Zum Gerichtstermin vom 29. Mai 2026

Landgericht Köln und Staatsanwaltschaft Köln
Luxemburger Str. 101. Am Justizzentrum 13
50939 Köln 50939 Köln
29. Mai 2026
14 O 141/25
Rechtsmittel und Richterablehnung zum Termin 29. Mai 2026 gegen die Verfahrensführung
Die Komplott-Methoden setzen sich fort! Der vorsitzenden Richter widersprach sich und dem Recht mehrfach. Die l舅ge der Verfahrelegen eine komplexe und umfassende Rechtskenntnis und belegen
Es wurde ein Urteil bzw. eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes von Köln zitiert, dass sehr sauber und genau urteilte, dass ich die Rechte wohl seit 1977 nicht habe. Mir selbst liegt das Urteil, die Entscheidung aber nicht vor. Dies trotz selbst wenn die Rechte nur passiv legitimiert gewährt worden wären, und dies sind sie zu mindestens, hätte eine an 50-zig Jahren andauernden Nutzung und Verwertung vorgelegen, die nicht beanstandet wurde und nie untersagt oder angezweifelt wurde.
Hiernach wurde dieses Lied fast 50-zih Jahren genutzt. Soweit hätte es keiner schriftlichen Vertragsunterlage zu den Nutzungs- und Verwertungsrechte bedurft. Aber, da ich die Idee und die Produktion des Liedes trug, standen mir die Rechte zu, wie dies Herr Hömig auch fast 50-zig Jahren mir auch zustand.
Das Gericht sieht und erkennen dies nicht, sondern ich muss beweisen nach 50-zig Jahren, dass ich die Nutzungs- und Verwertungsrechte redlich erworben habe. Diese Uneinsichtigkeit folgen folgende Gerichte: Landgericht Köln und Oberlandesgericht Köln, die die Rechte verletzend gegen mich und genutzt. Ich habe aber Beweise, wie Zeitungen und Buch-Veröffentlichungen vorgelegt u.w., die beweisen, dass der Sänger Karl-Heinz Bandosz im Studio war, Herr Zimmermann mit mir in einem Geschäftsverhältnis stand! Zeugnis: Birgit Lenzen aus Gerolstein, und den Mäzen Horst Mester aus Dortmund und den BVB benannt, die nie vorgeladen wurden.
Mit der Masterband Übergabe an das hier produzierende Unternehmen NEW BLOOD Schallplatten Manfred Wehrhahn gefertigte Liedes trägt die Legitimierung und Verwertung des Liedes inne und ist ohne viel Aufwand nach Rechtsfragen zu klären!
Der Sänger war: Karl-Heinz Bandosz
Die Richter haben sich diese Straftat von Herrn Hömig zu eigen gemacht. Vielmehr soll ich umfassende widerlegende Beweise vortragen, die Wider als wahr deklariert wurden auch dann nicht widerlegt werden müssen, wie ich diesen unwahren in Lug und Betrug vorgebrachten Aussagen nicht widerlegen kann, kist die Lüge ein Beweis, dass ich die Rechte habe, da er ansonsten nicht hätte Lügen müssen
Diese Aussage des Zeugen Hömig war bereits ein Beweis, dass mir die Rechte zum Lied seit 1977 zustehen und zustanden. Diese nachweisliche falsche Aussage durfte nicht gegen mich in Rechtsbeugung und Strafvereitlung im Amt genutzt werden und hätte von sich aus, gerade wegen der Verweigerung von Prozesskostenhilfe, einer Rechtsvertretung bedurft, die aber genau deswegen versagt wurde, um so zu dieser rechtswidrigen Entscheidung, mir meint die Nutzungs- und Verwertungsrechte entziehen zu können, zu kommen.
Unter jeglicher Rechtslage liegen hier Verfahrensfehler vor und weiter Lug und Betrug, die gegen mich seitens der Gerichte zu Unrecht und sozialer, finanzieller Not geführt haben und genutzt wurde, um mich finanziell und wirtschaftlich zu ruinieren und der Rechte zu entziehen.
Herr Hömig soll in diesen Methoden von den Rechtsverletzungen der GVL ablenken und die Drecksarbeit, mich fertig zu machen, übernehmen, um von der pauschal erhobenen rechtswidrigen GVL Vergütungsform für Musiktitel aus den Musikcharts und Mainstream-Medien, die nutzungsbasiert hätten erfasst und erhoben werden müssen, abzubringen, in dem Herr Hömig mir die Rechte im Komplott aller Staatsgewalten in jeglicher Form entreißt.
Die Bundesrepublik Deutschland verletzt massiv so Grund- und Menschenrechte und gewährt keine fairen Gerichtsverfahren mehr und missachtet die Gewaltenteilung.
Hiernach sind alle benannten wie unbekannte Personen in der Sache strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen.
Manfred Wehrhahn


Leave us a comment