Scheint es, dass die Staatsanaltschaften diese schwerwiegenden Straftaten Decken?
M.Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln
Am Justizzentrum 13
50939 KÖLN
27. September 2026
31 E – 3.6625
Sehr geehrter Willuhn,
würden Ihrerseits und Ihrer Kollegen unparteiisch nach unserer Verfassung Ermittelungen gegen die beschuldigten Richter am Landgericht Köln (14 O 307/26 u. 14 O 141/25) und gegen den Zeugen Hömig in Vertretung durch Rechtsanwalt Dr. Andryk bewiesenen Straftaten aufnehmen, könnten folgende Straftaten zutage:
1. Strafanzeige wegen Falschaussage:
Eine uneidliche Falschaussage vor Gericht ist eine Straftat nach § 153 StGB und wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Sie können bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Verdachts der falschen uneidlichen Aussage (oder des Meineids, falls der Zeuge vereidigt wurde) erstatten. Reiner Höimg
2. Die Strafvereitelung im Amt nach § 258a des Strafgesetzbuches (StGB) ist ein sogenanntes echtes Amtsdelikt. Sie stellt eine qualifizierte, also schwerer bestrafte Form der normalen Strafvereitelung dar. Das Gesetz schützt hierbei die staatliche Strafjustiz davor, von den eigenen Amtsträgern blockiert oder manipuliert zu werden. Richter zu den Verfahren 14 O 307/22 und 14 O 141/25 wie Richter am Oberlandesgericht Köln zu den jeweiligen Berufungsverfahren.
3. Die Verzögerungsrüge (§ 198 GVG)
Dies ist das offizielle und wichtigste gesetzliche Instrument, wenn ein Verfahren unangemessen lange dauert.
4. Die Untätigkeitsbeschwerde
Bleibt das Gericht über einen ungewöhnlich langen Zeitraum ohne sachlichen Grund komplett untätig, kann eine Untätigkeitsbeschwerde erhoben werden.
5. Befangenheitsantrag (nur in Extremfällen)
Eine reine Verfahrensverzögerung reicht für einen Befangenheitsantrag gegen den Richter in der Regel nicht aus. Nur wenn konkrete Tatsachen den Verdacht untermauern, dass die Verzögerung und Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung auf einer unsachlichen Einstellung, Willkür oder bewussten Benachteiligung Ihrer Person beruhen, kann ein Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit Erfolg haben.
1. Typische Anzeichen für eine willkürliche PKH-Ablehnung
· Vorwegnahme der Beweisaufnahme: Das Gericht lehnt PKH ab, weil es einer Partei nicht glaubt, obwohl die Klärung einer schwierigen Tatsachenfrage eigentlich erst über eine Zeugenbefragung oder ein Gutachten im Hauptprozess erfolgen müsste.
· Unerfüllbare Hürden bei schwierigen Rechtsfragen: Wenn eine Rechtsfrage komplex, ungeklärt oder in der Rechtsprechung umstritten ist, muss PKH gewährt werden. Das Gericht darf eine schwierige Rechtsfrage nicht einfach im PKH-Verfahren zulasten des Mittellosen entscheiden.
· Ignorieren des Vortrags: Das Gericht übergeht wesentliche Argumente oder Beweisangebote des Antragstellers komplett und stuft die Klage pauschal als „aussichtslos“ ein.
Weiteres in der Klageschrift
Wesentlich: Die Strafanzeige gegen Reiner Hömig liegt Ihnen länger in Untätigkeit vor. Die Strafsache gegen die Richter am Landgericht und Oberlandesgericht Köln, die die Falschaussage von Herrn Hömig vereitelt haben, liegt dem Bundesgerichtshof vor!
Verfahren:
Der Generalbundesanwalt – wegen Strafvereitelung im Amt von Richtern des Land- und Oberlandesgericht Köln 2 AR 216/26
Bundesgerichtshof – 2. Strafsenat 2 AR 261/26
Deutscher Bundestag – Petitionsausschuss Pet 4-21-3005-007929
Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2106/26
Manfred Wehrhahn


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