Verbrechersystem Deutschland
Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Landesgericht Köln
Luxemburger Str. 101
50939 Köln
19. März 2026
14 O 141/25
14 O 307/23
Ich nehme, dass mir zustehende Rechtsmittel zum Beschluss vom 16.03.2026 der Richterablehnung, wahr!
Die Verfahren 14 O 307/23 und 14 O 141/25 sind parteiisch einseitig zum Vorteil des Urhebers ausgelegt und interpretiert worden. Diese erlassenen Beschlüsse und Urteile sind rechtswidrig zu den Beweismitteln u. s. Beweisen, wie Presseberichten und der Rechtslage nach, in Rechtsbeugung entschieden worden.
Die Verfahren sind nachweislich in Willkür und Schikane ergangen. Sie hatten eine hohe Erfolgsaussichten zu meinen Gunsten, wenn mir rechtsstaatliche Verfahren gewährt würden. Die Vinyl-Single des Liedes Heja BVB“ hätte von einem staatlich zugelassenen Akustiker analysiert werden müssen, ob die Angaben von den Zeugen Hömig, aller Unkenrufe zum Trotz, der Wahrheit entsprachen. Die Entscheidungen der beschuldigten Richter zur Rechtsbeugung sind wider vorgelegter Beweismittel nicht berücksichtigt worden. Hierzu erfolgt ein in Arbeit befindliche chronologische Abhandlung, die die Rechtsbeugungen beweisen und belegen werden.Wesentlich ist, dass Herr Hömig kooperativ meine Rechte-Wahrnehmung gegen die GVL förderte und ohne Beanstandungen mir die Nutzungs- und Verwertungsrechte seit 1977 uneingeschränkt zugesprochen hat. Er hat mir mit der Bandübergabe, das von mir finanzierte und organisierte Musikprodukt „Heja BVB“ mit dem Sänger Karl-Heinz Bandosz u. w. Interpreten, die von BVB benannt waren, wie auf den Laben „NEW BLOOOD Schallplatten“ ersichtlich ist, die Nutzungs- und Verwertungsrechte übertragen. Was auf dem Label steht, ist auch drin! Herr Hömig hat mehrfach die Labelangaben bestätigt.
Die Glaubwürdigkeit des Zeugen Hömig wird soweit unglaubwürdig, wie er fast 50-zig Jahre die Labelangaben ohne Beanstandungen hinnahm und auch öffentlich gegenüber der Presse für gegeben erklärte.
Meine Rechtswahrnehmung zum Lied „Heja BVB“ jetzt als falsch zu deklarieren, kann nur die Absicht tragen, sich die Nutzungs- und Verwertungsrechte anzueignen zu „müssen“, um so seinen Fehler, mir die notwendigen Informationen zur Klage gegen die GEMA und GVL gegeben zu haben, auszumerzen.


Das bereits so und so betrügerische Handlungen unter falschen Angaben der Interpreten gar strafrechtlicheHandlungen sind nd seine Glaubwürdigkeit stark in zweifel setzt, interessiert die Richter nicht. Im Fokus lag der Entzug der Rechte am Lied „Heja BVB“. Eine kritisch. Einschätzung stand dies im Wege, um die GVL aus der Schusslinie zu nehmen, wie dies die Gerichte begünstigen, wird nicht nachgegangen.
Mit der Bandübergabe waren und sind die Nutzungs- und Verwertungsrechte zum Lied „Heja BVB“ seit 177 bei mir! Es spielt auch keine Rolle, wer, wie und so weiter unter welchen Konditionen das Lied produziert hat. Mit der Übergabe des Master-bandes werden die Rechte übertragen!
Ich bin seit 1.10.2024 chronisch an Krebs erkrankt. Ich hatte seit November 25 bis zum 2.2.26 zur Uniklinik Köln eine Strahlentherapie, die mich schwer schwächte und teilweise außer Gefecht setzte. In soweit bin ich gegenwärtig nicht im Stande, mir einen Rechtsanwalt zu suchen.
Ihre Strategie liegt darin, mich genau in diese Position zu treiben, dass ich mich nicht mehr wehren kann. Ich wurde in einer Vielzahl von unsinnigen Verfahren verwickelt, die mir/uns viel Geld abverlangten, bis wir pleite waren und dann gewissen Auflagen und Formalismen , wie Anwaltszwang usw., nicht mehr nach-kommen konnten. In diesem Moment wurde Prozesskostenhilfe verweigert. Anstatt eine Gleichstellung und vertretbare Rechtsposition gewähren, gab es keine Erfolgsaussichten mehr und wir/ich den Rechtsweg entzogen.
Die Beweisführung zu den sich widersprechenden und widerlegten der Logik, der kaufmännischen Regeln und Vernunft entzogenen Aussagen von Herrn Hömig wurde sträflich seitens des Gerichtes vernachlässigt und gegen mich eingesetzt und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft zumal erst im letzten Moment des Verfahrens Herr Hömig nach fast jahrelangen Gerichtsverfahren und seit 1977 erfolgter Musikproduktion des Liedes „Heja BVB“ er mit seiner Aussage kam, dass der Sänger Karl-Heinz Bandosz nicht im Studio gewesen sein und seine Crew das Lied eingesungen haben soll. Dies nach fast 50-zig Jahren und langen über Jahre hinweg gehenden kostenintensiven Gerichtsverfahren und im Widerspruch zu vielen Hitlisten und Presseartikeln.
Seit fast 50-zig Jahren tragen die vorgenannten Rechte das Label „NEW BLOOD Schalllatten Manfred Wehrhahn“, was nur in der Form gewürdigt werden kann, wie der Richter am Landgericht Berlin dies formulierte: „Was will der denn jetzt noch“! Gemein war Dr. Andryk, der Rechtsanwalt, der meine Rechte, die er von Herrn Hömig rechtswidrig erhielt, jetzt nutzt und vermarktet!
Ich lehne die in der Sache urteilenden Richter Dr. Koepsel, Dr. Kronenberg, Dr. Barth, Dr. Eßer de Siva, Heck und Büch wegen vorsätzlicher Strafvereitlung, Rechts-beugung, die ebenso zum Gerichtstermin 28.05.2026 vor dem Landgericht Köln ab, da sie nicht nach rechtsstaatlichen Kriterien urteilen und die Verfahren ausrichten, sondern zu meinem Schaden in krimineller Weise Rechte verletzen und beugen.
Unter diesen massiven eher Nazimethoden ausgerichteten Verfahren werden mir zustehenden Rechtsmittel in einer Willkür und Beliebigkeit einfach verweigert und versagt!
Wenn es keine Rechtsmittel mehr geben sollte, so greift die Bundesverfassungs-Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
Mein Plädoyer:
Die gesamten Gerichtsverfahren vorm Landgericht Berlin, Kammergericht Berlin, Landgericht Köln und Oberlandesgericht Köln gegen den Bundesverband Musikin-dustrie e. V., der GEMA und GVL, Rechtsanwalt Dr. Andryk und den Andryk-Verlag GmbH sind unter Rechtsbeugung erfolgt und bezeugen eine systemkonforme und Gewalten übergreifende Vorgehensweise, die einem Rechtsstaat zuwider ist. Hiernach kann auch die Judikative durchweg abgelehnt werden.

Die Rechtsverletzungen sind in krimineller Manier, in lancierten Weise, strategisch subtil zu den Grund- und Menschenrechte inszeniert worden! So kann Dr. Andryk meine Rechte zum Lied „Heja BVB“ z. B. gegenüber EA-Sports nutzen im Wissen, dass dies widerrechtlich und strafrechtlich ist, während mir untersagt wird, diese Machenschaften öffentlich zu machen und mit hohen Verfahrenskosten belastet werden, wie ich nicht mitbekomme, wie sie überhaupt entstanden sein können.Zum Verfahren gegen die GVL vor dem Landgericht Berlin galten zu mindestens anfänglich noch rechtsstaatliche Verfahrenspraktiken, aber bereits zu diesem Verfahren wurde von der GVL am Verfahrensausgang manipuliert. Erst sollte eine Gütevereinbarung stattfinden, deshalb war ich zu meinen Rechtsanwalt ja selbst vor dem Landgericht Berlin vorgeladen worden, aber diese Güteverhandlung fand über Nacht plötzlich nicht mehr statt, nach dem mein damaliger Rechtsanwalt aus Köln am Abend zuvor noch ein Mandaten in Berlin aufgesucht hatte. Der Richter wusste schon Bescheid und begann gleich mit der Sache und hörte sich die Gründe, warum durchweg zu allen Ligen und allen Fußballvereinen, die gleichen Regeln der pauschalen Abgeltung von intonierten Liedern in deren Stadien gelten müsse, an!
Er äußerte, dass dies aber nicht für die 1. und 2. Fußball Bundesliga gelten kann, da die wenigen dort meist immer die selben wiederkehrenden Fangesänge intonierten Vereinslieder, hier im Dortmunder Stadion im Schnitt 12 Lieder, nutzungsbasiert erfasst werden können, da sie einen sehr hohen Stellenwert innehaben und von einer hohe Langlebigkeit sind. Ferner sind die bisherigen Begünstigten nicht die Berechtigten dieser pauschalen Vergütungen, da es ja nicht einmal ihr Genre und Repertoire ist, das intoniert wird. Nun warf die GVL plötzlich ein Formular „Direktvergütung“ in den Raum, von dem ich zuvor noch nie gehört hatte. Es sollte festschreiben ab wann über dieses Formular Vergütungsansprüche gewährt würden. Dieses Formular war aber überhaupt nicht vertrag relevant, da nicht klar war, wie die Vergütungen überhaupt erfasst würden.
Ich will mich über die Rechtsverletzungen zu Landgerichtsverfahren vor dem Landgericht Köln zu Unterlassungen von Äußerungen meinerseits und am Oberlandesgericht Köln nicht auslassen, dass sie gedacht und inszeniert wurden, um mich finanziell zu ruinieren, eigentlich peripher sind, um mir das Recht auf Prozesskosten versagen zu können , damit ich keinen Rechtsanwalt finde, der wegen angedrohter Erfolglosigkeit des Verfahren, nicht zu finden sei dürfte, und somit zu einem Versäumnisurteil, das in Willkür und Beliebigkeit ergeht, so die Rechte meint mir entziehen zu können.
Worauf würde das Gericht dies begründen. Natürlich auf die Zeugenaussage von Reiner Hömig. Der vor Gericht 2025 gesagt hatte, dass der Sänger Karl-Heinz Bandosz 1977, also vor 49-zig Jahren, nicht im Studio gewesen sei und somit auch das Lied nicht eingesungen haben soll. Das Lied „Heja BVB“ wurde von seinem Crew-Chor eingesungen und von ihm bezahlt und zeichnet ihn als Produzenten aus. Belege usw. legte er nicht vor.
Eine solche Lied-Variante gibt es überhaupt nicht. Herr Hömig wäre GEMA ver-pflichtet gewesen, diese Lied-Variante zu melden. Hat er nicht! Das Lied gibt es überhaupt nicht! Allenfalls kann diese Änderung an den Interpreten zu meiner Auftragsproduktion vorgenommen worden sein. Dies trifft aber ebenso nicht zu, da ich mich erinnere und aus Gesprächen mit dem Sänger Karl-Heinz Bandosz erfuhr und ich ihm 1977 sein Honorar zahlte, dass er im Studio war, zumal er vom BVB und den Kettenfabrikanten Horst Mester aus Dortmund als Sänger vorgegeben war. Herr Hömig erklärte öffentlich, dass er für mich 1977 gearbeitet hätte, also das Lied geschaffen habe und sich gut an den Sänger erinnern könne.
Das Gericht hätte umfangreiche Ermittlungen durchführen müssen, wie es sein kann, das fast 50-zig Jahre ein Lied unter seinen Label-Angaben auf den Markt sehr erfolgreich ist ohne das dies je irgendwer zu den Label-Angaben reklamiert hätte, da sie ja falsch sein müssten und zu in vielen Buch- und Zeitungsartikel immer auf den Sänger Karl-Heinz Bandosz hingewiesen wurde.
Herr Hömig konnte zu seiner Vernehmung die Namen seiner CREW nennen, die er sicherlich nicht nur zu diesem Liede eingesetzt haben will, sondern über Jahre hinweg mit ihnen in Kontakt stand. Mit Wolfgang Petry führt er einen Musikverlag bis heute. Also, wer so meint die Wahrheit gefunden zu haben, hat das Recht gebeugt. Die Namensnennung ist hier ein Beleg, dass er die Wahrheit spricht, so das Urteil. Dass er die Besetzung der Mitwirkenden zum Lied „Heja BVB“ seit 1977 nicht korrigiert, belegt bereits Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit. Er gibt selbst seinen Rechtsanwalt die Labeldaten weiter: Sänger: Karl-Heinz Bandosz. Er ist unglaubwürdig und macht Aussagen, die seinen Interessen heute dienen sollen, sich die Nutzungs- und Verwertungsrechte zum Lied anzueignen.
Keine Fragen, keine Beweisvorlagen, einfach keine kritischen Nachfragen und Reaktionen auf seine Äußerungen, keine Recherchen, keine Begutachtungen, selbst meine Rechtsanwältin findet keine Worte derart auf diese Zeugenaussage, die so viele Fragen stellt und Möglichkeiten führt, um das Lied, das Dr. Dr. Andryk unter der gleichen Label Angabe 2023 erhielt, wie ich 1977: Sänger Karl-Heinz Bandosz.
Er kann sich zu seinen Lügen und Betrügereien des Schutzes der Staatsgewalten versichert sein, die mich zerstören, mundtot und gefügig machen wollen.
Allerdings lasse ich mich nicht von mit den Axt-Handlungen gefügig machen.
Ich gehe keinen Vergleich, keine gütliche Vereinbarung mit den Andryk-Verlag GmbH oder Rechtsanwalt Dr. Andryk ein, weil diese Methoden nicht die meinen sind. Und jegliche rechtsstaatlichen Qualifikationen vermissen lassen.
Ich lasse mich ebenso nicht vor der Judikative wie ein Verbrecher vorführen und behandeln. Ich lehne die am Verfahren beteiligten Richter zum Termin 28.05.2026 vorm Landgericht Köln wegen schwerwiegender krimineller staatsfeindlicher Rechtsverletzungen ab.
Eigentlich ist das Verfahren 14 O 141/25 und 14 O 307/23 vor dem Landgericht Köln abgeschlossen, wie ich Rechtsmittel in der Instanz Oberlandesgericht Köln mit rechtsfähigen Bescheid eingelegt habe, um mir den Weg zum Bundesverfassungs-gericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ermöglichen, was eigentlich keinen erneuten Termin vor dem Landgericht Köln generieren konnte.
Und warum das Ganze? Es geht um die seit 1977 fälligen Vergütungen der GEMA für den Komponisten und Texter, Reiner Hömig, der übrigens mir zu seinem Stadionbesuch 2018 in Dortmund überhaupt die notwendigen Informa-tionen zur Klage gegen die GVL zutrug und eigentlich nunmehr gegen seine Rechte streitet. Dieser anfängliche Streit war beiderseitig gegen die GEMA und GVL gerichtet und von Herrn Hömig einst inszeniert worden.
Ich stelle mir bisweilen die Frage, warum gerade Herr Hömig so schwer erkrankt war? Und sodann gegen mich auftrat mit dem ich zuvor kooperativ zusammenge-arbeitet hatte. Wir pflegten einen freundlichen und fairen Umgang, was erst zum Mandat an Dr. Andryk und der Klage gegen der GVL umschlug.
Diese Staatsmonopole der Einflussnahme und Schönfärberei einer heilen Welt auf den Bürgern zur Indoktrination und psychischer „Befriedigung“ von Unzufrieden-heit und Frust in der Verflechtung mit den Massenopiaten, Mainstream, Kultur, Musik und Sport/ Fußballvereinen der 1. und 2. Fußball Bundesliga zu nutzen, zum Wandel und Verneblung der Realität negativer Gefühle in Lebensfreude zu verkehren, an gegen gibt es keinen Sieg.
Sie haben eine staatliche Stellung, die auch über Leichen geht. Die GVL ist für das Verwertungsrecht zum Liedes, „Heja BVB“ zuständig. Sie gibt vor, sich unparteiisch und faire für diese Rechte einsetzen zu wollen, dass die wirklich Berechtigen ihre Vergütungen erhalten, weil der 1. und 2. Fußball Bundesliga zuzumuten ist, nutzungsbasiert die intonierten Lieder zu erfassen und zu vergüten!
Die bestehende pauschale Abgeltung stecken sich die intonierten Hits aus dem Mainstream-Medien in ihre Taschen. Das Landgericht Berlin hat geurteilt, dass die bisherigen pauschalen Abgeltungen alleine im Wert von 250.000,– € zum Lied „Heja BVB“ Karl-Heinz Bandosz seit 1977 zur Intonierung im Dortmunder Stadion als Vereinshymne rechtswidrig war/ist. Es waren nutzungsbasiert diese Lieder zu vergüten. Also ein Akt des Betruges! Dies will man natürlich nicht öffentlich haben.
Wenn mir die Rechte entzogen würden oder ich versterben würde, ist die Sache vom Tisch. Dann mal ein langes Leben!
Manfred Wehrhahn


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