Herr Bundeskanzler Friedrich Merz, nachfolgend, das ist Deutschland wirklich!
Man glaubt es nicht! Die Bundesrepublik Deutschland steht dem ehemaligen DDR-System in nichts nach! Die rechtswidrige pauchsale Abgeltung von intonierten Musikliedern in Stadien der 1. und 2. Fußball Bundesliga wird juristisch nicht verfolgt und schädigt mich um 3000.000,– €. Es wird hingenommen, dass sich Unberechtigte an den Vergütungen Berechtigter bereichern: Die Stars aus dem Showgeschäft. Straftaten des Urhebers zum Lied „Heja BVB“ wird zu seinen Lügen und Betrügereien nicht mehr verfolgt, damit mir die seit fast 50 Jahren genutzten Nutzungs- und Verwertungsrechte jetzt entzogen werden können. Das Lied wurde in meinem Namen und zu meinem Konditionen produziert!
Gerichtsverfahren wie im Dritten Reich in Parteilichkeit im Wisse der Staatsdoktrin.
- Instrumentalisierung des Rechts: Recht war im Nationalsozialismus nicht Ausdruck allgemeiner Gerechtigkeitsprinzipien, sondern wurde als Mittel zur Durchsetzung der politischen Ziele der NSDAP und Adolf Hitlers angesehen.
- Fehlende richterliche Unabhängigkeit: Richter waren nicht unabhängig, sondern wurden auf Parteilinie gebracht und agierten als Akteure eines politischen Kampfes. Weisungen der NSDAP oder höherer Instanzen beeinflussten Urteile.
- Sondergerichte und Volksgerichtshof: Es wurden spezielle Gerichte wie Sondergerichte und der Volksgerichtshof eingerichtet, die für politische Verfahren zuständig waren und rechtsstaatliche Prinzipien systematisch aushebelten. Hier war die Parteilichkeit besonders ausgeprägt, mit dem Ziel, politische Gegner schnell und unbarmherzig zu verurteilen, oft zum Tode.
- Schein der Legalität: Die NS-Justiz versuchte oft, den Anschein formaljuristischer Korrektheit aufrechtzuerhalten, um dem Unrecht einen Mantel der Legalität zu geben, obwohl die Urteile im Kern politisch motiviert waren.
- Völkisches Denken statt Gesetz: Anstelle des Prinzips der Gesetzlichkeit trat das „gesunde Volksempfinden“ oder der „Führerwille“, was Richtern enorme Ermessensspielräume für willkürliche Entscheidungen im Sinne der NS-Ideologie (insbesondere Rassismus und Antisemitismus) gab.
- Zusammenarbeit mit Gestapo: Richter und Staatsanwälte arbeiteten eng mit der Gestapo zusammen und halfen, Verbrechen zu vertuschen oder zu legitimieren.
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- Richterliche Unabhängigkeit: Richter sind heute unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 GG). Sie können nicht einfach durch politische Weisungen beeinflusst oder abgesetzt werden.
- Bindung an Recht und Gesetz: Die öffentliche Gewalt ist an Recht und Gesetz gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG). Das Prinzip „nulla poena sine lege“ (keine Strafe ohne Gesetz) garantiert, dass niemand ohne gesetzliche Grundlage bestraft werden kann.
- Rechtsstaatliche Verfahren: Fair Trial-Prinzipien, das Recht auf rechtliches Gehör, Unschuldsvermutung und die Möglichkeit unabhängiger Berufung sind grundlegende Bestandteile fairer und objektiver Gerichtsverfahren.
- Gleichheit vor dem Gesetz: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art. 3 GG), unabhängig von ihrer Herkunft, Rasse, Weltanschauung oder politischen Einstellung. Das steht im direkten Gegensatz zur Ungleichbehandlung und Verfolgung von Minderheiten im Dritten Reich.
Der, der auf den Dreck in diesem System hinweist, den macht das System fertigt. Man nimmt ihn die Lebensgrundlagen, seine Perspektiven und beruflichen und privaten Chancen und Perspektiven.
Rechtsansprüche über Gerichtsverfahren gegen die GVL und gegen die Musikindustrie, Strafanzeigen wegen schwerwiegender physischer und psychischer Verletzungen durch das Musikbusiness, werden nicht verfolgt und wenn doch, einfach ignoriert oder durch lange aufwendige aufzehrende Verfahren zermürbt in Armut und Verelendung getrieben bis er kapitulierst. Der Geschändete läuft gegen Wände: Kein rechtliches Gehör und er kann belogen und betrogen werden.
Das ist Deutschland 2025!
Manfred Wehrhahn


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