Manfred Wehrhahn gegen Reiner Hömig
Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Landgericht Köln
Luxemburger Str. 101
50939 Köln
30. Februar 2026
10 O 21/26
Im Rechtsstreit
Manfred Wehrhahn ./. Reiner Hömig
beantragt der Kläger:
- Das Lied „Heja BVB“ wurde widerrechtlich durch Herrn Hömig zur Nutzung und Verwertung an den Andryk Verlag GmbH übertragen. Dies ist sofort rückgängig zu machen. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen nicht bei Herrn Hömig.
- Es wurde widerrechtlich ohne Beweise und in Verletzung der Rechte in krimineller Manier gegenüber der GVL die mir bewilligten Vergütungen ab 2016 aus den Leistungsrechten des Lieder „Heja BVB“ zur Intonierung im Dortmunder Stadion eit 1977 von ca. 60.000,– € versagt, da sie von Rechtsanwalt Dr. Andryk und Reiner Hömig gesperrt wurden, in der Angabe, dass die Rechte ohne eines einzigen Beweises ihnen zuständen. Eine richterliche rechtskräftige Entscheidung gibt es bis heute nicht, die Herrn Hömig die Rechte der Nutzung und Verwertung zusprechen.
- Der Andryk Verlag GmbH hat wahrscheinlich von EA Sports widerrechtlich 7.500,– Doller für die Vergabe von Lizenzen für das Lied „Heja BVB“ von 3 Jahre erhalten, die dem Verlag nicht zustehen.
- Alle Gerichtsverfahren vor deutschen Gerichten in der Sache waren will-kürlich und rechtswidrig. Sie haben hohe Rechtsanwalts- und Verfahrens-kosten von mehr als 40.000,– € + unsere Aufwendungen von 30.000,– € und weiteren Aufwendungen, wie Porto für Briefe und Büromaterial, erzeugt.
Die ohne Rechtssubstanz von Dr. Andryk eingeleiteten Verfahren begründen sich letztendlich auf die betrügerische und gelogene Zeugenaussage von Reiner Hömig 2025, der nach fast 50 Jahre (1977) seiner kooperativen Zustimmung zur Veröffentlichung, Promotion und Produktion des Liedes auf verschiedenen Labels durch das Label „NEW BLOOD Schallplatten Manfred Wehrhahn zutrug und äußert, dass die von ihm gemachten Interpreten-Angaben gegenwärtig falsch seinen, dass der Sänger Karl-Heinz Bandosz 1977 nicht im Studio gewesen sei und das Lied „Heja BVB“ nicht eingesungen sondern seine Crew den Chorgesang eingesungen habe zu dem Zeitpunkt, dass die Rechtslage, um mir die Nutzungs- und Verwertungsrechte zum Lied entziehen zu können, äußert und dies rechtlich fordert, dass der die Nutzungs- und Verwertungsrecht habe, da er das Lied auf seine Kosten und seinen Aufwendungen produziert habe. Fast 50-zig Jahre war alles in Ordnung, dass ich die Nutzungs- und Verwertungsrechte ausübte. Die Enteignung der Nutzung und Verwertung verlangt andere Interpreten des Liedes, die der Produzent selbst bezahlt und organisiert haben will, und da der Sänger und weiter Mitwirkende verstarben und auch nicht als Zeugen gehört wurden, ging die Lüge und der Betrug ohne Analyse der Originalauf-nahme durch. Wieso fast 50-zig Jahre die Interpreten-Angaben mit dem Sänger Karl-Heinz Bandosz zutrafen und so urplötzlich nicht mehr zutrafen, dieser Frage ging das Gericht nicht nach. Selbst seinem Rechtsanwalt und Labeleigner Dr. Andryk gab Herr Hömig noch 2023 zu der rechtswidrigen Veröffentlichung des Liedes den Sänger Karl-Heinz Bandosz an.- Die vielen unsinnigen Gerichtsverfahren ohne Begründungen und Beweise trugen die Absicht uns, Gregor Arz und mich, in den Ruin und finanziellen Not zu treiben, um sodann der deutschen Justiz ausgeliefert zu sein, um die Verfahren letztendlich in ihren Sinne zu entscheiden. Prozesskostenhilfen wurde jetzt mit fadenscheinigen Gründen, wie das Verfahren hat keine Erfolgsaussichten, angelehnt.
- Es wurden unwahre und falsche Rechtsdarstellungen gegenüber Dritter abgegeben zum Beispiel an EA Sports, zumal wir bereits Jahre zuvor EA Sports Lizenzen erteilt hatten, wovon Dr. Andryk Kenntnis erlangt hatte. Weiter wurde das Image zu meiner Person und dem Unternehmen massiv durch diese Lügen und Betrügereien einen Schaden zugefügt.
- Die zweifelhafte Aussage des Zeugen Hömig, die zu mindestens weitere Recherchen und Untersuchungen verlangt hätte und Fragen aufzugreifen waren, belegen, dass die deutsche Justiz meine Grund- und Menschenrechte auf faire und rechtsstaatliche Verfahren verweigert und mich politisch verfolgt. Wir sind kein Rechts- und Sozialstaat mehr. Es werden mir jedenfalls keine rechtsstaatlichen Verfahren gewährt, sondern werde ich dank der „kritischen“ Berichterstattung über diese so begünstigenden kriminellen Machenschaften der Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten, wie dies Russland und China unterstellt wird, verfolgt und geschädigt.
- Es wurden keine Beweis vorgelegt. Ich legte Medienberichte vor, die der Zeugenaussage von Herr Hömig widersprachen. Zu einem Interviews sagte Herr Hömig, dass er sich sehr gut an den Sänger Karl-Heinz Bandosz im Studio erinnere und dass er für mich 1977 gearbeitet habe. All das wird gerichtsseitig ignoriert. Die Gerichtsverfahren in der Sache sind alle schikanös, parteiisch, voreingenommen und willkürlich gegen meine Person inszeniert und ausgelegt.
Ich beantrage und fordere:
- 80.000,– € steuerfrei für den über Jahre entstandenen Schaden und den Aufwendungen.
- Die Streitstellung zum Lied „Heja BVB“ bei der GVL in Berlin sofort aufzuheben.
- Herr Hömig trägt die Kosten des Verfahrens.
- Herr Hömig nimmt alle Forderungsansprüche, die er gegen mich, Radar Music und Gregor Arz, der überhaupt nicht Rechteinhaber ist, zurück und löscht meinen Schufa-Eintrag zum Vermögensverzeichnis.
- Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird stattgegeben.
- Meine Anträge sind uneingeschränkt stattzugeben..
Manfred Wehrhahn


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