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Sind wir in einer Diktatur?

Der Urheber und Produzent des Liedes , Reiner Hömig, hat 1977 zu meinen Konditionen das Lied „Heja BVB“ geschaffen und produziert. Es gab angeblich nur eine Variante zum Lied Heja BVB, die er mir per Masterband übertrug mit den Angaben: Sänger Karl-Heinz Bandosz und den Seniorenclub des BVBs.

Herr Hömig fuhr 2018/19? ins Dortmunder Stadion, weil er ergründen wollte, warum er keine GEMA-Vergütungen zu der Intonierung des Liedes „Heja BVB“ ins Dortmunder Stadion seit 1977 erhielt,

Er sprach mit dem Stadionsprecher, Herrn Dickel, und erfuhr detaillierte Informationen von ihm, die er an mich unter Zeugen weitergab, weil er wusste, dass ich ebenso keine GVL Vergütungen erhielt, was belegt, dass er mir die Nutzungs- und Verwertungsrechte zum Lied „Heja BVB“ zugestanden hatte.

Diese hinreichenden detaillierten Informationen reichten aus und sind ein Beleg strafrechtlichen Handels der GVL und GEMA, die sich Nutzungs- und Verwertungswerte jenseits ihres Genres und Repertoire der Musikindustrie zugeschanzt haben, sodass die, denen die Vergütungswerte zustehen, leer ausgehen. Ich hatte  eine Feststellungsklage beim Landgericht Berlin eingelegt, weil die GVL nutzungsbasiert seit 1977 hätte das Lied „Heja BVB“ abgelten müssen. Es ist ebenso nicht das Genre und Repertoire derer, die auf ihre generierten Sendeminuten zur populären Musik aus dem Mainstream Medien diese Pauschalvergütung auf den dorten Minutenwert zugeschlagen bekommen. Dies sind ebenso schwerwiegende Verstöße gegen Wettbewerbsregeln.

Das Landgericht Berlin hat richtig und zutreffend entschieden, dass den Fußballvereinen der 1. und 2. Fußball-Bundesliga möglich ist, die in den Stadien wenigen und fast immer dieselben intonierten Lieder zu erfassen und zu vergüten.

Der Bundesverband Musikindustrie e. V. begeht Rechtsverletzungen, wenn sie über die GVL duldet, dass zu den intonierten Vereins- und Fußballliedern in den Stadien der 1. und 2. Fußball-Bundesliga diese pauschal abgelten lässt. Das Landgericht Berlin hat festgestellt, dass dies rechtswidrig sei. Es ist den Fußballvereinen der 1. und 2. Fußball-Bundesliga zuzumuten nutzungsbasiert die dort intonierten Lieder zu erfassen und zu vergüten.

Die GVL gab an über  das suspekte Formular  „Direktvergütungen“ ab 2016 nutzungsbasiert, oder wie auch immer, Vergütungen auszukehren, was aber nicht geschahr, weil der Urheber und Produzent die Ausschüttung in Streit stellte.

Mir wurde der Krieg erklärt!

Nur plötzlich wandelte sich der bisher freundliche, umgänhliche Urheber des Liedes „Heja BVB“, Reiner Hömig, um 180 Grad. Er wurde mein Gegner. Er will mir die Rechte der Nutzung und Verwertung entreißen. Denn wenn ich keinen Vergütungsanspruch mehr habe, ist die Sache gegen die Musikindustrie vom Tisch!

Reiner Hömig legte über seinen Rechtsanwalt zig unberechtigt Unterlassungsklagen und einstweilige Verfügungen ein, die mich zermürben und finanziell ruinieren sollen.

Die vom Urheber und seiner Rechtsvertretung eingereichten Unrechtsurteile der Unterlassung im Rechtsmissbrauch, die der Wahrheit und der freien Meinungsäußerung unterliegen, machte ich öffentlich, was mir untersagt wurde. durch teure Unterlassungsklagen usw.! Meine Aussagen entsprachen der Wahrheit. Verfahren wie in der ehemaligen DDR!

Nach entlos langen Jahren zu meiner Klage, entgegen derer vom Urheber eingereichten, die in wegen Stunden rechtswidrig entgingen, vor dem Landgericht Köln wurde der Zeuge Hömig, der durch seine schwere Corona und anderen Erkrankungen schwer angeschlagene schien, vernommen. Er behauptet, dass der Sänger Karl-Heinz Bandosz überhaupt nicht im Tonstudio gewesen sei und seine Crew das Lied eingesungen habe. Somit habe er als freier Produzent die Rechte am Lied. Bei der GEMA werden 3 Lied-Varianten angezeigt, die alle den Sänger Karl-Heinz Bendosz ausweisen. Das Lied mit der Crew von Herrn Hömig gibt es überhapt nicht!

Selbst seinen Rechtsanwalt, der selbst Label-Eigner ist, hat er diese Rechte 2023 übertragen, wie er mir 1977  Nutzungs- und Verwertungsrechten zur  Masterband-Übergabe unter den Angaben mit den Sänger Karl-Heinz Bandosz und als Chor den Seniorenclub des BVBs übergab, so übergab er meine Lied-Variante weiter. Er legt kein Beweismittel zu seiner Behauptung vor und das Gericht prüft bzw. begutachtet das Originallied nicht. Die Angaben seit 48zig Jahren, die ja unwahr sein sollen, weil der Sänger das Lied nicht eingesungen haben soll, erklärt die Nutzungs- und Verwertungsrecht meines Liedes „Heja BVB“ rechtswidrig bzw. überführt dies den Urheber der Lüge und Unwahrheit!.

Das Gericht hätte Gutachten usw. bezüglich der Erkrankungen von Herrn Hömig einholen oder ihn vereidigen müssen, wie das Lied „Heja BVB“ fachmännisch untersuchen lassen müssen.

Die gesamten Verfahren unterliegen der Rechtsbeugung und sind ein Beleg, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Rechts- und Sozialstaat mehr ist.

Die Strategie ist die, dass ich in finanzieller Armut und Verelendung gebracht werde, damit ich unter jeglichen Konditionen um einen billigen Vergleich mit dem Urheber und Produzenten betteln eingehen möge. Die GEMA und die GVL müssen raus aus der Sache, und da ist jedes Mittel recht!

Darüber, dass Menschen in Deutschland wieder subtil in einer nicht strafbaren Form getöte werden, wie durch Wohnungsverlust, hungern und weiteren physischen und psychischen Schädigungen, dazu unser Rechts- und Sozialsystem missbrauchen, berichten die Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten natürlich nicht, trotz sich hierauf die Zwansgebühren begründen.

Ich werde in Not und wohl auch in den Tod getrieben.

Manfred Wehrhahn

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