrecht an der russisch sprachlichen Bevölkerung verhindern, wenn ich auch gegen jegliche Art kriegerischer Auseinandersetzungen bin, so wollte Putin halt seine ehemaligen Landsleute vor Terror und Verfolgungen bewahren. Der Westen, die Nato, sollte sich mit Kritik zurückhalten. Sie haben Putin nichts vorzuwerfen. Sie haben selbst genug Dreck vor de eigenen Tür wegzukehren. Die ehemalige Russlandkorrespondentin Gabriele Krone-Schmalz macht zu diesem Thema vorzügliche Aussagen, die man sich anhören sollte, vor man Russland bzw. Putin niederknüppelt. In dieser, wie hier in meiner Sache, was hier vorgegangen wird, ist unfaire und rechtswidrig, so ist dies die Mentalität westlicher Politik, um den eigenen Dreck vor der Tür zu übertünchen.
Die Vorstellung, dass die undiplomatische geld- und machtgierige Politik in Ellenbogenmentalität, in der Form, dass 4 Wölfe und ein Hase in Diplomatie entscheiden, was es heute zu essen gibt, werden schulisch und psychisch hochgradig krank indoktriniert Eliten hervorgebracht, die rein die Rechte in Unwissenheit gebrauchen und ebenso missbrauchen, um Karriere zu machen, was wohl Albert Einstein, als die unendlich Dummheit bezeichnet, die glauben, dass sie intelligent und schlau seien, da irren sie sich aber gewaltig. Sie stürzen die Welt in Chaos, in Elend und Not. Sie wollen im blinden dogmatischen und bornierten Aktionismus in Freiheit und Gerechtigkeit eine friedfertigere Welt schaffen, aber erreichen genau das Gegenteil davon.
Gerichtsverfahren zu ihren Entscheidungen haben offensichtlich und nachvollziehbar das Gefühl, dass Urteil war gerecht, angemessen, verhältnismäßig und muss faire und ehrlich nachvollziehbar sein. Eine Rechtsauslegung in Akrobatik öffnet Willkür und eine Beliebigkeit zumal, wenn der Streitwert und andere Rechtswege formalistisch nicht berücksichtigen werden, einseitig auslegen und gewisse notwendige Kriterien nicht nachgegangen werden und selbst Sachverhalte konstruiert, versperrt und ausgeschlossen werden, die nur in Showprozesses nachgegangen werden, um die Rechtsstaatlichkeit zu dokumentieren, so vollzieht sich zu unbedeutenden Verfahren häufig das Unrechtsprinzip. Gerade um diese juristische Abhängigkeit zu umgehen, muss jeder Bürger auch selbst sich verteidigen können, weil der Anwaltszwang missbraucht werden kann. Also, dass Urteil in der Sache rauskommt, was sich die Juristen in juristischer Rechtsakrobatik haben einfallen lassen, um die z. B. Staatsinteressen zu begünstigen, und nicht das, was zu einem fairen Verfahren beurteilt und entschieden worden wäre.
Die Rechtswege mögen, wie wir glauben sollen, diesen möglichen Rechtsmangel aufgreifen und beseitigen. Revisionen und Verfassungsbeschwerden werden zu 80 oder mehr Prozenten abgewiesen, weil sie angeblich nicht hinreichend begründet sind und wohl auch deswegen nicht, weil sie nicht populistisch sind und nicht von der Macht der Elite kommen. Allerdings, wenn Russland, China und Nordkorea Menschenrechte verletzt haben soll, werden diese ohne viel Bürokratismus an den Pranger gestellt. Hier ist es eine Doktorarbeit, um Grund- und Menschenrechtsverletzungen nachzuweisen, weil es diese hier einfach nicht geben kann und nicht geben darf. So einfach geht Recht!
Der Streit um die Verwertungsrechte spielt hier keine Rolle, weil es rein um eine Feststellung, ob die pauschale oder nutzungsbasierte Vergütungsform zulässig ist oder nicht, ging.
Der uns gewährte Vergütungsanspruch per unrechtmäßigem Formulars soll kaschieren, dass die GVL seit 1977 rechtwidrig gehandelt hat, in dem sie uns/mir die Verwertungsrechte zu Lied „Heja BVB zur Intonierung im Dortmunder Stadion vorenthält. Der Richter am Landgericht Berlin hat ohne Fehler einfach verständlich dem gesunden Rechtsempfinden entsprochen und schlicht festgestellt, dass die pauschale Abgeltung der in den Stadien intonierten Musiklieder zur 1. und 2. Bundesfußballliga rechtwidrig ist/war und die Verteilungspläne nichtig seien. Und zum Antrag des Fremdlabels, das auch die Verwertungsrechte zum Lied beansprucht, sagte er: „Was will der denn noch“! 47-zig Jahre wurde auf die Verwertungsrechte kein Anspruch erhoben, sondern vom Urheber wurden wir unterstützt und uns geholfen, uns Informationen übereignet, die um überhaupt gegen die GVL eine Klage ermöglichte.
Es werden massiv Grund- und Menschenrechte in Deutschland verletzt, wie das Versagen von Prozesskostenhilfe, Verstöße gegen Wettbewerbsbestimmungen, denn es kann nicht sein, dass sich Unberechtigte an meiner Vereinshymne des BVBs bereichern und diese nutzen ohne mir dafür die mir rechtlich zustehenden Vergütungen zu vergüten, die die Seele des Vereins tragen.
Es wird zur Normalität und Selbstverständlichkeit, dass Rentner und andere Bürger Pfandflaschen sammeln müssen und sich grundsätzlich die Armut und Verelendung in Niedergang von moralischen und sittlichen Werten ohnmächtig verdingen in Deutschland. Dass dies entwürdigend ist und massiv Grund- und Menschenrechte verletzt, die man in Kalkutta und sonst wo kritisiert und Hilfe gewährt, ein vorzeitiges streben mit sich bringt im Wahrnehmung offensichtlicher Verfolgung in Drittländern dahinvegetieren müssen im Umfeld der geheuchelten Glitzerwelt von Freiheit und Gerechtigkeit so einsam, vergessen und verlassen in der Gosse verrecken, dies relativiert wird, in dem gesagt wird durch die zwangsfinanzierten Öffentlich-Rechtlichen Sender, dass es so sei. Vor den Kirchen, die ihren Mangel teilen, liegen sie zu Hauf verwahrlost, geschunden aller Chancen und Perspektiven beraubt. All dies wird hingenommen, wie eist, dass Unrecht und die Zerstörung menschlichen Lebens. Wir steigen über sie betend und helfend für Brot für die Welt über ihnen hinweg. Dafür bringen sie stundenlange Wintersportberichte und Musiksendungen mit den betrügerischen Superstars, um gerade hiervon abzulenken, die mich in Armut und Elend getrieben und sich sich an meinem Erfolg bereichert haben.
Ich warte ab, wie all dieses Unrecht gerechtfertigt werden soll, wie das Kammergericht Berlin im Dunstkreis der Bundesregierung ihre Abweisung begründen will. Es kann doch ernsthaft nicht angehen, dass, wenn eine Instanz fehlermacht, der Kläger als Verlierer daraus für diesen Fehler zahlen soll. Bei Gericht scheint man der Willkür und Rechtsbeugungen ausgeliefert zu sein. So stehe ich zu meiner Aussage: „Gerichtsverfahren wie in Nordkorea“!
Ich werde sobald die Begründung vorliegt, die Feststellungklage für ein anderes Jahr einlegen, die den angeblichen Fehler zur 1. Instanz berücksichtigen wird.
Zu dieser Entscheidung werde ich wegen der Verweigerung auf eine Revision das Bundesverfassungsgericht anrufen und darüber hinaus an den European Court of Human Rights, Council of Europe, 67075 Strasbourg Cedex, France Grund- und Menschenrechtsverletzungen vorbringen.
Deutschland ist ein Rechtsstaat mehr. Deutschland wird von einem kriminellen Haufen regiert, drangsaliert, belogen und betrogen und falsch indoktriniert mit psychischen Spielchen gegeneinander ausgehetzt, und Gerarde deswegen, wie ich dies äußere, wie der Vizepräsident der Vereinigten Staaten zu Münchener Sicherheitskonferenz äußerte, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland beschnitten und seine Kritiker widerrechtlich verfolgt werden, deswegen werde ich verfolgt und erhalte keine rechtsstaatlichen Verfahren mehr.
Die Unterschicht der Gesellschaft ist ohnmächtig und hilflos dem Diktat im Glas-Käfig gefangen, unterworfen. Was das Bürgergeld anbetrifft, kann dies zur Wahrung der Grund- und Menschenrechte nicht versagt werden, weil es die Rechte auf Würde und Unversehrtheit sichert. Die Bürger müssen eigentlich vom System gewonnen werden und nicht unter Entziehung der Grund- und Menschenrechte ihrer Existenz und Individualität beraubt werden dürfen.
Ich werde zu meinem sozialen Engagement finanziell bestraft, weil ich eine hochgradig psychisch erkrankte Person mit Psychosen unter teilweisen Wahnvorstellungen von der Straße aufnahm, weil er seine Erkrankung nicht artikulieren bzw. annehmen kann und ich wegen seines Mietsanteil selbst keine aufstockenden Sozialleistungen erhalte aber der Mitmieter eigentlich, wegen seiner Erkrankung unmündig und geschäftsunfähig ist, nicht sein Leben regeln kann, belastet dies mein Bukett. Ich stände mich finanziell besser, wenn ich diese hilflose und verloren Person in die Gosse schickte. Dies werde ich natürlich nicht tun. Eigentlich müssten sich staatliche Organisationen seiner verheerenden Situation annehmen oder zu mindestens mich dazu unterschützen. Nein, es wird ausgenutzt, um mich weiter hierüber in Armut und Elend zu treiben.
Diese hochgradige psychische Störung rühren daher, dass er in einem Gastronomiebetrieb aber auch andere Kollegen und gar Gäste wiederholt mit K.O.-Tropfen vergiftet wurden. Er in ständiger Angst zu seiner Arbeit stand und so psychisch hart belastet wurde. Hier verliefen die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ins Leere, klar!
Das Volk wird hinsichtlich des Klimawandels und zum Impfstoff zu Corona belogen und betrogen, ja, körperlich geschädigt und entmündigt, weil auch das Vertrauen in den Staatsapart zerstört ist.
Und diese Verbrecher wählt ihr am Sontag! Na, dann geht mal schön wählen, die Freiheit, die Gerechtigkeit und für euren Wohlstand und den anderen Grund- und Menschenrechten, die es vielfach für die Unterschicht nicht mehr gibt. Diese Rechte sind nicht in der farbigen Rhetorik lebbar, sondern an der Basis des Leben derer, die nicht über die Geldmittel verfügen, um sich diese Rechte zu kaufen bzw. zuzulegen. Recht erhält der, der Geld hat.
Es geht nicht darum, dass, wie in Polen, Rechte so verändert werden, dass sie die Grundlagen der Verfassung bzw. das Rechtsstaatprinzip verletzen können, sondern, dass sie die rechtsstaatlichen Verfassungs- und Gesetzestreue zu Gerichtsverfahren gewährleiten und nicht in subtiler Rechtsbeugung münden. Hier liegen juristische schwerwiegende Rechtsverletzung vor.
Die GVL hat über dieses rechtswidrige Formular vor dem landesgerichtlichen Verfahrens ab 2016 Vergütungen, die durch eine kriminelle Streitstellung eines Fremdlabels, das diese Verwertungsrechte zum Liedes ebenfalls beansprucht, deswegen nicht an uns auszahlen können, in Aussicht gestellt bzw. bewilligt, was eben nicht unseren Rechtsanspruch einer nutzungsbasierten Intonierung des Liedes Heja BVB“ im Dortmunder und anderen Stadien erfasst bzw. nicht gewährleisten kann. Es setzt sich der Nutzungsbetrug der GVL fort, da auch nie eine Bewertung zur Rechtsverwertung in Stadien der 1. und 2. Fußballbundesliga erfolgte, ist die Höhe der Vergütungen hieraus willkürlich und unangemessen, weil gar nicht bekannt ist, wie häufig dieses Lied wo intoniert wurde, und viel geringer im Vergütungswert dargestellt wird gegenüber der Pauschale und das Label im Wettbewerb massiv schädigt und benachteiligt, weil eben die nutzungsbasierte Verwertung nicht vertragsgerecht ermittelt wurde.
Über die GVL haben sich die Günstlinge der Branche sich im Wert von 250.000,– € seit 1977 über die Pauschalabgeltung zur Intonierung des Liedes „Heja BVB im Dortmunder Stadion im Gesang von Freiheit und Gerechtigkeit als Massenopiat diese Vergütung zugeschanzt. Auch die Presse schweigt zu einem derartigen Richterspruch, der feststellt, dass die Bundesrepublik Deutschland zur einem kriminellen und verfassungsverletzenden Staatswesen mutierte. Mir wurde mein Facebook-Account dauerhaft gesperrt. Nix, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit! Es gibt wohl auch weitere nicht zu erkennende Einschränkungen ins Internet zu meinen Webseiten.
Es hat den Anschein, dass das meiner Meinung nach, ohne die Begründung zu kennen, dass Urteil darauf ausgerichtet wurde, dass keine Revision zugelassen wurde und auch nicht auf Antrag zugelassen werden kann, da der Streitwert geringer ist als 20.000,– €. Im Wissen, das die Rechtslage mithin keine weiteren Rechtswahrnehmungen offeriert, kann man natürlich auch ein Unrechtsurteil fällen im Wissen, da kann nichts mehr kommen. Nun, ich werde für ein anderes Jahr erneut Klage erheben beim Amtsgericht Berlin und zur gegenwärtigen richterlichen Entscheidung des Kammergerichtes Bundesverfassungsbeschwerde einlegen. Weiter behalte ich mir internationale und national Maßnahmen, wie Presseberichte usw. vor. Ich versuche in der Streitsache populäre Persönlichkeiten einzubinden, die die Sache ans Rollen bringen. Jetzt verstehe ich, warum es die RAF gab!
Manfred Wehrhahn
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