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GVL rechtfertig seine Vergütungssperre zu meinen Vergütungsanspruch wegen Straf-Handlungen Dritter!!

Der Bundesverband Musikindustrie e. V. (GVL) begründet seine Sperre der nutzungsbasierten Vergütungen für das Lied „Heja BVB“ seit 2016 wegen kriminellen Handlungen des Urhebers und des kreativen Mitwirkenden, Reiner Hömig, und durch Strafvereitelung im Amt von Richtern des Landgerichtes Köln und des Oberlandesgerichtes Köln zu dem im Dortmunder Stadion intonierte Lied „Heja BVB“ (Einlaufhymne) des BVBs. 

Das mir die Nutzung und Verwertung des Liedes zustanden bzw. zustehen, wies das Recht alleine wegen der Zeitspanne u. a. Ereignissen zwischen Veröffentlichung und des Unterlass der Nutzung und Verwertung 2023 hin.

Mehr auf den folgenden Webseiten zu diesen Thema!

Ich erwarte die sofortige Aufhebung dieser unberechtigten kriminellen Vergütungssperre!

 

Manfred Wehrhahn

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