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Mahnbescheid gegen Reiner Hömig

Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Landgericht Köln
Luxemburger Str. 101

50939 Köln

30. Februar 2026

10 O 21/23

Im Rechtsstreit 

Wehrhahn, Manfred ./. Hömig, Reiner

beantragt der Kläger:

  1. Das Lied „Heja BVB“ wurde widerrechtlich durch Herrn Hömig zur Nutzung und Verwertung an den Andryk Verlag GmbH übertragen. Dies ist sofort rückgängig zu machen. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen nicht bei Herrn Hömig.
  2. Es wurde widerrechtlich ohne Beweise und in Verletzung der Rechte gegenüber der GVL die mir bewilligten Vergütungen ab 2016 aus den Leistungsrechten von ca. 60.000,– € versagt, da sie von Rechtsanwalt Dr. Andryk und Reiner Hömig gesperrt wurden, in der Angabe, dass die Rechte ihnen zustünden.
  3. Der Andryk Verlag GmbH hat von EA Sports widerrechtlich 7.500,– Doller für die Vergabe von Lizenzen für das Lied „Heja BVB“ von 3 Jahre erhalten, die dem Verlag nicht zustehen.
  4. Alle Gerichtsverfahren vor deutschen Gerichten in der Sache waren willkürlich und rechtswidrig. Sie haben hohe Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten von mehr as 40.000,– € + unsere Aufwendungen von 30.000,– € und weiteren Aufwendungen, wie Porto für Briefe und Büromaterial erzeugt.
  5. Die ohne Rechtssubstanz von Dr. Andryk eingeleiteten Verfahren begründen sich letztendlich auf die betrügerische und gelogene Zeugenaussage von Reiner Hömig 2025, der nach fast 50 Jahre (1977) seiner kooperativen Zustimmung und zur Veröffentlichung, Promotion und Produktion des Liedes durch das Label „NEW BLOOD Schallplatten Manfred Wehrhahn zutrug und äußert, dass die von ihm gemachten Interpreten-Angaben gegenwärtig falsch seinen, dass der Sänger Karl-Heinz Bandosz nicht im Studio gewesen sei und das Lied „Heja BVB“ nicht eingesungen sondern seine Crew den Chorgesang eingesungen habe zu dem Zeitpunkt, dass die Rechtslage, um mir die Nutzungs- und Verwertungsrechte zum Lied entziehen zu können, dies fordert, dass der die Nutzungs- und Verwertungsrecht habe, der das Lied auf seine Kosten und seinen  Aufwendungen produziert hat.  Dies verlangt andere Interpreten des Liedes,  die der Produzent selbst bezahlt und organisiert haben will, und da der Sänger und weiter Mitwirkende verstarben und auch nicht als Zeugen gehört wurden, ging die Lüge und der Betrug ohne Analyse der Originalaufnahme durch. Wieso fast 50-zig Jahre die Interpreten-Angaben mit dem Sänger Karl-Heinz Bandosz zutrafen und so urplötzlich nicht mehr zutrafen, dieser Frage ging das Gericht nicht nach. Selbst seinem Rechtsanwalt und Labeleigner gab Herr Hömig noch 2023 zu der Veröffentlichung des Liedes den Sänger Karl-Heinz Bandosz an.
  6. Die vielen unsinnigen Gerichtsverfahren oder ihr Begründungen trugen die Absicht uns Gregor Arz und mich in den Ruin und finanzieller Not zu treiben, um sodann der deutschen Justiz ausgeliefert zu sein. Prozesskostenhilfen wurde jetzt mit fadenscheinigen Gründen angelehnt.
  7. Es wurden unwahre und falsche Rechtsdarstellungen gegenüber Dritter abgegeben zum Beispiel an EA Sports, zumal wir bereits Jahre zuvor EA Sports Lizenzen erteilt hatten, wovon Dr. Andryk Kenntnis erlangt hatte. Weiter wurde das Image zu meiner Person und dem Unternehmen massiv durch diese Lügen und Betrügereien einen Schaden zugefügt.
  8. Die zweifelhafte Aussage des Zeugen Hömig, die zu mindestens weitere Recherchen und Untersuchungen verlangt hätte und Fragen aufzugreifen waren, belegen, dass die deutsche Justiz meine Grund- und Menschenrechte auf faire und rechtsstaatliche Verfahren verweigert und mich politisch verfolgt. Es werden mir jedenfalls keine rechtsstaatlichen Verfahren gewährt, sondern werde ich dank der „kritischen“ Berichterstattung über diese so begünstigenden Machenschaften der Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten, wie die Russland und China unterstellt wird, verfolgt und geschädigt.
  9. Es wurden keine Beweis vorgelegt. Ich hatte Medienberichte vor, die der Zeugenaussage von Herr Hömig widersprachen. Zu Interviews sagte Herr Hömig, dass er sich sehr gut an den Sänger im Studio erinnere und dass er für mich 1977 gearbeitet habe. All das wird gerichtsseitig ignoriert. Die Gerichtsverfahren in der Sache sind alle schikanös, parteiisch, voreingenommen und willkürlich.

Ich beantrage und fordere:

  1.  80.000,– € steuerfrei für den über Jahre entstandenen Schaden und den Aufwendungen.
  2. Die Streitstellung zum Lied „Heja BVB“ bei der GVL in Berlin sofort aufzuheben.
  3. Herr Hömig trägt die Kosten des Verfahrens.
  4. Herr Hömig nimmt alle Forderungsansprüche, die er gegen mich, Radar Music und Gregor Arz, der überhaupt nicht Rechteinhaber ist, zurück und löscht meinen Schufa-Eintrag zum Vermögensverzeichnis.
  5. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird stattgegeben.
  6. Meine Anträge sind uneingeschränkt stattzugeben.

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Manfred Wehrhahn

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