Freiheit, Gerechtigkeit und Gewähr von Grund- und Menschenrechten für Manfred Wehrhahn
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Petition und Pressebericht
Bitte reichen Sie den Pressebericht an Ihre zuständige Redaktion weiter! Ich bedanke mich und stehen Ihnen gerne mit Rede und Antwort zur Verfügung!
Telefon: Handy 0176 47351167 oder Festnetz 0221 82823100
Der BVB als seit 1977 Nutzer des Liedes „Heja BVB“ soll sich für die nutzungsbasierte Vergütungsform im Interesse von Herrn Wehrhahn einsetzen und die Bundesregierung soll aufgefordert werden, wieder rechtstaatliche Gerichtsverfahren gegenüber Herrn Manfred Wehrhahn gewährleisten und die Verfolgung der Straftäter sicherstellen.
Nach der vom Urheber und Produzent abgegebenen eidesstattlichen Versicherung durfte er die Verwertungsrechte nicht an seinen Rechtsanwalt übertragen, da es keinen Beweis der angeblich von ihm gehaltenen Verwertungsrechte zum Lied gibt, oder/und diese Rechte hat nicht einklagen dürfen, weil dazu alle Rechtsgrundlagen und Beweise fehlen, auf die sich die Klagen berufen. Es durften zur rechtwidrigen Rechtsübertragung an einen Rechtsanwalt dieser diese Verwertungsrechte nicht genutzt. Derjenige, den der Urheber seine angeblichen Verwertungsrechte übertrug, nahm diese wahr und hat wohl auch die Lizenzen für weitere 3 Jahre an EA-Sports rechtswidrig für 15.000,– Dollar vergeben. Dies nenne ich Betrug! Die jetzt erst abgegebene eidesstattliche Versicherung des Urhebers und Produzenten des Liedes beweist nicht, das was von seinen Rechtsanwalt behauptet wird. Seine Klagen der Unterlassung im Wege der einstweiligen Verfügung, mir zu untersagen, die Wahrheit zu sagen, haben mir ca. 20.000,— € gekostet und einen Schaden angerichtet von mehr als weiteren 20.000,– €. Gegen den Urheber und Produzenten bleibt es trotz seiner jetzt erst abgegebenen fast wahren eidesstattlichen Versicherung bei der Strafanzeige gegen ihn, weil er Verwertungsrechte des Liedes „Heja BVB“ an seinen Rechtsanwalt übertragen hat im Wissen, dass er diese gar nicht hat und seinen Rechtsanwalt bis heute hierauf begründet und klagt. Ich halte die Verwertungsrechte seit 1977, 1also 47 Jahre. Beweis: Das Label NEW BLOOD Schallplatten! Der Urheber und Produzent in meinem Namen und zu meinen Kosten hat widerrechtlich diese Verwertungsrechte an seinen Rechtsanwalt übertragen. Dieser hat falsche unbewiesene daraus in gerichtsanhängigen Verfahren gegen mich Anschuldigungen vorgetragen, die unwahr und mir eine Straftat unterstellen, angezeigt. Ich habe auch seinen Rechtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Köln angezeigt.
Der sich widerrechtlich vom Urheber die Verwertungsrechte angeeignet hat, hat so als angeblicher Mitbewerber gegenüber der GVL die bereits ab 2016 bewilligten Vergütungen zur Auszahlung unterbunden, in dem er diese in Streit stellte und bis heute nicht freigegeben hat, um uns so ebenfalls einen schweren finanziellen Schaden zufügen zu können, die Vergütung rechnet er sich ebenfalls zu, wohl in der Absicht zu den anderen Aufwendungen von Klagen usw. meinte uns finanziell ausbluten zu können.
Ich gehe davon aus, dass ich die dauerhafte Sperre meines Accounts auf Facebook auch den Rechtsanwalt von dem Urheber des Liedes „Heja BVB“ zu verdanken habe, der mit allen Mitteln mich zum Schweigen bringen will und mich als Lügner und Betrüger hinstellen will, um selbst gut dazustehen.
An dem die Verwertungsrechte abgetreten wurden vom Urheber, behauptet dieser per eidesstattlicher Versicherung, dass er diese Verwertungsrechte zum Lied auf seinem Label online wahrnehme würde, Dritte erteile und er sich davon überzeugt und von Urheber informiert hat, dass dem Urheber diese Rechte auch zustehen. Der Verwerter seit 1977 wurde wegen dieser angeblichen unbewiesenen Rechtsverletzungen verklagt. Es wird so getan, als hätte der Produzent in eigener Regie und Kosten das Produkt geschaffen. Das er die Produktion finanziert hätte, bestätigt dieser nicht. Er äußert, dass er auf seinen Honorar o. ä. mir gegenüber verzichtet hätte, das ich ihn hätte zahlen müssen, ja, wegen der hohen Tonträgerabnahme an der BVB GEMA-Lizenzen erhielt.
Die Tatsachen, die der übertragene Rechtsverwerter selbst belegt, sollen mir untersagt werden, im Netz zu äußern. Und das Gericht, das beide eidesstattlichen Versicherungen vorliegen hat und hier eigentlich Aussage gegen Aussagte steht, wenn man von unseren handfesten Beweisen einmal absieht, die das Gericht nicht mit ins Verfahren einbezog, verbietet allein aus diesem Grunde die Rechtswahrnehmung bzw. untersagt die Nutzung der Verwertungsrechte zum Lied „Heja BVB“, da sie zu mindestens im Streit stehen..
Dem die Rechte übertragen wurden vom Urheber gibt in der selben Sache ebenfalls eine eidesstattliche Versicherung ab, die sich von dem des Urhebers bzw. Zeugen in ganz wesentlichen Anschuldigungspunkten nicht mit diesen deckt und hieraus keinesfalls der Schluss gezogen werden kann, dass ich über 40-zig Jahre diese Rechte nicht innehatte. Es gibt Beweise, dass die Rechte bei mir lagen bzw. die Produktion von mir vorgenommen wurde und auch die angebliche Limitierung von Tonträgern nachweislich unwahr ist. Im Verhalten und zur Kooperation mit dem Urheber uns gegenüber sind die Behauptungen und Anschuldigungen extrem widersprüchlich.
Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass der Urheber des Werkes gleichsam auch Produzent des Liedes, die Produktion selbstständig in seinem Namen und zu seinen Kosten ausgeführt hätte, wie unteranderem die Gitarre Wolfgang Petry und weitere Instrumentalmusiker Instrumente einspielten, die fertige Produktion, weil er als Urheber für vervielfältigte Tonträger GEMA-Vergütungen erhält, rein deswegen aus dem Wissen, dass der Kettenfabrikant 20.000 der Singles abnehmen würde und er dafür ca. 6.000,– € von der GEMA erhielt, aus diesen Gründen übertragen hätte, wären die Verwertungsrechte ebenso bei uns, denn eine Limitierung der Herstellung kann daraus nicht geschlussfolgert werden. Die notwendigen vertraglichen und formellen Schriftsätze zu informellen Nutzung liegen nicht vor und der Produzent und Urheber kann sich auch nicht erinnern, wer die Produktionskosten übernommen hat. Das Label NEW BLOOD Schallpatten trägt die Verwertungsrechte seit 1977! Und das ist maßgebend.
Die mit dem damaligen Mäzen, der 20.000 Singles des Liedes orderte, geführte Korrespondenz ist zu entnehmen, dass ich damals die Studiokosten übernommen hatte und es keine Begrenzung der herzustellenden Singles gab!
Alles ist gelogen zu einer Betrugsabsicht mir die Verwertungsrechte zu entreißen. Selbst die deutsche Justiz spielt dieses Spiel unter falschen Auslegungen des Rechtes mit. Ich behalte mir Strafanzeigen gegen Richter wegen Strafvereitlung im Amt und Rechtsbeugung vor. Im übrigen gehe ich durch alle Instanzen bis zum Europäischen Menschgerichthof in Strasburg.
Ich konnte gegen die GVL, dank des Urhebers, klagen. Der Urheber des Liedes „Heja BVB“ und folgend der Produzent fuhr ins Dortmunder Stadion wegen des Mangels seiner GEMA-Vergütungen seit 1977 und ließ sich deswegen Informieren, wie der BVB die Verwertungsrechte abgeltet. Der Urheber wusste, dass ich auch nie GVL-Vergütungen zu meinen Verwertungsrechten erhalten habe. Die im Stadion von Herrn Dickel erhaltenen Kenntnisse teile er mir unter Zeugen mit. Die Informationen waren so brisant, dass ich Klage gegen die GVL einlegte.
Das Ergebnis war, dass die GVL mich um mehr als 200.000,– € allein für das Lied „Hela BVB“ über die Jahre zur Pauschvergütung, die an Unberechtigten flossen, an den Stars der Musikbranche als Zuschlag zum dortigen Minutenwert einer Intonierung eines Liedes/Hit gezahlt wurde. Ich bin seit 1977 betrogen worden und habe sodann Klage und Strafanzeige, wegen Betruges o. ä. gegen die GVL eingelegt. Bisher keine Reaktion von der Staatsanwaltschaft Berlin. Es ist uns, Gregor Arz und Manfred Wehrhahn GbR, ein Gesamtschadensanspruch von 450.000,– € entstanden. Das Landgericht Berlin hat in 1. Instanz klar und deutlich festgestellt, dass die Pauschalabgeltung rechtswidrig ist und die Verteilungspläne nichtig seien. Zum Berufungsverfahren werden jetzt alle Register gezogen, um der landesgerichtliche Urteil nicht rechtkräftig werden zu lassen.
Wir haben eine Feststellungsklage beim Landgericht Berlin eingereicht, die genau das feststellt hat, dass die Pauschalabgeltung rechtswidrig war/ist und die Verteilungspläne nichtig sind. Den Bundesfußballvereinen der 1. und 2. Bundesfußballliga sei zuzumuten nutzungsbasiert die in Stadien intonierten Musiklieder zu erfassen und zu vergüten. Eine Feststellungsklage setzt keinen Verwertungsrechtsanspruch voraus, was aber jetzt das Kammergericht Berlin voraussetzt und ließ den unter Betrugsverdacht stehenden Rechtsanwalt des Urhebers zum Verfahren zu. Dies führte dazu, mir diese Rechte unredlich zu entreißen.
Fazit: Durch die Abtretung der Verwertungsrechte des Urhebers an den unberechtigten Verwerter, seinen Rechtsanwalt, hat der Urheber sich strafbar gemacht, weil er die Rechte nicht hatte, wie er dies selbst durch seine eidesstattlichen Versicherung bewiesen hat und ich dies darüber hinaus auch beweisen kann anhand der Korrespondenz mit den Kettenfabrikanten, Horst Mester in Dortmund. In der Korrespondenz steht, dass die Musikproduktion in meinem Namen vollzogen wurde und es keine Limitierung von Tonträgern 20.000 gab, wie der unberechtigte Rechteverwerter äußerte.
Diese halbwegs wahre aber verschlüsselte ausgelegte eidesstattliche Versicherung des Urhebers, die keinesfalls den Beweis trägt, dass er die Verwertungsrechte hielt und weitergeben durfte, formuliert sein Rechtsanwalt und unberechtigter Rechteverwerter, in seinem unberechtigten Sinne um, in dem dieser seine Variante daraus zimmert und Rechte weltweit nutzt, die er nie hätte nutzen dürfen und aus den Umständen schließen können. Die von seinem Rechtsanwalt abgegebene eidesstattliche Versicherung ist unwahr und ist strafrechtlich zu verfolgen. Er hat also doch die Verwertungsrechte an EA-Sports widerrechtlich im Wert von 15.000,– Doller vergeben. Wenn ich Ross und Reiter nenne, hagelt es Unterlassungsklagen! Die Wahrheit zu sagen, ist mittlerweile in Deutschland verboten.
Zum Strafprozess gegen Jan-Peter Fröhlich von den Höhnern kam das Strafgericht Köln zu den eidesstattlichen Falschaussagen von ihm schnell zu der Entscheidung, dass die Verwertungsrechte mir zustanden, weil diese durch das Label und den Label-Code dies rechtlich belegen. Zum vorherigen zivilrechtlichen Verfahren wurde ebenfalls behauptet, dass es sich um einen Pressauftrag gehandelt habe.
Ich bin mal gespannt, was sich die Justiz bzw. das Musikbusiness noch einfallen lässt, um uns plattzumachen. Ich gehe durch alle Instanzen, werde die deutsche und ausländische Presse und Organisationen um Hilfe und Unterstützung ersuchen, weil hier Unrechtsurteile am Band gegen mich erfolgen.
Manfred Wehrhahn
Eisenmarkt 4
50667 Köln
m.wehrhahn@radar-music.de
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