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Die Musikmafia

helmut_jacobs-200x180Gregor2-200x180Ich halte mit einem Freund, einst Helmut Jacobs und heute Gregor Arz, die Zweitverwertungsrechte des Titels „Heja BVB“, der erstmalig 1977 als Single-Vinyl in einer Auflage von 20.000 erschien! Seit dieser Zeit nimmt die GVL für uns die Zweitverwertungsrechte zur öffentlichen Wiedergabe war.

Die GVL vertritt seit 1959 die Interessen von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern.

Die treuhänderisch eingenommenen Gelder u. a. von Radio- und Fernsehsendern sowie für die öffentliche Wiedergabe (z. B. in Restaurants oder Cafés) leitet die GVL jährlich und direkt als Vergütung an seine Berechtigten weiter. Mehr als 140.000 Künstler und knapp 80.000 Labels weltweit vertrauen der GVL – und machen die GVL damit zu einer der größten Verwertungs-gesellschaften für Leistungsschutzrechte in Europa.

Die GVL nimmt unsere Rechte als Hersteller im In- und Ausland wahr. Weltweit mehr als 12.000 Tonträgerhersteller betrauen der GVL mit der Wahrnehmung ihrer Rechte.

  1. Soweit mit angemessenen Mitteln feststellbar, hat jeder Berechtigte den auf die Nutzung seiner Leistung entfallenden Anteil am Ertrag nach Abzug der tatsächlich entstandenen Kosten und etwaiger Zuwendungen für kulturelle und soziale Zwecke zu erhalten.
  2. Soweit der individuelle Anteil der Nutzung am Ertrag nicht mit angemessenen Mitteln feststellbar ist, werden allgemeine Bewertungs- und Verteilungsregeln zur pauschalen Annäherung an diese Anteilsbemessung aufgestellt. Dabei wird das Ausmaß der Nutzung und die kulturelle oder künstlerische Bedeutung der Leistung jedes Berechtigten in angemes-senem Umfang berücksichtigt. Zulässig ist es, Mindestgrenzen für die Nutzungserfassung und die Ausschüttung an die Berechtigten festzusetzen.
  3. Die Beteiligungsansprüche von Wahrnehmungsberechtigten, deren Verwertungsrechte oder sonstige Rechte eingeräumt worden sind, richten sich auch dann nach dem Verteilungsplan, wenn im Vertrag zwischen dem Wahrnehmungsberechtigten und dem Verwerter abweichende Vereinbarungen getroffen worden sind.
  4. Zur Verteilung gelangen: für das jeweilige Geschäftsjahr eingezogenen Vergütungen.

 

• für das Senden erschienener Tonträger und Videoclips,

für die öffentliche Wiedergabe und die Vervielfältigung,

• für die Vermietung und den Verleih von erschienenen Tonträgern und Filmen,

• für die Kabelweitersendung künstlerischer Darbietungen.

IMAGE008In der Vergangenheit wurden Sendeminuten von der GVL undifferenziert rein zum Label Code ausgewiesen und es mangelte diesen Daten an Transparenz, sodass wir nicht erkennen konnten, wie diese Minuten zustande kamen.

Es war uns nicht ersichtlich, ob und wie oft der Fan- und Vereinssong, die informelle Vereinshymne) „Heja BVB“-Titel, der seit 1977 als Vinyl-Single und in letzter Zeit mehrfach auf Compilations CDs und DVDs und auf zwei CDs, deutsch und englisch, zu meinem Buch „BVB-Stadiontour“ erschien, im Stadion des BVBs zu jedem Heimspiel eingesetzt wurde. Man müsste selbst immer im Stadion anwesend sein, um dies wahrnehmen zu können. Die Titelrechte zu „Heja BVB“ wurde ebenso an KONAMI zur Spielkonsole PES 2017 und von EA USA übertragen.

Der Urheber des Titels Reiner Hömig klagte jetzt gegen die GEMA, weil er nie, wie wir, eine Abrechnung zur öffentlichen Wiedergabe im Stadion des Titels „Heja BVB“, der seit nunmehr 42 Jahren zu jedem Heimspiel eingesetzt wurde/wird, erhielten. Dabei kam raus, dass der BVB der GEMA zu jedem Heimspiel mehr als 10.000, — € zahlte hiervon an Urheber- 80% und zu den Zweitverwertungslizenzen 20% anfielen, die allerdings in die Pauschale versickerten, die die individuellen Rechtehalter um die Vergütungen der öffentlichen Wiedergabe des Titels betrug/betrügt. Die in den Mainstream-Medien (ARD und ZDF, wie RTL usw.) eingesetzten Musiktitel aus den Musikcharts werden minutengerecht erfasst und um den Wert aus den Pauschalen angehoben.

Die Pauschalabgeltung greift dort, wo es unverhältnismäßig bzw. nicht möglich ist, eine im Playliste zu verlangen, wie die Kosten im Aufwand gegenüber einer Vergütung des wiedergegebenen Musiktitels unrentabel sind, hier individuell zu erfassen.

Karl-Heinz-Bandosz_Heja-BVB_1-403x400Die öffentliche Wiedergabe des Titel „Heja BVB“ im Gehör von 81.000 Berußen-Fans und BVB-TV seit nunmehr fast 43 Jahren zu jedem Heimspiel zweimal eingesetzt zu den insgesamt 10 eingesetzten Musiktiteln waren soweit die eingesetzten Musiktitel immer individuell zu erfassen. Dies individuelle Erfassung der eingesetzten Musiktitel war zu keiner Zeit für den BVB unzumutbar und rein aus organisatorischen Gründen möglich, eine Playliste zu erstellen.

Der immaterielle Wert der informellen Vereinshymne „Heja BVB“ des Erstliga spitzen Fußballvereins BVB, welches den BVB 42 Jahre von Sieg und Niederlage mit der Identifikation der Fans mit dem Lied begleitete, ist dem BVB und der GVL nichts wert! Dieses Lied hat mindestens den Rang eines Titels aus den Musikcharts! Er müsste genauso behandelt und honoriert werden. Es war immer zumutbar, diesen Titel zu erfassen, zu melden und zu vergüten! Es ist eine Frechheit und Unverschämtheit, diesem Liede seinen Stellenwert abzuerkennen und den hohen Rechtswert anderen Unberechtigten zu zusprechen. Diesen Wert tritt der BVB mit Füßen. Er scheint keinen Wert zu haben, weil der BVB nicht einmal hierfür 50.000,– € zahlen will!

Die Musikmafia hat sich so Vergütungswerte zugeschanzt, die ihnen nicht zustanden und nach Recht und Gesetz auch nicht zustanden.

Es ist ein Skandal, dass die pauschal erhobenen Zweitverwertungsvergütungen hier zur öffentlichen Wiedergaben des Titels „Heja BVB“ im Stadion des BVBs seit 1977 nicht erfasst wurden trotz sie über die Pauschale anderen Unberechtigten zuflossen, weil sich, so die Argumentation der GVL, sich hier die zum Sendeeinsatz in den Mainstream Medien gelangten Musiktitel spiegeln würden und eben dem BVB nicht zuzumuten sei, eine Playliste, die auf Wikipedia zu finden ist, zu fertigen.

Diese Sender, die nur wenige Zuhörer haben, mögen in der pauschalen Form die Urheber- und Zweitverwertungsrechte so abrechnen können, trotz diese selbst auch Playlisten führen und der bürokratische Aufwand heute gering ist, würden auch sie diesen Anspruch gerecht. Es wäre kein wesentlicher Mehraufwand und würde die, die im Musikbusiness nicht so erfolgreich sind, in ihrer geringen Marktstellung wenigstens ein wenig die ihnen zustehenden Urheberlizenzen und Zweitverwertungsrechte gewährleisten. Nein, diese geschöpften Geldwerte erhalten die, die in den Mainstream-Medien bereits reichlich absahnen konnten.

Wer_ist_Deutscher_Meister_01Der Titel „Heja BVB“ wird und wurde, da Vereinslied bzw. Hymne, im Stadion eingesetzt und finde kaum Sendeeinsätze in dem Mainstream-Medien! Also eine Spiegelung findet gegenüber des Mainstreams nicht statt. Hier wird gerade dargestellt, dass jenseits der Mainstream-Medien eine alternative Musikrichtung sich millionenfach etablieren kann und einer millionenfachen Hörerschaft bekannt wurde, von den Zweitverwertungsrechten ausgeschlossen werden kann. Das Repertoire aller Musiksender umfasst hunderttausende im Genre übergreifende Musiktitel. Das Repertoire aber des BVBs beschränkt sich auf wenige (10) Titel, wobei der Titel „Heja BVB“ als Vereinshymne über 42 Jahre zu jedem Heimspiel mindestens einmal bis zweimal zum Einsatz kommt. Es sind Millionen, die diesen Titel kennen, mitsingen und im Stadion gehört haben. Bei YouTube wurde der Titel 3.500.000-mal angehört! Es kann nicht sein, dass all dies nicht gewertet wird, nicht zu berücksichtigen sei, trotz der BVB zu jedem Heimspiel ca. 10.000,– € an die GEMA hierfür abführt, und nur der Musikmafia, die in den Mainstream-Medien ihre Erfolge feiert, hier als Profiteure von unserem Erfolg profitieren, weil es sich eigentlich nicht um zu ein geringwertigen zu vernachlässigendes Werte handelt, so dass wir so um unseren finanziellen und wirtschaftlichen Erfolg betrogen wurden, da ein Vereinslied eben permanent über viele Jahre vor großer Bühne öffentlich eingesetzt wird und eine Playliste, bei einem so geringen Repertoire im Stadioneinsatz, hätte erstellt werden können. Die GVL hätte wissen müssen, dass es auch Vereinshymnen gibt, die nur in Stadien zum Einsatz kommen. Die öffentliche Wiedergabe in den Zweitverwertungsrechten durfte hier nicht pauschalisiert erhoben werden, da sie den Rechteinhabern so einen nicht zu rechtfertigen Verlust bescheren. Die Kriterien waren hierfür nicht gegeben, da diese Pauschalisierung weder angemessen noch verhältnismäßig war/ist.

Der finanzielle Schaden über all die Jahre ist für uns hoch und liegt bei ca. 400.000, — €, da wir selbst auf diesen Erfolg marktwirtschaftlichen hätten reagieren können! Musiktitel, die alternativ in „Hinterzimmern“ eingesetzt, gespielt und gehört werden, werden unter dem Motto: nicht zu viel bürokratischer Aufwand für diese „Hinterbänkler“, diskreditiert und ihnen in Addition ein doch nicht geringer Wert entzogen, den sich die Musikmafia zurechnet und so den Wettbewerb verletzt, da hier die Erfolgstitel die weniger erfolgreichen Musiktitel um ihre Rechte bzw. Vergütungen betrügt! Hier wird die Marktmacht missbraucht, da unterstellt wird, dass ihre Lieder auch in der Peripherie eingesetzt würden und ihnen diese Vergütungen über die Pauschal ebenso zu stünden. Dass hier aber gerade jenseits mafiosenhafter Strukturen gerade nicht ihre Musiktitel eingesetzt werden, vernichtet bzw. schädigt die Musikmafia so ihre Konkurrenz. Da wird für die öffentliche Wiedergabe der informellen Vereinshymne „Heja BVB“ seit 42 Jahren zu jeden Heimspiel vom BVB heute ca. 10.000, — € an die GEMA zu Urhebern- und an Zweitverwertungs-rechten gezahlt und beim Urheber und Zweitverwertungsrechteinhaber kommt kein Cent an! Ist das nicht betrug, unfaire und kriminell!

15320100Der BVB hat mithin 42 Jahre das Lied „Heja BVB“ im Stadion intoniert, ohne direkt an uns die hierfür notwendigen Vergütungen zu entrichten! Der BVB hat vielmehr in unserer Unkenntnis des Erfolges des Liedes selbst diese Rechte genutzt, in dem der BVB über einen Mittelmann Tonträger und ein Buch für Peanuts-Lizenzen herausbrachte. Radar Music wollte die Rechte des Liedes an den BVB für 50.000, — € übertragen. Der BVB hat nurmehr für die bisherigen Peanuts-Tonträger-Veröffentlichungen den Markt gesättigt und ist nicht mehr am Erwerb der Rechte interessiert.

So wird man als Systemkritiker ausgebootet und um seinen Erfolg gebracht. In den Mainstream-Medien wären allein für die öffentlichen Wiedergaben des Lieder „Heja BVB“ im Dortmunder-Stadion über 42 Jahre, wer hat je einen Hit in den Mainstream-Medien über eine solche Zeitspanne gehabt, 200.000, — € vergütet worden. Das Wirtschafts- und Meiden-System hat sich die ganze Macht unterm Nagel gerissen! Und das Rechtssystem hilft ihnen dabei!

Deutschland ist für wahr ein kriminelles und verbrecherisches System!

„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das „System“ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.“

Hans Herbert von Arnim, Verfassungsrechtler …

Manfred Wehrhahn

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