Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) besagt, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind, mit Vernunft und Gewissen begabt sind und einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen sollen. Dies ist die grundlegende Aussage, die die angeborene Würde und Gleichheit jedes einzelnen Menschen betont und die Basis für alle weiteren Menschenrechte legt, wie es auch das deutsche Grundgesetz in Artikel 1 festschreibt. 

 

Oberlandgericht Köln
6. Zivilsenat

Reichenspergerplatz 1

50670 Köln

03. Dezamber 2025

 

Berufungsbegründung

Andryk Verlag GmbH ./.  Arz und Wehrhahn GbR

6 U 107/25

Der Beklagte beantrag Prozesskostenhilfe und die Zuweisung eines Rechtsver-treters, da ich das Mandat nicht erteilen konnte.

Die Unterlassung meiner öffentlichen Äußerungen sind per Grund- und Menschen-rechten zulässig. Schwerwiegende Verletzungen des Rechtes sind bereits vollzogen, da mir der Zugang zu Facebook genommen wurde. Die Unterlassung meiner Äußerungen kann nicht untersagt werden. Die Klage ist abzuweisen.

Es gibt keine rechtliche Grundlage mir zu untersagen gegenüber Dritten, dass ich die Nutzungs- und Verwertungsrechte des Liedes „Heja BVB“ habe. Das Lied wurde aus meiner Idee und zu meinen Kosten, zu meinem Engagement geschaffen. Das Lied gäbe es nicht, wenn ich es nicht geschaffen hätte.

Gründe:

Die Rechte übertrug mir Reiner Hömig, der die Komposition und den Text zum Lied auf meinem Wunsch produzierte und dies wegen der in Aussicht stehenden GEMA-Vergütungen übernahm, mir folgenden die Nutzung zur Verwertung übertrug. Es wurden die Rechte von Herrn Hömig so an mich in Übergabe des Masterbandes zur Veröffentlichung des Liedes auf meinem Label „NEW BLOOD Schallplatten“ übergeben und von Herrn  Hömig  die unlimitierte Erstveröffentlichung zugestimmt. Ich habe die Produktion, die Tonträgerherstellungen,   Promotionaktionenund den Vertrieb übernommen und seit 1977 ausgeführt. Eine Untersagung, Abmahnung o. ä.  zu meinem unrechtmäigen handeln wurde  nie vorgetragen

Die Produktion übernahm Herr  Hömig  in meinem Namen und zu meinen Bedingungen und Konditionen. Nebenansprachen gab es nicht. Ich habe alle Kosten der Studioproduktion übernommen. Herr  Hömig  hat mir das Masterband zur Verwertung und Nutzung unter Angaben des Interpreten von Karl-Heinz Bandosz, des Urhebers, Reiner Hömig, usw. zur unlimitierten Herstellung von Tonträgern jeglicher Art ausgehändigt. Es ist rein der Logik, dass der Urheber ein Interesse daran hat, dass viele Tonträger verkauft werden, weil so GEMA-Lizenzen aktiviert werden. Herr Hömig war nie Tonträgerhersteller und hat dies auch nie beansprucht.

Herr  Hömig  hätte nie selbst dieses Lied geschaffen und GEMA-Vergütungen generieren können, wenn nicht ich die Idee, die Herr Zimmermann mir zutrug, gehabt hätte, die Planung, die Umsetzung und Organisation übernommen hätte. Es ist weiter unverstänlich, da widersinnig, dass er mir einst die zur Klage gegen die GVL nötigen Informationen gab und später sich auf die Seite vorm Landgericht Berlin der GVL anschloß, um gegen mich vorzugehen, was deswegen unsinnig scheint, weil, wenn ich das Recht durchsetzen kann, dass Fußball Vereinslieder in der 1. und 2. Fußball Bundesliga nutzungsbasiert zu erfassen und zu vergüten sind, er hohe Rechtsansprüche gegenüber der GEMA hätte.

Die Nutzung des Liedtextes war für Werbeaktionen, wie der Texter auf den Labelcover angegeben war, nutzbar. Der Text des Liedes war bereits im Internet vorhanden, also nicht von mir ins Internet eingestellt worden. Die Rechte der Nutzung der Komposition beinhaltete auch die Nutzung des Textes zu Werbe-zwecken, wie Werbevidiospots.

Die Nutzung und Verwertung der Rechte zum Lied „Heja BVB“ war seit 1977 nie vom Urheber und Produzenten beanstandet worden, im Gegenteil, wurden diese Rechte vom Urheber und Produzenten Reiner  Hömig  unterstützt und begünstigt. Er hat sich für sie engagiert. 

Es gab nie einen Zweifel selbst seitens von Herrn  Hömig  nicht, daran, dass ich seit 1977 die Rechte der Nutzung und Verwertung habe. Dies kann Herr Arz bezeugen, der hier nach den jetzigen Behauptungen von Herrn Hömig ebenfalls hinters Licht geführt wurde. Hiernach wurden der BVB, Horst Mester, die Fans des BVBs, der Sänger u.w. von Herrn Hömig belogen und betrogen, der nicht in seinem Denken eingeschränkt ist, so das Urteil des Landgerichtes Köln.

Herr  Hömig  hat selbst behauptet, dass er das Lied mit dem Sänger Karl-Heinz Bandosz  und den Seniorenclub des BVB für mich auf meinem Namen hin, geschaffen habe, wie einem Buchartikel, in dem er interviewt wurde, selbst äußerte.

 

Herr  Hömig  hat selbst behauptet, dass er das Lied mit dem Sänger Karl-Heinz Bandosz  und den Seniorenclub des BVB für mich auf meinem Namen hin, geschaffen habe, wie einem Buchartikel, in dem er interviewt wurde, selbst äußerte. Er widerspricht sich unter dem Gericht vorliegenden Unterlagen!

Herr  Hömig  hat selbst behauptet, dass er das Lied mit dem Sänger Karl-Heinz Bandosz  und den Seniorenclub des BVB für mich auf meinem Namen hin, geschaffen habe, wie einem Buchartikel, in dem er interviewt wurde, selbst äußerte. Er widerspricht sich unter dem Gericht vorliegenden Unterlagen!

Die Rechte am Lied liegen bei mir, Manfred Wehrhahn! Die Liedvariante mit dem Sänger Karl-Heinz  Bandosz  wurde im Düsseldorfer Studio meinerseits bezahlt und konnte dem Masterband auch entnommen werden. Eine weitere Liedvariante zu „Heja BVB“, die die Crew von Herrn  Hömig  jetzt nach 48-zig Jahren eingesungen haben soll, was das Lied „Heja BVB“ betrifft, exzidiert nicht. Es wird hierzu behauptet, dass der Sänger Karl-Heinz  Bandosz  1977 überhaupt nicht im Studio gewesen sein soll und rein die Crew von Herrn  Hömig  das Lied eingesungen haben soll. Wenn dies tatsächlich so wäre, hat er unter Angabe der falschen Interpreten mich in dieser Form betrogen und schwerwigende Urheberrechte verletzt. Dies wird nach 48-zig Jahren nun von Herrn  Hömig  behauptet. Dies ist unglaubwürdig, widersprüchlich und unwahr. Dass das Landgericht Köln hierauf entschied, kann nur eine Strafvereitlung im Amt unterliegen.

Seit 48-zig Jahre konnte ich unter Kenntnis von Herrn Hömig unter unterschiedlichen Tonträgerformen und Fremdlabels, wie Vinyl-Singles, CDs, DVDs, Streamings und Downloads ohne Beanstandungen nutzen.

Und genau dies, die Wahrheit des Betruges soll nicht an die Öffentlichkeit. Das Verfahren und mehrere weitere der Unterlassung von Dr. Andryk tragen die Absicht, mich einzuschüchtern, mich mundtot zu machen, finanziell und wirtschaftlich zu schädigen und zu diskreditieren, damit dieser kollektive Betrug und Rechtsmissbrauch nicht an die Öffentlichkeit gelangen möge – er wird aber!. Verfahren wie in Norkorea, der ehemaligen DDR oder in Russland und China.

Die vereinnahmten geldwerten Synchronisationslizenzen von EA-Sports wurde wegen des Rechtsstreites von mir ohne Anerkenntnis eines Rechtsanspruches an Herrn Hömig erstattet. Soweit wurden sie auch nicht weiter im Recht beansprucht trotz Herr Hömig die im Streit stehenden Synchronisationsrechte zum Lied „Heja BVB“ als Sänger Karl-Heinz Bandosz inclusiv meiner  unstreitigen Nutzungs- und Verwertungsrechte unter rechtsanwaltschaftlicher Beteiligung gegenüber EA-Sports wurden diese Rechte von Herrn Hömig freigegeben, weil EA-Sports druckmachte. EA-Sprots wollte für weitere 3 Jahre dringend die Lizenzen zur Produktplanung.

Dass der Urheber in betrügerischer Weise sich die Rechte zuschanzen will, hat er bewiesen, wie er behauptet hatte vor dem Landgericht Köln, dass der Sänger, wider eines gemachten Interviews zu einem Buchtartikel, nicht 1977 im Düsseldorfer Musikstudio gewesen sein soll und also nicht das Lied eingesungen habe, trotz er in der Übergabe des Masterbandes 1977 mir gegenüber unter Angaben auf dem Label behauptet hatte und noch 2023 gegenüber seines Rechtsanwaltes, Dr.  Andryk, der auch Labeleigner ist, zu der Übertragung meiner Rechte am Lied an den Andryk-Verlag, dies angab: Sänger Karl-Heinz Bandosz

Es gibt keine 2 Liedvarianten des Liedes. Die zweite wurde in dem Moment geboren, wo es darum ging, dass ich die Nutzungs- und Verwertungsrechte habe, da ich die Studioproduktion organisierte, die Interpreten und das Studio bezahlt habe, dies entscheidungsrelevant wurde. Aus diesem Grund musste eine neue Besetzung nach 48-zig Jahren her, und Herr  Hömig  oder/und im Zusammenwirken mit Dr.  Andyrk wurde eine andere Besetzung ins Spiel gebracht, um sich so die Rechte meint aneignen zu können. Ich nenne dies Betrug! Dies darf natürlich nicht an die Öffentlichkeit und wird auch nicht verfolgt, weil selbst Richter des Landgerichtes Köln in der Straftat involviert sind.

Es gibt weitere Ereignisse, in denen Herr  Hömig  mir die Rechte zusprach. Soweit dies gewünscht oder für notwendig erachtet wird, reiche ich diese nach.

Recht muss verständlich sein, da man sich ansonsten daran nicht orientieren kann. Die befindliche Rechtsakrobatik verunstaltet das Recht und macht es undurchschaubar und lässt Willkür und Schikane zu, die hier im Rechtsmissbrauch eingesetzt wurde. Der Bürger ist nicht mehr Herr seiner Rechte und dem System ausgeliefert. Seine Rechtsvertretung unterliegt der juristischen Parteilichkeit, sodass der Kläger oder Beklagte diesem System hilflos ausgeliefert wird und das Recht nicht mehr versteht. Unter diesen Bedingungen muss die Justiz lernen diese Rechtsverletzungen zu akzeptieren, weil in der Verwirrung des Rechts immer mehr Bürger die Rechte nicht einhalten können und Selbstjustiz betreiben. 

Die USA haben ihre lang erwartete neue nationale Sicherheitsstrategie vorgelegt. Darin beklagen sie einen Verlust der Demokratie und Meinungsfreiheit in Europa und fordern eine „Kurskorrektur“.

Europa stehe vor großen Problemen, heißt es in dem Dokument, das das Weiße Haus veröffentlichte. Dazu zählten unter anderem die „Zensur der freien Meinungsäußerung und die Unterdrückung der politischen Opposition, abstürzende Geburtenraten sowie der Verlust nationaler Identitäten und des Selbstvertrauens“. Als europäisches Problem macht die US-Regierung auch die Einwanderungspolitik aus. Die Europäische Union und ihre „Aktivitäten“ werden als grundsätzliches Problem für den Kontinent beschrieben.

Ich hoffe, dass mir die mir  zustehenden Vergütungen  seit 1977 zur Intonierung des Liedes „HEJA BVB“ im Dortmunder Stadion und anderen Stadien noch erreichen und mir einen ruhigen Lebensabend  beschweren! Ich bin noch topfit, sodass ich mir noch ein paar Jahre nach all den Schikanen und unrechtmäßigen finanziellen und wirtschaftlichen Schädigungen ein genügsam friedlichen und angenehmen Lebensabend  geniesen kann.

Manfred Wehrhahn