Die Wahrheit!
Herr Reiner Hömig, der Urheber des Werkes, hat über seinen Rechtsanwalt zu einem gegen mich gerichteten Gerichtsverfahren der Unterlassung behauptet, dass er aktivlegitimiert sei, was die Verwertungsrechte angeht zum Lied „Heja BVB“ und er die Erstpressung des Titel auf Vinyl–Single vorgenommen hätte Nennt aber den Auftraggeber des Pressung nicht.
Herr Hömig ging wohl davon aus, dass ich Gegenteiliges nach 47 Jahren nicht mehr werde nachweisen können. Das Unternehmen, das die 10.000 Single-Vinyl-Scheiben orderte,hatte widererwartend die damals mit mir geführte Korrespondenz noch vorliegen. Ich bin erst jetzt an ihn herangetreten, weil ich nicht annahm, dass er diese Schriftsätze noch hat. Ich wollte allenfalls, wenn er noch leben sollte, ihn als Zeugen benennen, in der Hoffnung, er könne sich überhaupt noch daran erinnern. Dann das Telefonat und die Überraschung, er hatte ganze Schriftsätze vom Vorgang und konnte mir über viele Details berichten.
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